18.02.2010
Vom 08. Februar 2010
In der vorgenannten Bekanntmachung, die am 22.Dezember 2009 im Bundesanzeiger Nr. 193 auf den Seiten 4361 - 4363 veröffentlicht worden ist, werden folgende Änderungen bekanntgegeben:
Der unter Punkt 2 benannte Gegenstand der Förderung wird wie folgt geändert:
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich IKT zuzuordnen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.
die auf die Anwendungsfelder / Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind (siehe Förderprogramm IKT 2020).
Diese Änderung der vorgenannten Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 08. Februar 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Landvogt Dr. Katenkamp Dr. Dietz Dr. Rami
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/14225.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)