20.12.2010 - 15.02.2011
Die Russische Föderation ist ein wichtiger Kooperationspartner für Deutschland. Enge wirtschaftliche Beziehungen zwischen beiden Ländern sind in vielen Bereichen längst zu einer Selbstverständlichkeit geworden und eröffnen deutschen Unternehmen neue Märkte und neue Chancen. Aber auch die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung bildet einen tragenden Pfeiler der deutsch-russischen Beziehungen. Bereits 2005 haben beide Länder diesem besonderen Verhältnis durch die Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung über die Strategische Partnerschaft auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation Rechnung getragen. Aus diesem Grund haben Ministerin Schavan und ihr russischer Amtskollege Minister Fursenko im Juli 2010 die Durchführung eines Deutsch-Russischen Jahres der Bildung, Wissenschaft und Innovation 2011/2012 beschlossen.
Die Durchführung eines Deutsch-Russischen Wissenschaftsjahres bietet einen exzellenten Rahmen, um bereits bestehenden erfolgreichen bilateralen Aktivitäten der Ministerien und der Forschungs- und Mittlerorganisationen eine noch höhere Sichtbarkeit zu verleihen. Gleichzeitig können im Hinblick auf die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Kooperation wichtige politische Impulse gesetzt werden und dies gemeinsam mit den Akteuren aus der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationslandschaft beider Länder, um die Potenziale der deutsch-russischen FuE(Forschung und Entwicklung)-Kooperationen voll auszuschöpfen.
Zu den Zielgruppen des Deutsch-Russischen Wissenschaftsjahres gehören Entscheider in Politik, Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen, (Nachwuchs-) Wissenschaftler-innen/Wissenschaftler in Deutschland und Russland, Entscheider in deutschen und russischen forschungsstarken Unternehmen, Multiplikatoren (Politik, Wissenschafts- und Mittlerorganisationen, Interessensgruppen/Verbände, Medien) sowie die wissenschafts-interessierte Öffentlichkeit. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der Zusammenarbeit von Nachwuchswissenschaftlern beider Länder, damit sich die exzellenten Forschungsbeziehungen zwischen Deutschland und Russland auch zukünftig fortsetzen können sowie auf dem Aufbau von gemeinsamen institutionellen Strukturen und innovativen Netzwerken. Das Jahr steht unter dem Motto ,Partnerschaft der Ideen'.
Um die Vielfalt und Exzellenz der bilateralen Wissenschafts- und Bildungskooperation sichtbar zu machen, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Projekte aus den Bereichen Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie, insbesondere Veranstaltungen, die einen spezifischen Beitrag zum Deutsch-Russischen Wissenschaftsjahr leisten und im Zeitraum von Juni 2011 bis Mai 2012 stattfinden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Ziele des Wissenschaftsjahres, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für die Initiierung und den Ausbau von Kooperationen sowie die Steigerung der bilateralen Erfolge fördert das BMBF im Rahmen des deutsch-russischen Wissenschaftsjahres öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, z.B. Fachkonferenzen und -kongresse, Delega-tionsreisen, Roadshows, Ausstellungen etc.
Die Veranstaltungen können in Russland oder in Deutschland oder in beiden Ländern stattfinden und sollten möglichst ein großes Fachpublikum erreichen und besondere Sichtbarkeit erzielen.
Es werden insbesondere Anträge berücksichtigt, die den Schwerpunkten der deutsch-russischen wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit und den vier Säulen des Wissenschaftsjahres zuzuordnen sind:
Materialien zum Deutsch-Russischen Jahr der Bildung, Wissenschaft und Innovation (Info-Material, Giveaways) werden für alle Veranstaltungen, soweit der Vorrat reicht, kostenlos zur Verfügung gestellt.
Antragsberechtigt sind Wissenschafts- und Mittlerorganisationen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen, forschende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU1 ), Vereine und Stiftungen mit Sitz in Deutschland sowie Organe der Bundesländer, der Kommunen und der Städte.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Förderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge bezüglich einer hohen Sichtbarkeit der deutsch-russischen Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Innovation und der Qualität der Veranstaltung. Antragsteller sollen in der Regel bereits über Kontakte zu russischen Partnern und über Erfahrung in der Kooperation verfügen.
Vier Wochen vor der Veranstaltung muss dem Internationalen Büro (IB) eine Ankündigung (kurze Pressemitteilung), vier Wochen danach ein Bericht vorgelegt werden. Das Logo des Wissenschaftsjahres und der Link zur Webseite müssen auf der Projektseite im Internet bzw. zusammen mit der Ankündigung der Veranstaltung veröffentlicht werden.
Die beantragten Maßnahmen sollen in der Zeit von Juni 2011 bis Mai 2012 stattfinden und abgeschlossen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Förderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden:
In besonders begründeten Fällen können Zuschüsse für Personalmittel (z.B. für Honorare oder für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte) zur Vorbereitung der Veranstaltung in begrenztem Umfang gewährt werden. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden können Kosten zum Erwerb von Computer-Hardware und anderer Geräte. Aufwendungen für Büromaterial oder Kommunikation können ebenfalls nicht erstattet werden.
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das IB beauftragt:
Internationales Büro
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de
www.deutsch-russisches-wissenschaftsjahr.de
Fachliche Ansprechpartnerin:
Maria Josten
Tel.: +49-228-3821 415
E-Mail: maria.josten@dlr.de
Ansprechpartnerin Wissenschaftsjahre
Christiana Tings
Tel.: +49-228-3821 478
E-Mail: christiana.tings@dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin:
Andrea Kröll
Telefon: +49-228-3821 413
E-Mail: andrea.kroell@dlr.de
Vollständige Anträge sind bis spätestens 15. Februar 2011 per Post (mit Stempel und Unterschrift) einzureichen.
Das Förderverfahren ist einstufig. Der Antrag besteht aus zwei Teilen:
Teil A
Zur Antragstellung ist ein Internet-basierter Formularsatz zu verwenden, der unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann:
http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZUA. Der zweite Teil des Antrags (Teil B) kann unter diesem Link als Word- oder pdf-Dokument hochgeladen werden.
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: +49-228-3821 734
Teil B
Die den elektronischen Antrag ergänzende Projektbeschreibung soll eine Länge von maximal 5 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5-zeilig) haben und muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags (Teile A und B) per Post an das IB an folgende Adresse zu senden:
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Andrea Kröll
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Der vollständige Antrag, bestehend aus Teil A und Teil B, ist für das IB die Grundlage für die abschließende Bewertung und Bewilligungsentscheidung.
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert. Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 08. Dezember 2010
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Michael Schlicht
1Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens
43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d.h. sie sind entweder völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25%) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50% nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23).
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)