11.06.2010 - 15.08.2010
Vom 17. Mai 2010
Zweite Gemeinsame Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) der Bundesrepublik Deutschland und des Science and Technology Development Funds (STDF) der Arabischen Republik Ägypten.
Aus Anlass der Abschlussveranstaltung im Rahmen des "Deutsch-Ägyptischen Jahres der Wissenschaft und Technologie 2007" in Berlin unterzeichneten die deutsche Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Annette Schavan, und der ägyptische Minister für Hochschulen und wissenschaftliche Forschung, Prof. Dr. Hany Helal, eine Vereinbarung zur Einrichtung eines deutsch-ägyptischen Forschungsfonds zur Förderung gemeinsamer anwendungsbezogener Projekte.
Die Zuwendungen sollen es Wissenschaftlern - auch Nachwuchswissenschaftlern - ermöglichen, neue Bereiche der wissenschaftlichen Forschung zu bearbeiten, indem bilaterale Forschungskooperationen zwischen beiden Ländern auf Gebieten von beiderseitigem Interesse gefördert werden. Die dabei erzielten Forschungsergebnisse sollen in konkrete Anwendungen überführt werden. Weiteres Ziel des gemeinsamen Forschungsfonds ist die Unterstützung von wissenschaftlichen Netzwerken bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem 7. EU-Rahmenprogramm oder aus nationalen Förderprogrammen.
Die durchführenden Stellen sind für ägyptische Antragsteller der STDF im Auftrag des Ministry of Higher Education and Scientific Research (MHESR) und für deutsche Antragsteller das Internationale Büro (IB) im Auftrag des BMBF.
Der STDF und das BMBF gaben im August 2008 die erste Ausschreibung des Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds (GERF) bekannt. Aufgrund der großen Zahl eingegangener Anträge von hoher wissenschaftlicher Qualität wurde von beiden Seiten beschlossen, die Mittel in der ersten Ausschreibungsrunde nahezu zu verdreifachen.
Beide Seiten haben beschlossen, eine zweite GERF-Ausschreibung zur Förderung innovativer, anwendungsbezogener Forschungsprojekte zu veröffentlichen.
Grundlage dieser Bekanntmachung sind das Regierungsabkommen über bilaterale Zusammenarbeit in Wissenschaft, Forschung und Technologie (WTZ-Abkommen) von 1979 und die Vereinbarung zur Schaffung eines gemeinsamen Fonds im Bereich der angewandten Forschung von 2007.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in Übereinstimmung mit den jeweils in Deutschland und Ägypten geltenden nationalen Bestimmungen für die Projektförderung [siehe Punkt 5 dieser Bekanntmachung].
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendungsgeber entscheiden auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Ziel dieser zweiten gemeinsamen Bekanntmachung ist die Förderung und Unterstützung gemeinsamer innovativer anwendungsbezogener Forschungsprojekte aus allen Wissenschaftsgebieten inklusive Geistes- und Sozialwissenschaften.
Bewerber werden aufgefordert, Projektvorschläge insbesondere in den folgenden Gebieten einzureichen:
Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im FuE-Bereich, deren besonderen wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Beteiligung der Wirtschaft kommt erhöhte Bedeutung zu. Daher sollten die Projektkonsortien möglichst Hochschulen, FuE-Institute sowie die mit der wirtschaftlichen Umsetzung von Ergebnissen der angewandten Forschung befassten Unternehmen einbeziehen.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden keine Maßnahmen zur Exportförderung unterstützt.
Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen, die entsprechend den begründeten voraussichtlichen Forschungsausgaben und Finanzierungsplänen gezahlt werden.
Auf ägyptischer Seite können indirekte Kosten gefördert werden.1
Folgende projektbezogene Maßnahmen können für deutsche Projektnehmer finanziert werden:
Grundsätzlich nicht bezuschusst werden:
Aufwendungen für Übersetzungen von Arbeitsunterlagen, Dolmetscherleistungen, etc.
Die von deutscher Seite beantragte Gesamtzuwendung pro Projekt soll nicht mehr als € 100 000 betragen.
Antragsberechtigt sind Forscherteams, die aus mindestens einem deutschen und einem ägyptischen Forscher bestehen.
Die Teams sollen an deutschen oder ägyptischen Forschungsorganisationen, staatlichen oder nicht-staatlichen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder gewerblichen Unternehmen, insbesondere an Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMUs) [siehe Punkt 5.1 dieser Bekanntmachung] angesiedelt sein. Diese Einrichtungen sind gehalten, den eingereichten Antrag förmlich zu bestätigen, indem sie ein Erklärungsformular mit ihrem Firmenstempel versehen und unterschreiben.
Die Projektpartner auf jeder Seite haben ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: Einer der Partner fungiert als bevollmächtigter Antragsteller; die anderen Partner sind im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem bevollmächtigten Antragsteller in den gemeinsamen Antrag einzubinden.
Die gemeinsame Projektskizze in englischer Sprache ist zunächst von einem der beiden bevollmächtigten Projektleiter (auf deutscher oder ägyptischer Seite) elektronisch über eine gemeinsame webbasierte Vorregistrierung [siehe Punkt 4.2 dieser Bekanntmachung] einzureichen. Inhaltlich unterschiedliche Projektanträge beider Seiten werden nicht berücksichtigt.
Vor Projektbeginn sind zwischen den Projektpartnern verbindliche Kooperationsvereinbarungen zu treffen sowie geeignete Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums gemäß den Gesetzen beider Länder und entsprechend den Bestimmungen der Förderorganisationen beider Seiten zu vereinbaren.
