27.05.2010 - 15.07.2010
Wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung ist es, die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung nachhaltig zu stärken. Die folgende Be-kanntmachung legt dabei einen Schwerpunkt auf die Anbahnung- und Weiterentwicklung der bilateralen Kooperationen zwischen deutschen und marokkanischen Einrichtungen in Wis-senschaft, Forschung und Technologie. BMBF und das marokkanischen Forschungsministe-rium (Ministère de l'Éducation Nationale, de l'Enseignement Supérieur, de la Formation des Cadres et de la Recherche Scientifique), arbeiten in diesem Bereich erstmalig zusammen und unterstützen sowohl neue als auch bestehende nachhaltige Partnerschaften in For-schungs- und Technologiebereichen gemeinsamen Interesses.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form privatrechtlicher Zuwendungsverträge gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwen-dung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Unterstützt werden u. a. der Wissenschaftleraustausch bei gemeinsamen Forschungspro-jekten, der Aufbau und die Weiterentwicklung von Netzwerken sowie die Vorbereitung ge-meinsamer Projektanträge im Rahmen europäischer Forschungsprogramme durch bei-spielsweise die Übernahme notwendiger Mobilitätskosten oder Kosten im Zusammenhang von bilateralen Workshops. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.
Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung:
Außerdem werden folgende Maßnahmen unterstützt, die den Aufbau und die Vertiefung nachhaltiger forschungs- und innovationsbezogener Partnerschaften zwischen deutschen und marokkanischen Akteuren fördern:
Grundlage der Bekanntmachung ist ein "Memorandum of Understanding" zur wisschenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit zwischen BMBF und dem marokkanischen Forschungsministerium, welches über das gemeinsame deutsch-marokkanische Programm PMARS ("Programme Maroc-Allemand de Recherche Scientifique") umgesetzt wird.
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und KMU*. Nur Anträge unter Beteiligung mindestens jeweils eines Partners aus Deutschland und Marokko werden im Auswahlprozess berücksichtigt.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die beantragten Projekte zur bilateralen forschungs- und innovationsbezogenen Kooperation müssen von mindestens je einem Partner aus Deutschland und Marokko unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen verbindlich erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Jedem Projekt steht auf deutscher sowie auf marokkanischer Seite jeweils ein Projektleiter vor, dies gilt auch, wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMU in einem Land beteiligt sind. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem dafür vor-gesehenen Formular bei der für die Bekanntmachung zur wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit zuständigen Stelle des eigenen Landes - in Deutschland beim Internationalen Büro des BMBF und in Marokko beim zuständigen Forschungsministerium - einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur einseitig gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Unterstützt werden hauptsächlich die Übernahme notwendiger Mobilitätskosten oder Kosten im Zusammenhang von bilateralen Workshops:
Deutsche Projektwissenschaftler, die nach Marokko reisen, erhalten
Die Projekte werden mit einer Laufzeit von mindestens einem bis maximal drei Jahren unterstützt. Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig: Die Reisekosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen hat das BMBF das Internationale Büro
beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Roman Noetzel
E-Mail: Roman.Noetzel@dlr.de
Telefon: +49-228-3 82 14 84
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Agnieszka Wuppermann
E-Mail: Agnieszka.Wuppermann@dlr.de
Telefon: +49-228-3 82 15 07
Die koordinierende Stelle in Marokko ist
Division de la Coopération
Ministère de l'Éducation Nationale, de l'Enseignement Supérieur, de la Formation des Cadres et de la Recherche Scientifique
Département de l'Enseignement Supérieur, de la Formation des Cadres et de la Recherche Scientifique
BP 4500, Rue Idriss Al Akbar,
Hassan-Rabat
Maroc
Ansprechpartner:
Mostafa HADDOU
Chef de la Division de la Coopération
Telefon: +212537217623
Fax: +212537217624
E-Mail: haddou@enssup.gov.ma
Die Annahme von Projektanträgen (in englischer Sprache) erfolgt bis spätestens zum 15. Juli 2010, 18:00 Uhr unter der oben angegebenen Adresse des Internationalen Büros.
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nut-zung des elektronischen webbasierten Antragssystems "ewa" zu verwenden die unter fol-gender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und gestempelte Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 20.07.2010 an folgende Adresse zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Internationales Büro des BMBF
Agnieszka Wuppermann
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: Agnieszka.Wuppermann@dlr.de
Die Unterschrift des ausländischen Partners kann per Telefax eingereicht werden.
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
E-Mail: Martina.Lauterbach@dlr.de
Telefon: +49-228-3 82 17 34
Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden nur Projekte in das gemeinsame deutsch-marokkanische Programm PMARS aufgenommen, die von beiden Seiten als förderwürdig begutachtet wurden. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter.
Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Oktobers 2010 über das Ergebnis schriftlich informiert.
Es ist geplant, mit den zur Förderung angenommenen Projekten im Rahmen des deutsch-marokkanischen Programms ab 1. November 2010 zu beginnen.
Mit den ausgewählten deutschen Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu dem § 44 BHO.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 28. April 2010
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Madders
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*http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/14833.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)