20.05.2011 - 08.08.2011
vom 10.05. 2011
Die "Deutschland - Japan Zusammenarbeit in Computational Neuroscience" ist eine transnationale Initiative zur Forschungsförderung zwischen Deutschland und Japan. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gemeinsam mit der Japan Science and Technology Agency (JST) getragen.
Die nachstehenden Förderrichtlinien dienen der Etablierung transnationaler Forschungsprojekte und zielen darauf ab, die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen Forschern dieser beiden Länder zu vertiefen und auf eine neue Ebene zu heben.
Die maßgeblichen Regelungen der Abschnitte 1.1, 2, und 7 dieser Bekanntmachung werden inhaltlich parallel von BMBF, DFG und JST veröffentlicht. Dagegen sind die Regelungen der Abschnitte 1.2, 3, 4, 5 und 6 spezifisch nur auf potentielle Antragsteller des BMBF ausgerichtet. BMBF, DFG und JST veröffentlichen insoweit vergleichbare, an das jeweilige nationale Recht angepasste Regelungen.
Im Rahmen eines Agreements wurden Verfahren vereinbart, auf die die vorliegenden Richtlinien zurück greifen (Abschnitt 7).
Die vorliegenden Förderrichtlinien richten sich in Deutschland und in Japan an Hochschulen, außeruniversitäre akademische Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Neurowissenschaften haben das Potenzial, Innovationen zu entwickeln, um wichtige und drängende soziale Probleme zu lösen. Die modernen Neurowissenschaften können in erheblichem Maße zur Lösung von Problemen wie alternde Gesellschaften, Zunahme neurodegenerativer Erkrankungen und steigender Bedarf an innovativen Lösungen und Ansätzen für technologische Anwendungen beitragen. Sie können bei der Ermittlung grundlegender Prozesse und Prinzipien bezüglich der Hirnfunktion mitwirken und die gewonnenen Erkenntnisse zur Entwicklung medizinischer und technologischer Anwendungen einsetzen. Unser Verständnis komplexer Hirnfunktionen kann nur mit modernsten Forschungsansätzen umfassend verbessert werden.
Computational Neuroscience ist eine Disziplin, die für das Verständnis der Prinzipien und Dynamik des Nervensystems eine theoretische Grundlage und eine Reihe technischer Ansätze liefert. Aufbauend auf Theorie, Methoden und Erkenntnissen der Informatik, der Neurowissenschaften, Biologie, Mathematik und Physik, der Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Technik und anderer Bereiche nutzt Computational Neuroscience ein breites Spektrum an Methoden zur Untersuchung von Struktur, Funktion, Organisation und Computing auf allen Ebenen des Nervensystems. Auf Grund des interdisziplinären Ansatzes kann Computational Neuroscience auch die neurowissenschaftliche Forschung deutlich vorantreiben und ihre Methodik erweitern.
Die internationale Kooperation ist ein wichtiges Instrument, um bisherige Fortschritte weiterzuführen. Verbundforschung ermöglicht ein enges Zusammenwirken, führt verschiedene Forschungsperspektiven zusammen und erweitert das Spektrum an Forschungspartnerschaften. In Japan und in Deutschland wurden in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Bereich Computational Neuroscience zu stärken, und dies führte zum Aufbau starker nationaler Gemeinschaften in beiden Ländern. Die bisherige Ad-Hoc-Kooperation zwischen japanischen und deutschen Forschergruppen sollte jetzt auf eine koordinierte Ebene gehoben werden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Diese Initiative zielt auf die Förderung von Verbundforschungsprojekten, die Wissenschaftler und Techniker mit sich ergänzender Erfahrung und Ausbildung in den experimentellen und theoretischen Neurowissenschaften zusammenbringen. Anträge für Forschungsprojekte sollen Kooperationen beschreiben, die komplementäres Fachwissen bündeln, das für deutliche Fortschritte bei schwierigen interdisziplinären Fragestellungen erforderlich ist. Sie sollen Kooperationen zwischen Experten, Theoretikern und experimentellen Neurowissenschaftlern oder Technikern im Bereich Computing und/oder Modellierung beinhalten. Computing-Forschung, die im Rahmen dieser Initiative gefördert wird, muss sich auf biologische Verfahren beziehen und sollte zu Hypothesen führen, die in biologischen Studien überprüft werden können.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, wie z.B. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm einzusehen). Großunternehmen sowie Unternehmen, die zu mehr als 50 % im Besitz von Großunternehmen sind, können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung über die BMBF-Förderlinie "ProfilNT". Entscheidungen hierzu erfolgen über ein gesondertes Antrags- und Auswahlverfahren. Nähere Informationen hierzu sind unter http://www.bmbf.de/de/1956.php erhältlich.
Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (in wohlbegründeten Einzelfällen) projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Kooperationen mit thematisch verwandten, laufenden FuE-Vorhaben im Ausland, die einen substantiellen Beitrag zur Lösung der bearbeiteten Fragestellung leisten, können in begrenztem Umfang unterstützt werden. Dies betrifft zusätzlich anfallende Mittel für wissenschaftliche Kommunikation z. B. für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlern aus dem Verbund an externen Forschungseinrichtungen sowie die Einladung von Gastwissenschaftlern.
Von den Partnern innerhalb eines Kooperationsprojektes wird die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit erwartet. Im Hinblick auf die Förderung wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Informationen zur EU-Förderung können auch unter http://www.nks-lebenswissenschaften.de abgerufen werden.
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für in der Regel drei Jahre gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden für die deutschen Kooperationsteilnehmer grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden für die deutschen Kooperationsteilnehmer die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bei der Beantragung von Fördermitteln für gemeinsame deutsch-japanische Forschungsprojekte sollen die deutschen und japanischen Wissenschaftler der JST, dem BMBF und der DFG Anträge mit identischen Projektbeschreibungen vorlegen, und zwar wie folgt:
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger im DLR Kontakt aufzunehmen. Für diese Aktivität spezifische, zwischen JST, DFG und BMBF abgestimmte Richtlinien sowie weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter http://www.foerderportal.bund.de/ abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.foerderportal.bund.de/). Wissenschaftler, die in den für eine Förderung ausgewählten deutsch-japanischen Gemeinschaftsprojekten kooperieren, erklären gegenüber dem BMBF, dass eine Kooperationsvereinbarung geschlossen wurde, in der u. a. Fragen des geistigen Eigentums geregelt sind.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zum 08.08.2011 von den kooperierenden deutsch-japanischen Arbeitsgruppen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator Projektskizzen mit identischen Projektbeschreibungen in elektronischer Form sowie auf dem Postweg vorzulegen. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Vorhabenbeschreibungen in englischer Sprache empfohlen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektbeschreibungen sollten folgendermaßen gegliedert sein:
Insbesondere sollte der Koordinierungsplan den vorgesehenen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern einschließlich Dauer, Abschluss, Aufenthaltslogistik und Aufgaben der jeweiligen Projektmitarbeiter darlegen.
Die maximale Seitenzahl für die verschiedenen Teile beinhaltet Bilder und andere visuelle Darstellungen. Mögliche Schriftarten sind Courier und Palatino Linotype, mindestens 10 Punkt, und Arial und Times New Roman, mindestens 11 Punkt.
Weitere verbindliche Anforderungen an Projektskizzen sind in einem Leitfaden für Antragsteller (http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/_media/Leitfaden_D_JPN.pdf) niedergelegt. Projektskizzen, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht entsprechen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines gemeinsam von deutscher und japanischer Seite zusammengesetzten externen Gutachtergremiums nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die deutschen Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse http://www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html)
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 10.05.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
i.V. Dr. Christiane Buchholz
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/16396.php)
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)