25.02.2011 - 06.05.2011
Vom 15.2.2011
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt im Rahmen der Forschungsinitiative "Technologieorientierte Kompetenzmessung in der beruflichen Bildung" Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Entwicklung und Erprobung von technologieorientierten Messinstrumenten zur Feststellung der beruflichen Handlungskompetenz auf nationaler Ebene zu fördern.
Ziel der Forschungsinitiative ist es, die deutsche berufs- und wirtschaftspädagogische Forschung im Rahmen eines interdisziplinären und internationalen Forschungsansatzes in die Lage zu versetzen, empirisch abgesicherte Kompetenzmodelle und Testinstrumente zu entwickeln, um so ein qualitätsorientiertes, leistungsfähiges und auch im internationalen Vergleich kompetitives Berufsbildungssystem in Deutschland zu unterstützen. Damit greift die Forschungsinitiative eine länger andauernde Diskussion auf den Ebenen der Wissenschaft, der Sozialpartner sowie den Ländern um die Machbarkeit der validen Messung beruflicher Kompetenzen mit Hilfe von neuen technologie-basierten Messverfahren unter Anwendung der probabilistischen Testtheorie auf.
Durch die Förderung entsprechender Forschungs- und Entwicklungsvorhaben soll ein Beitrag geleistet werden, mittelfristig Bildungsprozesse qualitativ zu verbessern und wirksamer steuern zu können. Mit outcome-orientierten Kompetenzmessverfahren soll die Produktivität von Bildungssystemen (Systemebene), die Qualität einzelner Bildungseinrichtungen (Institutionenebene) und der Lernerfolg von Individuen (individuelle Ebene) messbar gemacht werden. Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren an wichtigen internationalen Leistungsvergleichen im Schulbereich beteiligt und damit die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern auf den Prüfstand gestellt. Eine solche Prüfung steht für die Berufsbildung noch aus, da geeignete Messverfahren in diesem Bereich schwer zu entwickeln sind und in der Wissenschaft noch auf keine breite Methodenentwicklung zurückgegriffen werden kann.
Als erste Annäherung an dieses Untersuchungsfeld sollen im Rahmen dieser Förderung Kompetenzmodelle und Testinstrumente exemplarisch in ausgewählten Berufen entwickelt, erprobt und unter Beachtung von Kontextfaktoren analysiert werden. Im Rahmen dieser Zielsetzungen sollen auch berufsübergreifende bzw. allgemeine Kompetenzen (z.B. Lesen, Mathematik) messbar gemacht werden. Dementsprechend ist für jeden zu untersuchenden Beruf die Entwicklung von berufsfachlichen Kompetenzmodellen und der zu ihrer Erfassung geeigneten Instrumenten, ergänzt durch berufsübergreifende und allgemeine Kompetenzmessinstrumente, vorgesehen. Die entwickelten Instrumente sollen zunächst national und anschließend möglichst international erprobt werden.
Bei der Modell- und Instrumentenentwicklung sind die bisherigen Erfahrungen und Entwicklungen im Bereich der Kompetenzmessung, bspw. im Rahmen der Vorstudie zur Vorbereitung eines VET-LSA, des DFG-Schwerpunktprogramms "Kompetenzmodelle zur Erfassung individueller Lernergebnisse und zur Bilanzierung von Bildungsprozessen" sowie der empirischen Bildungsforschung zu berücksichtigen. Nach dieser nationalen Erprobung werden im Rahmen weiterer Förderrichtlinien internationale Vergleiche angestrebt, bei denen diese Verfahren ggf. zur Anwendung kommen sollen.
Im weiteren Verlauf der Forschungsinitiative ist die Initiierung von internationalen Projekten sowie themenspezifischen Machbarkeitsstudien geplant. Hierbei stehen bspw. die Adaptation/Entwicklung und Erprobung von Messverfahren zur Erfassung von international vergleichbaren beruflichen Kompetenzen oder die Erfassung von informell erworbenen Kompetenzen im Mittelpunkt.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im Rahmen der Forschungsinitiative soll die Weiterentwicklung und Erprobung von technologieorientierten Verfahren zur Messung eines umfangreichen Ausschnitts von beruflichen Kompetenzen im Vordergrund stehen. Dabei geht es unter dem Messaspekt insbesondere um die technisch-funktionale Abbildung von beruflichen Arbeits- und Geschäftsprozessen in ausgewählten Berufen. Ferner sollen Aussagen darüber getroffen werden, in welchem Umfang diese Messverfahren berufliche Handlungskompetenzen valide messen und in welchen Bereichen ergänzend alternative Messverfahren (z. B. Fragebogen, Beobachtungsverfahren, qualitative Assessments) zum Einsatz kommen sollten. Damit soll u. a. erreicht werden, dass die entwickelten Verfahren in Anschluss an diese Forschungsinitiative in den Rahmen bestehender Prozesse von Kompetenzfeststellung (z. B. Prüfungen oder Anerkennungsverfahren) transferiert und dort breit genutzt werden können.
Es können Einzel- und Verbundprojekte gefördert werden, die eine entsprechende Interdisziplinarität im Hinblick auf die Entwicklung und Erprobung von technologieorientierten Kompetenzmessverfahren in der beruflichen Bildung aufweisen. Mit Blick auf die antizipierten Projektlaufzeiten von bis zu 3 Jahren sollen ausschließlich Querschnittstudien gefördert werden. Das heißt: Als Messzeitpunkt ist das Ende der beruflichen Ausbildung vorgesehen.