BMBF und MHESR haben das Internationale Büro des BMBF (IB) für deutsche Antragsteller und den Science and Technology Development Fund (STDF) für ägyptische Antragsteller mit der Durchführung dieser Bekanntmachung sowie mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt.
Deutsche und ägyptische Antragsteller sollten sich bei der Vorbereitung ihrer Anträge frühzeitig mit den Ansprechpartnern der o. g. Einrichtungen sowie mit der Außenstelle Kairo des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in Verbindung setzen.
Ein gültiger Projektvorschlag besteht aus zwei Schritten - der Vorregistrierung und dem vollständigen Antrag, wie im Folgenden beschrieben:
Der Vorgang gilt erst dann als vollständig, wenn alle obengenannten Schritte unternommen wurden. Anträge, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
Auf deutscher Seite ist zusätzlich zur elektronischen Antragstellung über das webbasierte Antragssystem des IB "ewa" (abrufbar auf der IB - Internetseite unter: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZUA ) eine vom deutschen und ägyptischen Partner unterschriebene und gestempelte Version des endgültigen in der elektronischen Antragstellung finalisierten Antrags per Post ebenfalls bis spätestens 28. Juli 2010 (unter Beachtung der Vorlagefrist!) an das IB des BMBF (zu Händen Nathalie Brew) zu senden.
Weitere notwendige Antragsunterlagen [Partnerschaftsvereinbarung, rechtsverbindliche Erklärung der Institutionen] sind unter Angabe der nach der Vorregistrierung vergebenen Projekt-Identifikationsnummer (Projekt-ID) parallel durch Expresseinschreiben bis spätestens 6. August 2010 (es gilt das Datum des Poststempels) an das IB des BMBF zu senden.
Die Projektbeschreibung (pdf-Format) in englischer Sprache sollte 10 bis maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen (Arial 11, anderthalbzeilig, 2 cm Rand; ohne Publikationsliste u. a. Anhänge).
Für die Projektbeschreibung gibt es kein spezielles Formular. Allerdings ist der Antragsteller gehalten, die Ziele sowie die zur Durchführung des Projekts notwendigen Maßnahmen klar zu beschreiben und dabei in der angegebenen Reihenfolge Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
Aus der Vorlage eines Antrags können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die Anträge werden sowohl von der deutschen als auch von der ägyptischen Seite bewertet.
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Gefördert werden Projekte mit hohem Realisierungs- und Erfolgspotenzial im Sinne der Zielsetzungen dieser Bekanntmachung. Das Auswahlverfahren ist zweistufig:
Administrative Prüfung: Dabei wird kontrolliert, ob der eingereichte Antrag den formalen Voraussetzungen der Bekanntmachung entspricht. Anträge, die nicht alle formalen Bedingungen erfüllen, gelten als nicht geeignet und werden bei der fachlichen Bewertung nicht berücksichtigt.
Die Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Die endgültige Auswahl der positiv bewerteten Anträge wird von einem deutsch-ägyptischen Lenkungsausschuss vorgenommen. Nur von beiden Seiten genehmigte Anträge können gefördert werden.
Das IB des BMBF und der STDF schließen mit den ausgewählten Antragstellern Zuwendungsverträge entsprechend den einschlägigen geltenden Gesetzen [siehe Punkt 5.1/2 dieser Bekanntmachung]
Diese Verträge werden voraussichtlich vor Mitte Januar 2011 abgeschlossen. Es ist vorgesehen, dass die Projekte innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss beginnen.
Folgende Berichte sind vom ägyptischen PI dem STDF und vom deutschen PI dem IB vorzulegen. Die Berichte müssen von beiden PIs des Forschungsteams unterzeichnet werden.
Abeer Shakweer, Ph.D.
Science and Technology Development Fund (STDF)
101, Kasr El Aini St., 7th floor - Downtown
Kairo/ Ägypten
E-Mail: abeer.shakweer@stdf.org.eg
Telefon: +20 (2) 27922551
Telefax: +20 (2) 27924956
Susanne Ruppert-Elias
Internationales Büro IB des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn/ Deutschland
E-Mail: susanne.ruppert-elias@dlr.de
Telefon: +49-(0)228 3821-487
Telefax: +49(0)228 3821-444
Bianca Nosek
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) - Außenstelle Kairo
11, sh. Saleh Ayoub - Zamalek
Kairo/ Ägypten
E-Mail: bianca.nosek@daadcairo.org
Telefon: +2 02 27 35 27 26
Telefax: +2 02 27 38 41 36
Administrative Ansprechpartnerin beim Science and Development Technology Fund (STDF):
Gailan Abdel Gawad
E-Mail: gailan.gawad@stdf.org.eg
Telefon: +202 2792-0134
Administrative Ansprechpartnerin im Internationalen Büro IB des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Nathalie Brew
E-Mail: nathalie.brew@dlr.de
Telefon: +49 (0)228 3821-454
Telefax: +49 (0)228 3821-444
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung beim STDF wenden Sie sich bitte an:
Naglaa Mohamed
Science and Technology Development Fund (STDF)
101 El Kasr El Eini Str. ; Downtown
Kairo/ Ägypten
E-Mail: Naglaa.mohamed@stdf.org.eg
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung im IB wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Internationales Büro IB des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn/ Deutschland
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: +49 (0)228 3821-734
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft3.
Kairo, Bonn, 17. Mai 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Peter Webers
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/14893.php)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)