16.04.2010 - 16.07.2010
Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter in innovativen Produkten und "Made in Germany" bürgt international für Qualität.
Dennoch entstehen neunzig Prozent des weltweiten Wissens außerhalb Deutschlands. Für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland ist es erforderlich, dieses weltweit vorhandene Wissen besser für den Standort Deutschland verfügbar zu machen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Deutschland auf wichtigen ausgewählten Forschungsgebieten zu einem Knotenpunkt in der weltweiten Wissensproduktion und deren Umsetzung werden. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in einer verstärkten Internationalisierung des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland ein wichtiges Ziel.
Durch gezielte Marketingaktivitäten sollen gemeinsam mit universitären und außeruniversitären Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, FuE-Netzen und forschenden Unternehmen die Stärken des Standorts Deutschland im Bereich Forschung und Entwicklung international vermarktet werden. Dabei kommt den in der High-Tech Strategie der Bundesregierung definierten Technologiesektoren eine besondere Bedeutung zu.
Als langfristiges Ziel soll der Bekanntheitsgrad sowie die Attraktivität des FuE Standorts Deutschland gesteigert werden, um zu einer ersten Adresse für die besten Forscher und für FuE-Investitionen aus aller Welt zu werden und Deutschland zu einem führenden internationalen FuE-Dienstleistungszentrum auszubauen.
Mittelfristig sollen mit dieser Bekanntmachung zur Umsetzung von Marketingmaßnahmen im Themenfeld Ressourceneffizienz in der Produktion (Green Production Technologies) folgende operationale Ziele erreicht werden:
Diese Bekanntmachung richtet sich an thematische Innovationsnetze und Cluster aus den Produktionstechnologien, die sich im Ausland mit einer schlüssigen Strategie zur Vermarktung ihrer Fachkomptenz und ihrer technischen Lösungen auf dem Gebiet der Ressourceneffizienz in der Produktion präsentieren, sowie an Bildungsanbieter, die auf diesem Gebiet entsprechende Schulungs- und Bildungsangebote im Ausland vermarkten wollen. Diese können für gezielte Marketingmaßnahmen zur Vorbereitung der Markterschließung, zur Akquise von FuE-Aufträgen oder zur Rekrutierung von qualifiziertem Personal eine Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen. Wünschenswert ist dabei, dass die thematischen Innovationsnetzwerke und Cluster möglichst Einrichtungen von der Grundlagenforschung über FuE-Institute bis hin zu FuE-orientierten Unternehmen abdecken. Bildungsanbieter können auch Einzelanträge stellen.
Die Aktivitäten im Rahmen der 18-monatigen Kampagne für Ressourceneffizienz in der Produktion (Green Production Technologies) werden in die übergeordnete Initiative "Research in Germany - Land of Ideas" eingebunden, mit der für den FuE-Standort Deutschland in seiner Gesamtheit geworben wird. Hierunter fallen u.a. Veranstaltungen in den jeweiligen Zielländern oder die Erstellung übergreifender zielgruppenspezifischer Marketingmaterialien (Broschüren, Internetportal etc.). Sowohl bei öffentlichen Auftritten als auch bei den im Zusammenhang mit der Maßnahme erstellten Marketingmaterialien muss erkennbar sein, dass es sich um ein Projekt der BMBF-Kampagne handelt (Verwendung der Wort-Bild Marke "Research in Germany - Land of Ideas"). Die Teilnahme an einer Leitmesse - ggf. auch außerhalb der eigenen Zielländer - im Rahmen eines BMBF-Gemeinschaftsstandes ist für alle ausgewählten Projekte verpflichtend.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Vor dem Hintergrund der o.g. Darstellung sollen zielgruppen- und themenspezifische innovative Marketingmaßnahmen gefördert werden, die bei Netzwerken und Bildungsanbietern in ein strategisches Gesamtkonzept zur Internationalisierung eingegliedert sind. Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im Netzwerk und den jeweiligen Kompetenzen kommt besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der Marketingmaßnahmen sollen besondere Aspekte der Ressourceneffizienz (Green Production Technologies) möglichst von der Forschung bis hin zur wirtschaftlichen Umsetzung insbesondere im Sinne von Systemlösungen behandelt werden. Hierzu gehören innovative Ansätze zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz in der Produktion sowie zur Gestaltung ressourcensparender Produktionsabläufe. Die anvisierten Zielländer der Marketingmaßnahmen sind jeweils vor dem Hintergrund der eigenen Internationalisierungs-strategie zu begründen.