Die Projekte sollen die theoretischen Grundlagen zum Thema Kompetenzmodellierung und Kompetenzerfassung in einem der unten aufgelisteten Berufe vorantreiben. Infolge des vielfältigen Forschungsbedarfs wird davon ausgegangen, dass Projekte nur am Beispiel eines ausgewählten Berufs durchgeführt werden können. Aufbauend auf den Vorarbeiten zu einem VET-LSA , wurden vier Berufe ausgewählt, die aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen stammen, einen hohen Anteil an der Ausbildungsleistung des Berufsbildungssystems haben und eine günstige Vergleichbarkeit mit anderen europäischen Ausbildungsberufen bzw. -programmen aufweisen:
Die entwickelten Methoden zur Kompetenzmessung in diesen vier Berufen sollten so angelegt sein, dass sie mit geringem Aufwand zu einem späteren Zeitpunkt a) auf andere Berufe innerhalb des jeweiligen Berufsfeldes, b) auf Weiterbildungskontexte und c) auf andere europäische Kontexte übertragen werden können.
Maßgeblich für alle Projekte ist eine Orientierung an einer konsistenten Methodenentwicklung zur Messung beruflicher Kompetenzen in einer interdisziplinär und international ausgerichteten Kompetenz(mess-)forschung. Dazu zählen u.a., die Klärung des zugrunde gelegten Kompetenzbegriffs, die Entwicklung eines Assessment Frameworks, die psychometrische Modellierung beruflicher Kompetenzen, die Entwicklung von Testitems, die Analyse der Ergebnisse auf Grundlage der probabilistischen Testtheorie sowie die Erprobung und empirische Validierung der Testformate im entsprechenden Beruf.
Die Förderung bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Entwicklung und Erprobung von technologieorientierten Messverfahren mit dem Ziel der Feststellung beruflicher Handlungskompetenzen in den Ausbildungsberufen: Kfz-Mechatroniker/in, Elektroniker/in für Automatisierungstechnik, Industriekaufmann/-frau sowie Krankenpfleger/in oder eines anderen Berufes im Gesundheitsbereich mit hoher Ausbildungsintensität.
Dies umfasst:
Um den Anwendungsbezug und den späteren Transfer zu ermöglichen, wird im Rahmen der Projekte eine Wissenschaft-Praxis-Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen, Berufsbildungspraktikern und -einrichtungen gewünscht. Durch die Kooperation auf Projektebene findet ein gegenseitiger Informationsaustausch statt, der den späteren Ergebnistransfer erleichtern soll.
Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen sind insbesondere solche Projekte förderungsfähig, welche
Antragsberechtigt sind Hochschulen und universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Kammern, Bundes- und Landeseinrichtungen und Sozialpartner.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen, ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung, eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Projektleiterinnen/Projektleiter der Antragsteller müssen durch einschlägige Expertise sowie Eignung für die Entwicklung von Kompetenzmessverfahren in dem ausgewählten Berufsfeld oder in den übrigen Gegenstandsbereichen der Förderung ausgewiesen sein sowie eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben mitbringen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Der Beginn der Förderung von Projekten dieser Förderrunde ist bis Ende Herbst 2011 vorgesehen.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den vorhabenbezogenen zusätzlichen Personal- und Sachausgaben. Es sind die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) sowie auf Kostenbasis (AZK) (abrufbar unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html) zu beachten.
Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler gelegt. Die Einstellung von Doktorandinnen/Doktoranden soll daher mit Personalstellen gefördert werden, in der Regel mit halben Stellen der geltenden Tarife für Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler (z. B. 0 TV-L E 13, 0 TVöD E 13). Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaberinnen/Stelleninhaber so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sichergestellt wird. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler verbunden werden sollen.
Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch auf dem Gebiet der empirischen Berufsbildungsforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden, wie z. B. für Besuche internationaler Konferenzen im In- und Ausland, Forschungsaufenthalte an Instituten des Auslands oder Einladung von Gastwissenschaftlerinnen/Gastwissenschaftlern.
Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsvorhaben Beteiligten. Zu diesem Zweck können Mittel für Reisen zu Workshops und Symposien beantragt werden. Ferner sind Personal- und Sachmittel für die Durchführung von fachspezifischen Veranstaltungen (z. B. Initiativ-spezifischen Methodenworkshops oder Nachwuchskolloquien) vorzusehen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsbescheiden auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).
Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Ziffer 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. Ziffer 12 und 13 der NKBF 98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Zuwendungsbescheid zu erlassen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Projektträger im DLR - AE 91
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartnerin beim Projektträger ist Frau Dr. Lena Arends (Tel.: 0228-3821-669). Aktuelle Informationen zu dieser Förderinitiative werden im Internet unter http://www.bmbf.de/de/13856.php bekannt gemacht.
Dort finden Sie auch Hinweise zu einer Informationsveranstaltung für Förderinteressierte.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen - möglichst in elektronischer Form über das elektronische Skizzentool PT-Outline (http://www.pt-it.de/ptoutline/application/ASCOT) - einzureichen. Bis spätestens zum 6.5.2011 ist nach abschließender Online-Eingabe zusätzlich das "Projektblatt" dem o.g. DLR-Projektträger auf dem Postweg vorzulegen.
Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung aller Beteiligter durch den/die vorgesehene/n Verbundkoordinator einzureichen.
Die vorgenannte Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:
Weitere Unterpunkte entnehmen Sie bitte dem elektronischen Skizzentool. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung der Skizzen werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt und zur Einreichung eines Formantrags mit einer ausführlichen Vorhabenbeschreibung aufgefordert. Das Auswahlergebnis und ggf. die Aufforderung zur Einreichung eines Formantrags wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert -ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html abgerufen oder unmittelbar bei Projektträger angefordert werden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 15.2.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag:
Peter Thiele
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/15827.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)