03.09.2009
Innovationsfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung, um im Wettbewerb der Regionen bestehen zu können. Sie hat erheblichen Einfluss auf die Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung.
Zur Innovationsfähigkeit gehören Kreativität, Kompetenz, Eigeninitiative sowie die Fähigkeit, Kooperationen aufzubauen und gemeinsame Projekte zu konzipieren und umzusetzen. Die Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen und Maßnahmen auf regionaler Ebene erweist sich als Schlüssel für das Entstehen wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung kommt es in den Neuen Ländern besonders darauf an, die Innovationspotenziale der Regionen sichtbar zu machen und auszuschöpfen. Dabei bestehen Defizite insbesondere bei der Kooperation zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), aber auch bei der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen, der Verwaltung, der Politik und mit anderen Akteuren. Häufig fehlt es an Strategien, um innerhalb eines Innovationsfeldes die vorhandenen Potenziale zu erkennen und gemeinsam zu erschließen.
Zur Erschließung der Innovationspotenziale und -kompetenzen in den Neuen Ländern leistet die Bundesregierung mit der BMBF-Innovationsinitiative "Unternehmen Region", zu der die Förderung von "Innovationsforen" zählt, einen wichtigen Beitrag. Das Programm "Innovationsforen" zielt auf regionale Innovationsinitiativen und -netzwerke, die am Beginn oder am Anfang einer neuen Phase in ihrem Entwicklungsprozess stehen. Diesen Initiativen wird die Möglichkeit gegeben, mit der Durchführung eines Innovationsforums ihr Potenzial und ihre Stellung im Wettbewerb zu identifizieren, ihr thematisches Profil zu schärfen und Kooperationen auf- und auszubauen. Die Durchführung eines Innovationsforums soll damit eine "Initialzündung" für die Entstehung eines regionalen Innovationsverbundes bewirken.
Mit dem BMBF-Programm "Innovationsforen" wird das Ziel verfolgt, Innovationsinitiativen in den Neuen Ländern bei der Nutzung und Weiterentwicklung ihrer Potenziale, Kompetenzen und ihrer Kooperationsfähigkeit zu unterstützen. Dadurch soll zu einer nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Wertschöpfung und der Beschäftigungssituation beigetragen werden.
Bei der Durchführung von Innovationsforen sollen u. a.
Das BMBF gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinien, seiner Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Zuwendungen für ausgewählte Vorhaben zur Durchführung von Innovationsforen. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert wird die Durchführung von Innovationsforen zu ausgewählten branchen- und technologiebezogenen Innovationsfeldern.
Im Rahmen eines Innovationsforums können folgende Ausgabenarten gefördert werden:
Der Ausrichter kann mit der Vergabe von Aufträgen das über seine Kompetenz hinausgehende erforderliche Know-how sicherstellen.
Antragsberechtigt sind für die Förderung der Durchführung der Innovationsforen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in den Neuen Ländern.
Besonders erwünscht sind Antragsteller aus dem Kreis der Wirtschaft oder Wissenschaft. Für die Durchführung von Innovationsforen ist das Zusammenwirken der Innovationsträger aus dem Bildungs-, Forschungs-, Finanz- und Dienstleistungsbereich sowie aus der Wirtschaft, der Politik, der öffentlichen Verwaltung und weiteren intermediären Einrichtungen erforderlich.
Die Ausrichter der Innovationsforen müssen über folgende Fähigkeiten und Eigenschaften verfügen:
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Teilnahmeberechtigt sind Initiativen aus den Neuen Ländern, die über ein erkennbares Innovationspotenzial verfügen und im Rahmen ihres innovativen Ansatzes Bedarf an weitergehender Forschung und Entwicklung haben. Zwischen bereits bestehenden Lösungen und künftigen Innovationen soll ein qualitativer Sprung angestrebt werden. Dies kann sich auf Produkt- und Dienstleistungsinnovationen beziehen, aber auch auf die Organisationsentwicklung der beteiligten Partner.
Erwartet wird eine hinreichende Konkretisierung und Fokussierung auf ein starkes Innovationsfeld, auf entsprechende Anwendungsbezüge und auf ein regionales Profil. Zielsetzung und Umfang des Vorhabens müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Ressourcen des Antragstellers (Zeit, Finanzmittel, Kompetenzen) stehen, so dass mit einer erfolgreichen Abwicklung des Vorhabens gerechnet werden kann.
