16.08.2011 - 28.10.2011
Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 ihr Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung vorgelegt, das die künftige Energieversorgung Deutschlands in ihren Grundzügen vorgibt.
Zu den wichtigsten Vorgaben bis 2050 zählen:
Der Übergang in das Zeitalter der erneuerbaren Energien verlangt eine tief greifende Modernisierung der Energiewirtschaft. Zukunftsweisende Innovationen sind entscheidend um den Strukturwandel hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung voranzutreiben. Einen wesentlichen Beitrag hierzu wird die Energieforschung leisten.
Das BMBF setzt den Schwerpunkt seiner Forschungsförderung auf die Grundlagenforschung. Hiermit werden zwei wichtige Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende geschaffen:
Bioenergie kommt unter den erneuerbaren Energien ein besonderer Stellenwert zu, da sie ohne größere naturbedingte Schwankungen verfügbar ist und für den Ausgleich von Energieschwankungen beim Einsatz fluktuierender regenerativer Quellen, wie Sonne und Wind, herangezogen werden kann.
Bioenergieforschung reicht von Biomasseentstehung, über Konversionsverfahren, die Produktion von Biokraftstoffen und die Produktaufbereitung bis zu systemischen Aspekten, wie Nahrungsmittel-Konkurrenz und Energiebilanzierung.
Das zentrale Ziel der Bioenergieforschung besteht darin, in Deutschland eine international wettbewerbsfähige Nutzung von Biomasse zu ermöglichen. Kompetenzen aus Wissenschaft und Wirtschaft sollen gebündelt werden, um die Potentiale neuer Forschungsansätze in der Bioenergie im Sinne der Hightech-Strategie der Bundesregierung zu erschließen. Hierzu gehören auch integrative Konzepte, die energetische und stoffliche Biomassenutzung miteinander koppeln und neben Energie auch erneuerbarer Rohstoffe für die chemische Industrie bereitstellen.
Ziel der "Förderinitiative BioProFi" ist es, durch innovative Projekte aus dem Bereich der Grundlagenforschung neue und weitergehende Impulse zur Nutzung und Verwertung von Biomasse zu geben. Es soll die Wissensbasis geschaffen werden, um bestehende Technologien verbessern zu können und neue Prozessketten zu ermöglichen.
Im Einzelnen sind folgende Punkte von Bedeutung:
Die "Förderinitiative Bioenergie - Prozessorientierte Forschung und Innovation (BioProFi)" trägt der Tatsache Rechnung, dass die Nutzung der Bioenergie von großer internationaler Bedeutung ist. Ziel der Förderinitiative ist es daher, auch Forschungs projekte zu unterstützen, die auf eine internationale Kooperation setzen. Dabei geht es in erster Linie darum, die europäische Zusammenarbeit durch die Verzahnung von nationalen Maßnahmen mit Programmen anderer Mitgliedstaaten bzw. die Ausschreibungen in den EU-Rahmenprogrammen zu intensivieren. Hier bieten sich insbesondere Kooperationsprojekte im Rahmen des "Strategic Energy Technology Plan" der Europäischen Kommission an (SET-Plan). Im Rahmen der Programme der Internationalen Energieagentur (IEA) besteht ebenfalls eine Möglichkeit der internationalen Zusammenarbeit.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Die Förderinitiative "BioProFi" wählt bewusst einen breiten Ansatz und schließt im Grundsatz kein Projekt der Grundlagenforschung im Bereich der Bioenergie aus. Die Förderung umfasst alle Bereiche in denen die Klärung grundlegender Fragestellungen zur Weiterentwicklung bestehender Technologien beitragen oder zu neuen innovativen Technologien führen kann, die in Zukunft als Alternativen zur Verfügung stehen.
Im Folgenden werden entlang der Prozesskette Themen genannt, die als vorrangig eingestuft werden:
Wesentliche Voraussetzung einer erfolgreichen Bewerbung sind insgesamt exzellente Forschungsansätze und die gezielte Ausrichtung der Grundlagenforschung auf spätere Anwendungen.
Außerdem sind die Berücksichtigung des Querschnittsthemas "Sensorik" und die Aufnahme eines entsprechenden Verbundpartners -soweit fachlich sinnvoll- erwünscht.
