24.02.2011 - 31.05.2011
vom 08.02.2011
Die Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking (IMI-JU) ist eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union, vertreten durch die Europäische Kommission, und der (bio)pharmazeutischen Industrie, vertreten durch den Europäischen Dachverband der pharmazeutischen Industrie, EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries Associations). IMI-JU wurde am 20.12.2007 vom Europäischen Rat verabschiedet und ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 08.02.2008 offiziell in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel von IMI-JU ist die schnellere Entwicklung von sicheren und wirksamen Medikamenten. Aufbauend auf der hervorragenden deutschen Grundlagenforschung und dem beachtlichen Aufschwung deutscher Biotechnologie-Unternehmen zusammen mit etablierten Unternehmen der Pharma-Industrie kann die Innovative Medicines Initiative im Zusammenschluss mit der "Pharma-Initiative Deutschland" ein sichtbares Signal für die Revitalisierung des Pharma-Standortes Deutschland setzen.
Im Rahmen der Bekanntmachung werden deutsche Projektpartner unterstützt, die in der 1. Stufe des 3. Aufrufs 2010 der Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking (Call Identifier: IMI-JU-2010) positiv begutachtet wurden und deren Koordinator des öffentlichen Konsortiums (Applicant Consortium) offiziell von IMI-JU den Brief erhalten hat, in dem das öffentliche Konsortium aufgefordert wird, die Machbarkeit zur Erstellung eines Vollantrages gemeinsam mit dem entsprechenden EFPIA-Konsortium zu diskutieren. Das BMBF unterstützt erfolgreiche deutsche Antragsteller der 1. Stufe in IMI-JU bei der Vorbereitung und Erstellung des Vollantrags (2. Stufe), der Ausarbeitung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie dem Abschluss der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU mit maximal 10.000 € pro Konsortium.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt eine gesicherte und gut aufgestellte Einbindung deutscher IMI-JU-Projektpartner in die unter EFPIA-Koordination entstehenden IMI-JU Vollanträge der 2. Stufe sowie die qualifizierte Vollantragstellung der deutschen Partner (u. a. qualifizierte Rechtsberatung, Projekttreffen mit europäischen Partnern, Abstimmung mit den EFPIA-Partnern und ggf. IMI-JU, Formulierung der Arbeitspakete) zu gewährleisten. Weiterhin beabsichtigt das BMBF, die deutschen Projektpartner insbesondere bei der Verhandlung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie dem Abschluss der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU zu unterstützen.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Entsprechend der o.g. Zielsetzung soll eine gesicherte Vorbereitung der Antragstellung der 2. Stufe in IMI-JU, die qualifizierte Ausarbeitung der Vollanträge der deutschen Partner, die erfolgreiche Ausarbeitung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie der Abschluss der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU unterstützt werden. Die Förderung der Vorbereitungsmaßnahmen beinhaltet
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, ferner Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend der KMU-Definition der EU
http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm), die deutsche Projektpartner/Koordinator in einem erfolgreichen Konsortium (Applicant Consortium) der 1. Stufe in IMI-JU sind und deren Koordinator des öffentlichen Konsortiums (Applicant Consortium) offiziell von IMI-JU den Brief erhalten hat, in dem das öffentliche Konsortium aufgefordert wird, die Machbarkeit zur Erstellung eines Vollantrages gemeinsam mit dem entsprechenden EFPIA-Konsortium zu diskutieren.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die positive Begutachtung des Antrags mit Beteiligung der antragstellenden deutschen Einrichtungen in der 1. Stufe des 3. Aufrufs der IMI-JU sowie an einem Konsortium beteiligt zu sein, dessen Koordinator offiziell von IMI-JU den Brief erhalten hat, in dem das öffentliche Konsortium aufgefordert wird, die Machbarkeit zur Erstellung eines Vollantrages gemeinsam mit dem entsprechenden EFPIA-Konsortium zu diskutieren.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung darf nur ein Antrag pro erfolgreichem öffentlichen Konsortium (Applicant Consortium) der 1. Stufe im 3. Aufruf in IMI-JU gestellt werden.
Die Antragstellung im Rahmen dieser Bekanntmachung muss mit allen antragsberechtigten deutschen Einrichtungen des Konsortiums abgestimmt sein.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Abweichend von den unter Nr. 6 aufgeführten Zuwendungsbestimmungen erfolgt die Auszahlung der Zuwendung nachträglich, nach Vorlage des Verwendungsnachweises, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Folgende Unterlagen sind der Nationalen Kontaktstelle Lebenswissenschaften abweichend von den unter Nr. 6 aufgeführten Zuwendungsbestimmungen, zusammen mit dem Verwendungsnachweis zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen.
Bei Einreichung des Vollantrages (2. Stufe) und Unterzeichnung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU:
Bei Nichteinreichung des Vollantrages, dem Ausscheiden eines/mehrerer deutschen(r) Projektpartner(s) aus dem IMI-JU-Projekt, der Nichtunterzeichnung des Konsortialvertrages (Project Agreement) oder der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) eines/mehrerer deutschen(r) Projektpartner(s) mit IMI-JU:
Darüber hinaus wird die Bereitschaft erwartet, nach den Vertragsverhandlungen an einem Erfahrungsaustausch u. a. zum Thema Vertragsgestaltung und Regelungen zum Geistigen Eigentum mit anderen Antragstellern/-innen und dem BMBF teilzunehmen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für den Zeitraum bis zur Unterzeichnung der Zuwendungsvereinbarung mit IMI-JU als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro gewährt werden.
Beantragt werden können Mittel für:
Die beantragten Mittel stehen ausschließlich den deutschen antragsberechtigten Konsortialpartnern zur Verfügung. Zur Vereinfachung können diese Mittel vorkalkulatorisch gesammelt in einer Position des Gesamtfinanzierungsplanes beantragt werden.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Es können Ausgaben beantragt werden, die frühestens ab Antragstellung im Rahmen dieser Bekanntmachung entstehen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR (PT-DLR)
- Nationale Kontaktstelle Lebenswissenschaften -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821-697
Fax:0228-3821-699
E-Mail: nks-lebenswissenschaften@dlr.de
Internet: http://www.nks-lebenswissenschaften.de/
beauftragt.
Ansprechpartner im Projektträger sind:
Frau Dr. Caroline Töx (0228-3821-692, caroline.toex@dlr.de)
Herr Jan Skriwanek (0228-3821-677, jan.skriwanek@dlr.de)
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit der Nationalen Kontaktstelle Lebenswissenschaften Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Der Nationalen Kontaktstelle Lebenswissenschaften sind förmliche Förderanträge - in schriftlicher und elektronischer Form bis spätestens zum 31.05.2011 vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Vordrucke für die einzureichenden AZA Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse http://www.foerderportal.bund.de/ abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (Internet-Adresse s. o.).
Damit die elektronische Version des Förderantrags Bestandskraft erlangt, muss das Dokument nach erfolgter elektronischer Antragstellung in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Antragstellers beim Projektträger eingereicht werden.
Aus der Vorlage eines Antrags kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 08.02.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Peter Hassenbach
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/15874.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)