26.05.2010 - 08.07.2010
Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sind in den letzten Jahren ins Zentrum gesellschaftlicher Aufmerksamkeit gerückt. Die von allen Bundesländern beschlossenen Bildungspläne, der Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren, der hohe Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund, die verstärkte Sprachförderung sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren stellen die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen vor neue Herausforderungen: Sie sollen die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit unterstützen, den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen stärker in den Mittelpunkt rücken und so einen Beitrag zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit leisten. In Familienzentren sollen sie sowohl Familien besser unterstützen als auch Kinder aus bildungsfernen Milieus früher erreichen. Für die Bewältigung dieses erweiterten Aufgabenspektrums sind neue und erweiterte Aus- und Weiterbildungsangebote erforderlich.
Verschiedene Entwicklungen in der Ausbildung von frühpädagogischen Fachkräften versuchen, auf diese Anforderungen zu reagieren. Abgesehen von Veränderungen von Ausbildungsverordnungen für Fachschulen sind hier vor allem Ausbildungsgänge zu nennen, die in den letzten Jahren an rund 60 Hochschulen entstanden sind und die sich in unterschiedlicher Weise mit Fragen von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung befassen. Als Ergänzung dazu sind gezielte und anschlussfähige Angebote zur Fort- und Weiterbildung erforderlich, von der auch die bereits im Arbeitsfeld Tätigen profitieren können. Im Sinne der Qualifizierungsinitiative "Aufstieg durch Bildung" der Bundesregierung kommt dabei einer verbesserten Anschlussfähigkeit von Weiterbildungsangeboten an Ausbildungsgänge an Hochschulen eine eigene Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Robert Bosch Stiftung Anfang 2009 die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogischen Fachkräfte (WiFF) initiiert, die in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut durchgeführt wird. Ziel von WiFF ist es, Transparenz, Qualität und Anschlussfähigkeit der Aus- und Weiterbildung für frühpädagogische Fachkräfte zu verbessern. Zu diesem Zweck werden im Rahmen von WiFF umfangreiche Erhebungen bei Anbietern von Weiterbildungen, bei Personen aus der Ausbildung von frühpädagogischen Fachkräften auf Berufsfachschul-, Fachschul- und Hochschulniveau, bei Fachkräften aus dem Arbeitsfeld und Vertreterinnen sowie Vertretern der zuständigen Landesministerien durchgeführt. Neben diesem Beitrag zur Transparenz des Feldes werden in Expertengruppen Kompetenzprofile für unterschiedliche Qualifikationsbereiche entwickelt und Initiativen zur Entwicklung von allgemein anerkannten Qualitätskriterien von Weiterbildung und von innovativen Formen der Verbesserung der Durchlässigkeit von Aus- und Weiterbildung in diesem Feld unterstützt und wissenschaftlich begleitet. Dabei wird deutlich, dass zu einer Vielzahl von Themen und Fragen, deren Klärung weit über die Möglichkeiten des bisherigen WiFF-Vorhabens hinausgehen, empirisch fundierte Informationen fehlen.
Um diesem allgemein anerkannten Mangel an Forschung im Kontext von frühkindlicher Bildung und Betreuung Rechnung zu tragen, plant das BMBF für die Jahre ab 2010 die zusätzliche Finanzierung wissenschaftlicher Projekte.
Die Fördermaßnahme hat zum Ziel, fundierte Erkenntnisse zu Fragen der Qualifikationsanforderungen im Arbeitsfeld von Kindertageseinrichtungen und zur Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte zu generieren und damit Grundlagen für die Entwicklung zielgenauer und effektiver Weiterbildungsangebote und für eine abgestimmte Weiterentwicklung der unterschiedlichen Aus- und Weiterbildungsangebote für das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung für Kinder von Geburt bis zum Schulbeginn bereitzustellen. Um die Abstimmung der Projekte mit den Aktivitäten von WiFF zu gewährleisten, sollen die Projekte in jährlich mindestens einem Workshop über ihre Arbeiten berichten. Durch das so entstehende Forschungsnetzwerk wird ein Austausch auch zwischen allen weiteren in diesem Rahmen geförderten Projekten sichergestellt.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die im Schwerpunkt "Ausweitung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte" zu fördernden Forschungsprojekte sollen Grundlagen für eine stärkere Evidenzbasierung in diesem Handlungsfeld schaffen.
Entsprechend der o. g. Zielsetzung soll eine begrenzte Anzahl von Projekten zu den nachfolgenden Forschungsfeldern gefördert werden, die durch Unterpunkte (z. T. stichwortartig) erläutert werden.
Erwünscht sind sowohl Forschungen, welche das System der Ausbildung, institutionsbezogene Fragen der Weiterbildung oder Fragen des Arbeitsmarktes in den Blick nehmen als auch Untersuchungen, die sich auf den Personenkreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Aus- und Weiterbildungen und ihre Karriereverläufe beziehen. Dabei sollen unterschiedliche wissenschaftliche Disziplinen und sowohl quantitative als auch qualitative Forschungsansätze und -methoden zum Zuge kommen.
Nicht gefördert werden regionale Implementationsprojekte. Reine Entwicklungsprojekte, d. h. Projekte ohne eine empirische Erprobung und Evaluation, sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.
Erwünscht sind
Hypothesen basierte Forschungen zu folgenden Fragen:
Erwünscht sind Untersuchungen zu folgenden Themen:
Hypothesen basierte Forschungen zu folgenden Themen und Fragen:
Als forschungsbasierte Entwicklungsarbeit:
Erwünscht sind Untersuchungen zu folgenden Themen:
Hypothesen basierte Forschungen zu folgenden Themen und Fragen:
Bei diesen Fragen sollen nach Möglichkeit wichtige strukturelle Einflussfaktoren seitens der Träger, der Länder und des Arbeitsmarktes berücksichtigt werden.
