10.03.2009 - 30.04.2009
Auf der Basis der Protokolle des Interministeriellen Komitees von 1996 hat sich die Kooperation in Wissenschaft und Technologie zwischen Vietnam und Deutschland sehr erfolgreich entwickelt.
Bei gemeinsamen Projekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der vietnamesischen und der deutschen Partner gelegt. Begrüßt wird die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)1.
Die Fördermaßnahmen dienen dazu, die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (WTZ) weiter zu intensivieren und insbesondere hervorragende vietnamesische Nachwuchswissenschaftler an den Forschungsstandort Deutschland zu binden sowie deutsche Nachwuchswissenschaftler zu vor allem auch längerfristigen Aufenthalten in Vietnam zu ermutigen. Durch Mobilitätsförderung sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft und neue Projektkooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen zwischen deutschen und vietnamesischen Partnern. Die geförderten Aktivitäten sollen der Vorbereitung größerer Vorhaben und insbesondere der Vorbereitung von umfangreicheren Antragstellungen an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) oder die Europäische Union (EU) dienen.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen (im Rahmen privatrechtlicher Zuwendungsverträge) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Anbahnungsmaßnahmen für FuE-Kooperationen zwischen herausragenden deutschen und vietnamesischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und KMU in folgenden Bereichen können unterstützt werden:
Darüber hinaus können auch Maßnahmen in anderen fachlichen Bereichen der Hightech-Strategie der Bundesregierung unterstützt werden (http://www.hightech-strategie.de/de/77.php).
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und KMU.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Zum Zwecke des Ausbaus bestehender und der Anbahnung neuer Kooperationen im Rahmen der WTZ werden Anbahnungsprojekte mit einer Laufzeit von mindestens 1 und höchstens 2 Jahren unterstützt. In begründeten Ausnahmefällen kann die Laufzeit um bis zu einem Jahr auf insgesamt maximal 3 Jahre verlängert werden.
Für kleinere Anbahnungsvorhaben mit kurzer Laufzeit und geringem Fördervolumen steht ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung, mit dem unabhängig von der Fristsetzung dieser Förderbekanntmachung jederzeit Anträge eingereicht werden können.
Es stehen unterschiedliche Fördermaßnahmen zur Verfügung, die im Rahmen eines Antrags miteinander kombiniert werden können:
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Frau Dr. Shilpi Saxena
E-Mail: shilpi.saxena@dlr.de
Telefon: 0228 / 3821-410
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Frau Paria Yousefi
E-Mail: paria.yousefi@dlr.de
Telefon: 0228 / 3821-416
Bis spätestens 30.04.2009
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen webbasierten Antragssystems "ewa" zu verwenden die unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und vietnamesischen Partner unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags, zusammen mit ggf. erforderlichen zusätzlichen Unterlagen (z. B. Einladung und finanzielle Beteiligung des vietnamesischen Partners, vgl. oben) einzureichen. Diese sind per Post sowie per E-Mail als pdf-Datei des kompletten Antrags bis zum 30.04.2009 an folgende Adresse zu senden:
Internationales Büro des BMBF im Projektträger beim DLR e.V.
Dr. Shilpi Saxena
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: shilpi.saxena@dlr.de
Bei Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des BMBF im Projektträger beim DLR e.V.
Frau Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: 0228 / 3821-456
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Juni 2009 über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 16.02.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christian Stienen
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/13412.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)