Es besteht die Möglichkeit der Förderung von Nachwuchsgruppen zu den ausgeschriebenen Themenschwerpunkten. Das Angebot richtet sich an Post-Doktoranden mit zwei bis vier Jahren Post-Doc-Tätigkeit nach Abschluss der Promotion und substanzieller internationaler Forschungserfahrung. Entscheidendes Auswahlkriterium ist die herausragende wissenschaftliche Qualität der Bewerber(innen).
Die Nachwuchsgruppe soll vorrangig an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung angebunden sein. Die Einrichtung übernimmt die Arbeitgeberfunktion und stellt die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Daneben können auch Gruppen gefördert werden, die in vertraglich geregelten Netzwerken organisiert sind. Teilnehmer eines solchen Netzwerks können auch industriellen Forschungsabteilungen angehören. In diesem Fall liegt die Leitung der Nachwuchsgruppe bei Angehörigen einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Die Antragsteller können im Rahmen der Fördermaßnahme Mittel für die eigene Stelle als Gruppenleiter/in (TVÖD 14) und maximal drei weitere Stellen (Post-Doc: TVÖD 13; Doktoranden: TVÖD 13/2; Technische Mitarbeiter) sowie Sach-, Reise- und Investitionskosten beantragen. Es gelten die Bemessungsgrundlagen wie unter Nummer 5 beschrieben. Der Förderzeit raum beträgt drei, maximal fünf Jahre. Nach drei Jahren ist ein Zwischenbericht vorzulegen, der Entscheidungsgrundlage für eine mögliche weitere zwei jährige Förderphase ist. Für die Antragstellung gelten im Weiteren die nachfolgenden Punkte dieser Bekanntmachung.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110, entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der FuE-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen.
Antragsteller sollen sich mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit ein gemeinsames Vorgehen mit Institutionen aus anderen Mitgliedstaaten bzw. der EU sinnvoll ist und angestrebt wird. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Zuständig für die gesamte Abwicklung der Bekanntmachung ist der vom BMBF beauftragte Projektträger Jülich:
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
"PTJ-Bioprofi"
52425 Jülich
Für erste fördertechnische Anfragen, die Vermittlung von Arbeitsgruppen aus dem Bereich Sensortechnik und die Zusendung aller Projektideen (siehe Nummer 7.2) steht Ihnen folgender Ansprechpartner des Projektträgers zur Verfügung:
Projektträger Jülich
Dr. Günter Mank
Telefon: 0 24 61-61 9151
E-Mail: ptj-bioprofi@fz-juelich.de
Das Förderverfahren ist zweistufig, bestehend aus Projektskizze und förmlichem Förderantrag. Vordrucke für Projektskizzen, Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird für beide Stufen dringend empfohlen (www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf).
In der ersten Stufe sind zunächst bei der genannten Stelle des Projektträgers bis spätestens 28. Oktober 2011 versehen mit dem Kennwort "BioProFi" Projektskizzen, bestehend aus der easy-Skizze und der Vorhabensbeschreibung, in schriftlicher Form in fünffacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. als E-Mail vorzulegen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Bei Verbundpartnern reicht der Koordinator eine gemeinsame Projektskizze im Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) ein.
Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:
Darüber hinaus sind für Verbundvorhaben folgende Angaben erforderlich:
Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Bei Verbundvorhaben ist eine förmliche Kooperationsvereinbarung für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Die eingegangenen Projektskizzen werden primär nach folgenden Kriterien bewertet:
Die sinnvolle Einbeziehung von KMU und Eigenbeteiligung von Unternehmen -über das übliche Maß hinaus- werden zudem positiv berücksichtigt.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Projekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird dem Antragsteller bzw. dem Verbundkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, bei Verbundvorhaben in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie "Forschungsprofil in den Neuen Technologien" (ProfilNT) gestellt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie "ProfilNT" erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderlinie "ProfilNT" hat das BMBF die Fachhochschulgruppe der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF) als Projektträger beauftragt.
Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, "Hinweise zur Antragsstellung", Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter http://www.bmbf.de/de/1956.php.
Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 22.Juli 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Karsten Hess
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/16947.php)
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)