Dabei wird anhand der Entwicklungsstufe und der zu erreichenden Ziele des Netzwerkes unterschieden zwischen
Das Vorhaben muss die Bundesförderung zwingend erfordern.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungsfähig sind die nach den Regelungen für die Projektförderung des BMBF abrechenbaren Ausgaben. Ausgeschlossen hiervon sind Ausgaben für Baumaßnahmen und Investitionen.
Die Laufzeit der Förderung einer Initiative beträgt 6 Monate ab Bewilligung.
Vorhaben zur Durchführung eines Innovationsforums können mit 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben und nicht mehr als Euro 85.000 (Höchstbetrag) gefördert werden.
Im Falle von Initiativen bzw. Netzwerken, die bereits eine Förderung zur Netzwerkbildung, zur thematischen Vorbereitung und zu Organisation und Management im betreffenden Innovationsfeld im Rahmen der BMBF-Initiative "Unternehmen Region" oder anderer Bundesprogramme erhalten haben, gilt eine Förderung von 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Höchstbetrag von bis zu Euro 40.000.
Das BMBF unterstützt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit jedes Innovationsforum zusätzlich mit der Entwicklung und dem Druck von 500 Informationsflyern zu Thema und Zielsetzung des spezifischen Vorhabens und stellt jedem Innovationsforum Tagungsmappen mit Informationsmaterialien zur BMBF-Innovationsinitiative "Unternehmen Region" zur Verfügung.
Eine Kumulation der gewährten Mittel mit Fördermitteln anderer BMBF-Programme zur Komplementärfinanzierung einzelner Vorhaben ist nicht gestattet. Inwieweit eine gemeinsame Förderung von Projekten mit anderen öffentlichen Geldgebern erfolgen kann, hängt von der Rechtsform des Antragstellers bzw. von der Art des Vorhabens ab und muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Förderung im Rahmen des Programms "Innovationsforen" ersetzt nicht andere Förderprogramme des Bundes.
Bestandteile eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Interessierte Netzwerke können sich vom zuständigen Projektträger zu den Anforderungen und Regularien des Programms "Innovationsforen" beraten lassen
(siehe Punkt 8.5).
Für eine Bewerbung ist eine Skizze im Umfang von maximal sechs DIN A 4-Seiten, 1,5-zeilig, Schriftgrad 12, beim zuständigen Projektträger einzureichen. Die Skizze soll Aussagen zu Fördergegenstand, Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen (Punkte 3, 4 und 5 dieser Förderrichtlinien) - insbesondere auch zu einer bereits erfolgten Förderung - enthalten. Zusätzlich zu den textlichen Erläuterungen zum Vorhaben muss die Projektskizze im Format "easy" (elektronisches Antragssystem) verfasst und per E-Mail oder Datenträger an den Projektträger übermittelt werden. Vordrucke, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die Vorauswahl der Ausrichter wird nach den in den Förderrichtlinien genannten Kriterien vorgenommen. Die vorausgewählten Bewerber werden zu einer Präsentation ihres Vorhabens vor einem Gremium aus Vertretern von BMBF, Projektträger DLR und Land eingeladen. Anschließend trifft das BMBF die abschließende Auswahlentscheidung, woraufhin von den erfolgreichen Bewerbern innerhalb einer Frist von in der Regel 8 Wochen ein Antrag auf Förderung der Durchführung des Innovationsforums zu stellen ist.
Neben den Standardinhalten (s. Richtlinien AZA) müssen die Anträge folgende Erläuterungen enthalten (vgl. Punkte 4 und 5 dieser Förderrichtlinien):
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
PT - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger für das BMBF
Internet: http://www.dlr.de/pt/
beauftragt.
Interessenten wenden sich für Auskünfte, zur Beratung und Abgabe der Projektskizze zu der Maßnahme "Innovationsforen" an:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger im DLR
Regionale Innovationsinitiativen - Neue Länder / Reg-In
Carnotstr. 7
10587 Berlin
Telefon: 030-670 55 - 481
Telefax: 030-670 55 - 499
Mail: Reg-In@dlr.de
Der Projektträger unterstützt potenzielle Antragsteller wie folgt:
Darüber hinaus steht dem Ausrichter eines Innovationsforums eine Projekt begleitende Öffentlichkeitsarbeit und ein Internetauftritt auch über die Förderlaufzeit hinaus unter www.unternehmen-region.de zur Verfügung.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 05.08.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Hans-Peter Hiepe
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/13902.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)