01.04.2011 - 31.05.2011
Vom 15. März 2011
Grundlage für die bilaterale Zusammenarbeit ist das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Korea über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit vom 11. April 1986 (BGBI 1986 II 928). Beruhend auf diesem Abkommen hat sich die bilaterale Kooperation zwischen beiden Ländern in den letzten Jahren positiv entwickelt.
Als Maßnahme zur Förderung der bilateralen Kooperation beider Länder sollen durch das Deutsch-Koreanische Mobilitätsprogramm sowohl neue Gemeinschaftsprojekte initiiert als auch bestehende Kooperationen ausgebaut werden. Ziel der Mobilitätsmaßnahmen für die deutschen Antragsteller sollte eine sich zukünftig selbsttragende Zusammenarbeit oder die Vorbereitung von Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung im Rahmen der aktuellen Förderprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sein. Dabei kommt auf deutscher Seite den spezifischen Innovationsfeldern der "Hightech-Strategie für Deutschland" eine besondere Bedeutung zu. In bestimmten Fällen kann das Ziel der Mobilitätsmaßnahmen auch die mögliche Einbeziehung eines koreanischen Partners in Anträge zum 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (EU) oder ggf. eines anderen Drittmittelgebers sein. Auf koreanischer Seite ergeben sich die Schwerpunktthemen insbesondere aus der "577 Initiative".
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen (im Rahmen privatrechtlicher Zuwendungsverträge) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung richten sich nach den Schlüsseltechnologien der "Hightech-Strategie 2020" des BMBF: Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Zeichnen sich im Rahmen bestehender Kooperationen kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten ab, können auch kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)* mit Sitz in Deutschland gefördert werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Anträge in Bezug auf die Ziele dieser Bekanntmachung sowie die durch Vorarbeiten belegte Expertise der Antragsteller. Die gezielte Einbeziehung von Nachwuchswissenschaftlern/innen sollte bei der Antragstellung berücksichtigt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projektes erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Für die Anträge auf die unter den Nummern 5a bis 5d genannten Förderinstrumente sind von den südkoreanischen Partnern jeweils komplementäre Anträge bei der National Research Foundation, Center for International Affairs (NRF) zu stellen. Seitens NRF wurde hierfür eine vergleichbare Ausschreibung mit identischer Einreichungsfrist veröffentlicht. Wird beispielsweise ein Aufenthalt in Korea beantragt, sollte der koreanische Partner einen vergleichbaren Aufenthalt in Deutschland bei NRF beantragen. Wird die Durchführung eines Workshops in Deutschland beantragt, sollte der/die koreanische/n Partner einen Antrag auf Förderung der Reisekosten bei NRF einreichen etc. Ausnahmen von dieser Regelung sind in begründeten Einzelfällen möglich.
Ansprechpartner in Korea ist:
Mr. Choi Won Keun
International Cooperation Team
Center for International Affairs
National Research Foundation of Korea (NRF)
25, Heolleungno, Seocho-gu
Seoul 137-748
E-Mail: onekeun@nrf.go.kr
Telefon: +82-2-3460-5722
Telefax: +82-2-3460-5309
Internet: http://www.nrf.go.kr/
Voraussichtlicher Förderbeginn ist der 1. September 2011. Die Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre. Alle beantragten Maßnahmen müssen noch in diesem Jahr beginnen und zum 31. August 2013 enden.
Mit den Mitteln des BMBF können folgende Maßnahmen zur Vorbereitung von gemeinsamen Projekten oder zur Vertiefung einer bestehenden Kooperation gefördert werden:
Die genannten Maßnahmen können in einem Antrag kombiniert werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
Internationales Büro des BMBF
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Dr. Sabine Puch
E-Mail: sabine.puch@dlr.de
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-4 23
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Birgit Ehrenberg
E-Mail: birgit.ehrenberg@dlr.de
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-4 71
Förderanträge müssen bis spätestens 31. Mai 2011 vorliegen. Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des Elektronischen Webbasierten Antragssystems (EWA) unter http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4 zu verwenden.
Zusätzlich zur elektronischen Antragsstellung ist eine unterschriebene und abgestempelte Version des endgültigen Antrags bis zum 31. Mai 2011 einzureichen. Dieser ist per Post bis zum 31. Mai 2011 an folgende Adresse zu senden:
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Dr. Sabine Puch
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Die Frist auf koreanischer Seite ist identisch.
Bei Fragen zur Elektronischen Webbasierten Antragsstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-7 34
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Die Antragsteller werden über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert. Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im DLR einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Spezifische Informationen zu den Förderbekanntmachungen des BMBF finden sich im Internet unter www.bmbf.de/foerderungen/677.php. Angaben zu den Schlüsseltechnologien der "Hightech-Strategie 2020 für Deutschland" des BMBF sind unter http://www.hightech-strategie.de/de/350.php aufgelistet.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 15. März 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Andreas Kirchner
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)