24.06.2009 - 18.09.2009
Auf der Basis des WTZ-Abkommens zwischen BMBF und DST (Department Science & Technology) von 1996 hat sich die Kooperation in Wissenschaft und Technologie zwischen Südafrika und Deutschland sehr erfolgreich entwickelt.
Die Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (WTZ) weiter zu intensivieren und insbesondere den gegenseitigen Austausch von Nachwuchswissenschaftlern zu stärken. Durch Mobilitätsförderung sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Projektkooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen zwischen deutschen und südafrikanischen Partnern. Die geförderten Aktivitäten sollen der Vorbereitung größerer Vorhaben und insbesondere der Vorbereitung von umfangreicheren Antragstellungen bei Förderorganisationen wie z. B. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) oder Europäischer Union (EU) dienen.
Bei gemeinsamen Projekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der südafrikanischen und der deutschen Partner gelegt. Begrüßt wird die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)1 aus Deutschland.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen (im Rahmen privatrechtlicher Zuwendungsverträge) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung bezieht sich auf Anbahnungsmaßnahmen für FuE-Kooperationen zwischen herausragenden deutschen und südafrikanischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und KMU, die dazu dienen
Maßnahmen zu folgenden Themen können unterstützt werden:
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und KMU.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Anbahnungsmaßnahmen, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, müssen zusammen mit Partnern aus Südafrika durchgeführt werden.
Jeder Aufenthalt eines südafrikanischen Wissenschaftlers in Deutschland sollte mit einem entsprechenden Aufenthalt eines deutschen Wissenschaftlers in Südafrika verbunden sein, bei dem die Aufenthaltskosten in Südafrika von der südafrikanischen Seite getragen werden.
Workshops müssen der Intensivierung und langfristigen Ausrichtung der deutsch-südafrikanischen Zusammenarbeit im jeweiligen Fachgebiet dienen, z. B. der Vorbereitung eines umfangreicheren Antrags bei BMBF, DFG oder EU.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Zum Zwecke des Ausbaus bestehender und der Anbahnung neuer Kooperationen im Rahmen der WTZ werden Anbahnungsprojekte mit einer Laufzeit von mindestens 1 und höchstens 3 Jahren unterstützt.
Für kleinere Anbahnungsvorhaben mit kurzer Laufzeit und geringem Fördervolumen steht ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung, mit dem unabhängig von der Fristsetzung dieser Förderbekanntmachung jederzeit Anträge eingereicht werden können.
Es stehen unterschiedliche Fördermaßnahmen zur Verfügung, die im Rahmen eines Antrags miteinander kombiniert werden können:
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten
Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten
Beiträge zur Kranken- und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten.
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der südafrikanischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der südafrikanischen Gäste.
Für die Teilnahme an bilateralen Workshops in Südafrika können Reisemittel (Flug "Economy") für die deutschen Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden. Workshops in Südafrika sind vom südafrikanischen Partner zu organisieren und zu finanzieren.
Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begrenztem Umfang und in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Weiterhin auch nicht die übliche Grundausstattung, wie:
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Petra Ruth Mann
E-Mail: petra-ruth.mann@dlr.de
Telefon: 0228 - 3821 - 461
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Nathalie Brew
E-Mail: nathalie.brew@dlr.de
Telefon: 0228 - 3821 - 454
Das Förderverfahren ist einstufig. Bei der Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische, webbasierte Antragssystem "ewa" zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und südafrikanischen Partner unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags, zusammen mit ggf. zusätzlichen Unterlagen einzureichen. Außerdem ist bei Beantragung von Workshopkosten und Sachmittel eine ausführliche Begründung inklusive einer Einzelauflistung der beantragten Kosten einzureichen. Diese sind per Post sowie per E-Mail als pdf-Datei des kompletten Antrags bis zum 18.09.2009 an folgende Adresse zu senden:
Internationales Büro des BMBF im Projektträger beim DLR e.V.
Nathalie Brew
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: nathalie.brew@dlr.de
Bei Fragen zur Internetbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des BMBF im Projektträger beim DLR e.V.
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: 0228 - 3821-734
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Es ist geplant, mit den zur Förderung angenommenen Projekten im Frühjahr 2010 zu beginnen.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Die südafrikanischen Partner müssen parallel einen Antrag bei NRF (National Research Foundation) einreichen. Ausschreibungsfristen und Ansprechpartner siehe http://www.nrf.ac.za/.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 09.06.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Madders
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/13753.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)