Erwünscht sind Untersuchungen
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Das BMBF fördert ausschließlich Forschungsvorhaben, die Erkenntnisse über Fragen der Aus- und Weiterbildung für das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung in Deutschland erwarten lassen und die durch die Kooperation in einem an WiFF angelagerten Forschungsnetzwerk mit den Arbeiten von WiFF und von weiteren vom BMBF in diesem Bereich geförderten Projekten abgestimmt werden.
Projektleiterinnen/Projektleiter der Antrag stellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise und entsprechende wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein sowie eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben mitbringen.
Im Rahmen dieser Fördermaßnahme werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen/Interessenten in Form der Vorlage einer gemeinsamen Vorhabenbeschreibung vorausgesetzt. Interdisziplinäre Forschungsvorhaben sind ausdrücklich erwünscht.
Jede Vorhabenbeschreibung muss die Unterschrift des/der Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen. Partnerinnen/Partner innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen. Sofern unterschiedliche Institutionen beteiligt sind, haben alle Partnerinnen/ Partner eines solchen Verbundes ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der endgültigen Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft nach bestimmten, vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.foerderportal.bund.de) entnommen werden.
Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, die im Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Zentralarchiv für empirische Sozialforschung an der Universität Köln [ZA] oder einem Forschungsdatenzentrum) zur Verfügung zu stellen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung gestellt.
Um Forschungsergebnisse für Reformen im Bildungssystem nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit zusätzlich auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten. Dieser Beitrag zur Verwertung / Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98) unberührt.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel zweieinhalb Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
In besonders begründeten Einzelfällen kann eine zweite Förderphase von maximal zwei Jahren beantragt werden. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Soweit die Antrag stellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können aufgrund der Natur der hier zu fördernden Grundlagenforschung nur die nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten des Antragstellers ist daher Voraussetzung für eine Förderung.
Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie für Sach- und Reisemittel und in Ausnahmefällen für Investitionen und weitere Positionen. Hierbei muss ein von der Grundausstattung der Antrag stellenden Einrichtung abgrenzbarer vorhabenspezifischer Bedarf vorliegen. In begründeten Fällen können auch Mittel für detailliert beschriebene Aufträge an Dritte beantragt werden.
Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler gelegt. Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaberinnen/Stelleninhaber so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt möglich ist. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler verbunden werden sollen.
Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch auf dem Gebiet der Bildungsforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden, wie z. B. für Besuche internationaler Konferenzen im In- und Ausland, Forschungsaufenthalte in Instituten des Auslands oder Einladung von Gastwissenschaftlerinnen/Gastwissenschaftlern.
Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsvorhaben Beteiligten. Zu diesem Zweck können Mittel für Reisen zu Workshops und Symposien beantragt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
Zur Vorbereitung und Veröffentlichung der Fördermaßnahme wird das BMBF durch seinen Zuwendungsempfänger
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Abteilung Kinder und Kinderbetreuung
Nockherstraße 2
81541 München
unterstützt.
Für Rückfragen wenden Sie sich an Frau Astrid Klammt, (089) 6 23 06 - 321, klammt@dji.de.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache beim Deutschen Jugendinstitut (siehe 7.1) vorzulegen
ab sofort bis spätestens 08. Juli 2010.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist.
Bei Verbünden ist die Projektskizze jeweils vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Bestandteil des Verfahrens ist eine fachliche Prüfung unter Einbeziehung von externen Gutachterinnen/Gutachtern. Die Projektskizzen müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Über die Vorhabenbeschreibung hinaus gehende Dokumente werden nicht in die Begutachtung einbezogen. Die Projektskizzen dürfen einen Umfang von ca. 15 Seiten für ein Einzelvorhaben und 20 Seiten bei Verbünden (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Die Projektskizzen sind in 15 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, 11 pt und 1 Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) und als pdf-Dokument auf CD-ROM vorzulegen. Das gedruckte Original der Projektskizze muss die Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen.
Projektskizzen, die diesen Anforderungen und dem unten genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.
Die vorgelegten Projektskizzen werden unter Einbeziehung unabhängiger externer Gutachterinnen/Gutachter mit ausgewiesener Expertise im Gegenstandsbereich der Fördermaßnahme nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen/Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die Projektskizzen sind entsprechend dem nachfolgenden Gliederungsschema anzulegen; sie haben Aussagen zu den folgenden Punkten zu enthalten:
A. Allgemeine Angaben zum Vorhaben
B. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessentinnen/Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, dem BMBF einen förmlichen Förderantrag/förmliche Förderanträge der Institution/-en vorzulegen, über den/die nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (www.foerderportal.bund.de/).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe" in der BMBF-Förderlinie "Profil - Neue Technologien (ProfilNT)" beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.
Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung soll sich die Fachhochschule im ausgeschriebenen Themenumfeld ein zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie "ProfilNT" erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren.
Mit der Abwicklung der Bekanntmachung "ProfilNT" hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF)
Projektträger Forschung an Fachhochschulen
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Ansprechpartner ist:
Michael Grünberg
Telefon: 0221 37680-28
Telefax: 0221 37680-27
E-Mail: ProfilNT@aif.de
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie "Hinweise zur Antragstellung" etc.) und allgemeine Beratung erhalten Sie beim Projektträger AiF (http://www.aif.de/fh/12-0-profilnt.html) oder auf der Homepage des BMBF unter http://www.bmbf.de/de/1956.php.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Berlin den 11.05.2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Antje Scharsich
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)