26.01.2010
Fachhochschulen haben auf vielen anwendungsnahen Technologiefeldern eine ausgewiesene Forschungs- und Transferkompetenz. Diese Kompetenz möchte das BMBF zum Nutzen der Wirtschaft stärker in seine themenorientierte Projektförderung einbinden. Allerdings ist die dazu erforderliche Beteiligung von Fachhochschulen an den Verbundprojekten der BMBF-Fachprogramme derzeit noch gering und soll deshalb intensiviert werden.
Leitlinie des aktuellen BMBF-Programms "Forschung an Fachhochschulen" ist die ,Stärkung der Verbundfähigkeit' durch die Förderung von interdisziplinären, wirtschaftsnahen und hochschulübergreifenden Forschungsverbünden. Im Rahmen der Förderlinien "FHprofUnt" und "IngenieurNachwuchs" wird die Kooperation mit Unternehmen (v.a. KMU) und weiteren Partnern verbindlich vorgegeben, auch um die stärkere Beteiligung von Fachhochschulen an den Fachprogrammen zu unterstützen.
Im Rahmen der Förderlinie "Profil - Neue Technologien (ProfilNT)" wird den Fachhochschulen, die sich mit einem besonders herausragenden Forschungsbeitrag erfolgreich an einem Verbundprojekt der Fachprogramme beteiligen, eine zusätzliche Fördermöglichkeit gewährt. Diese Maßnahme, die direkt mit Förderbekanntmachungen der BMBF-Fachprogramme gekoppelt wird, zielt darauf ab, bereits nachgewiesene hohe Forschungskompetenzen zu vertiefen oder zu erweitern. Damit soll die Fachhochschule nachhaltiger in Verbundprojekte eingebunden, das Profil der Fachhochschule als Forschungspartner weiter gestärkt und die Vernetzung mit der jeweiligen Fachcommunity gefördert werden.
Die Fachprogramme, in deren Rahmen den Fachhochschulen Antragsmöglichkeiten zu "ProfilNT" eröffnet werden, werden in einer laufend aktualisierten Liste der Fachprogramme auf der BMBF-Homepage (www.bmbf.de) aufgeführt.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung vom 17.10.2008 nach Art 91 b GG zur Förderung der Forschung an Fachhochschulen.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden Forschungsprojekte, die thematisch auf Verbundvorhaben aufbauen, an denen sich Fachhochschulen erfolgreich beteiligt haben. Mit einem ProfilNT-Projekt soll eine weitere Stärkung der bereits nachgewiesenen Forschungskompetenz der Fachhochschule unterstützt werden. Maßnahmen in diesem Sinne sind zum Beispiel:
Kriterien der Auswahl und Begutachtung der Anträge für ein ProfilNT-Projekt sind u. a.:
Antragsberechtigt sind Fachhochschulen, die als Verbundpartner oder Unterauftragnehmer an einem bewilligten Verbundprojekt teilnehmen, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen eines seiner Fachprogramme gefördert wird. Zudem muss die Bekanntmachung des entsprechenden Fachprogramms den Passus "Besondere Hinweise für Fachhochschulen" enthalten, der die Möglichkeit für Fachhochschulen zur Antragstellung in der Förderlinie "ProfilNT" aufzeigt (siehe hierzu Pkt. 4 c dieser Richtlinie).
Jede Fachhochschule, die die Voraussetzungen nach Punkt 4 dieser Richtlinie erfüllt, kann einen Antrag im Rahmen der Förderlinie "ProfilNT" stellen.
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Mindestens 10% der vorhabenbezogenen Gesamtausgaben entfallen auf die vom Land finanzierte Grundausstattung. Weiterhin soll über den Antrag Einvernehmen mit dem zuständigen Landesressort bestehen.
Die Förderhöchstsumme für ein ProfilNT-Projekt beträgt maximal 260.000 Euro. Die Laufzeit der Projekte darf maximal 36 Monate betragen.
Zuwendungsfähig sind:
Die Zuwendung soll im Schwerpunkt zur Finanzierung von Forschungspersonal dienen. Der Anteil der Sachmittel und Investitionen an den Gesamtausgaben soll grundsätzlich 30% nicht überschreiten. Anträge, bei denen es sich ausschließlich oder primär um die Beschaffung von Geräten und Anlagen handelt, können nicht gefördert werden.
Bestandteil des Zuwendungsbescheides werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Projektträgerschaft Forschung an Fachhochschulen
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner:
Herr Dirk Lennertz,
Telefonnummer: 02461 613067 ,
Faxnummer: 02461 612730 ,
E-Mail: d.lennertz@fz-juelich.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Die Anträge sind mit dem elektronischen Antragssystem easy-AZA (Antrag für eine Zuwendung auf Ausgabenbasis) zu erstellen. Das erforderliche Antragssystem easyAZA kann über das Internet unter der Adresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abgerufen werden (Verwendung der aktuellen Version). Das Antragssystem easy bietet als Hilfsfunktion Erläuterungen zu Gliederung und Inhalt der ausführlichen Vorhabenbeschreibung an. Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können ebenfalls unter der o.g. Adresse abgerufen werden. Sie wurden zusätzlich in die Hilfsfunktion des Systems easy integriert.
Mit dem Antragsformular muss eine ausführliche Vorhabenbeschreibung des geplanten Projektes vorgelegt werden, in der die folgenden Punkte besonders zu berücksichtigen sind:
Dem Antrag ist als Anlage eine Kopie des Bewilligungsbescheids des Verbundvorhabens und ggf. eine Kopie des Unterauftrags beizufügen.
Die Begutachtung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem für das jeweilige Fachprogramm zuständigen Projektträger nach den unter Pkt. 2 dieser Richtlinie genannten Kriterien. Die AiF wird auf der Grundlage der Begutachtung dem BMBF eine Förderempfehlung geben. Nach abschließender Antragsprüfung entscheidet das BMBF über eine Förderung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Bonn, den 15.01.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/14169.php)
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(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/BAnz_AT_25072012_B4.pdf)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)