Zur Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen können folgende zielgruppenspezifische Aktivitäten im Rahmen des Marketinggesamtkonzeptes gefördert werden:
Schwerpunktregionen für die Marketingaktivitäten sind:
Bei entsprechender Begründung sind grundsätzlich auch Anträge für andere Zielländer möglich.
Die Antragsteller sollen verschiedene geeignete Maßnahmen zu einem strategischen Marketinggesamtkonzept bündeln. Dieses wird im Rahmen der ausgewählten Projekte während der Kampagnendauer von 18 Monaten umgesetzt. Im Rahmen der BMBF-Förderung werden keine Maßnahmen zur Exportförderung unterstützt.
Die Durchführung der Marketingaktivitäten im Rahmen der Kampagne soll voraussichtlich im Zeitraum von Oktober 2010 - März 2012 erfolgen.
Antragsberechtigt sind thematische Innovationsnetzwerke und Cluster aus dem Bereich der Produktionstechnologien, in denen möglichst die gesamte Wertschöpfungskette durch die Mitglieder abgebildet ist. Als Zuwendungsempfänger agiert dabei ein Vertreter dieses Netzwerkes. Dies können Forschungseinrichtungen, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch KMU, sowie sonstige Organisationen (z.B. Verbände, Vereine und Stiftungen), jeweils mit Sitz in Deutschland, sein.
Die Beteiligung von FUE-orientierten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU1 - am Innovationsnetzwerk ist Voraussetzung. Die beteiligten Netzwerkunternehmen müssen produzierende Unternehmen sein. Weitere Netzwerkunternehmen können Bildungsanbieter oder Unternehmen mit Cluster-/Netzwerkmanagementfunktion sein.
Antragsberechtigt sind außerdem Bildungsanbieter (Hochschulen, Berufsbildungsanbieter, Weiterbildungseinrichtungen), die spezielle technische oder ingenieurwissenschaftliche Bildungsangebote im Ausland vermarkten wollen.
Das Partnering von Netzwerken mit Bildungsanbietern zur gemeinsamen Projektdurchführung ist erwünscht, aber nicht Bedingung.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner des Netzes haben ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: Einer der Partner fungiert als bevollmächtigter Antragsteller; die anderen Partner werden im Rahmen des gemeinsam zu stellenden Antrags über eine Kooperationsvereinbarung mit dem bevollmächtigten Antragsteller eingebunden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten). Es wird erwartet, dass die Antragsteller ihr Eigeninteresse an dem Vorhaben dadurch dokumentieren, dass sie mindestens in gleicher Höhe der beantragten Förderung zusätzliche Mittel bereitstellen und in das Projekt mit einfließen lassen.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
Für einen Zeitraum von in der Regel 18 Monaten können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 100.000 EUR für Innovationsnetzwerke und 50.000 EUR für Einzelantragsteller (Bildungsanbieter) je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand (hierzu zählen auch Reisekosten) gewährt werden.
Es ist vorgesehen, die Maßnahme zu evaluieren. Im Rahmen dessen wird die Teilnahme der Antragssteller an einem Evaluierungsworkshop vorausgesetzt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit der für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterin Kontakt aufzunehmen:
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Nicole Hurtz
E-Mail: nicole.hurtz@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-724
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Doreen Krüger
E-Mail: doreen.krueger@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-673
Interessenten reichen dem Internationalen Büro bis spätestens 16. Juli 2010 in Schriftform einen Antrag (2-fach) in deutscher Sprache ein. Das Förderverfahren ist einstufig.
Der Antrag sollte folgende Gliederungspunkte aufweisen:
Die Anträge sollen unter Nutzung von "easy (AZA oder AZK)" http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html elektronisch erstellt werden, ergänzt durch eine Vorhabenbeschreibung von max. 10 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5-zeilig). Darüber hinaus ist eine elektronische Version des Antrags auf einem geeigneten Speichermedium beizufügen.
Bei technischen Fragen zur elektronischen Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-734
Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Bei Bildungsanbietern fließt außerdem in die Bewertung mit ein, inwieweit sie im Rahmen des Projekts mit deutschen Partnern im Ausland zusammenarbeiten.
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des September 2010 über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Der Beginn der Vorhabenlaufzeit liegt voraussichtlich im Oktober 2010. Die Vorhabenergebnisse sind voraussichtlich im zweiten Quartal 2012 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 19. April 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Andrea Noske
2 Informationen zu Höhe der Aufenthaltsgelder sowie Hinweise zur Vorkalkulation sind der Seite http://www.internationales-buero.de/de/853.php zu entnehmen (unter ,Formulare')
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/14641.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)