31.08.2011 - 30.10.2011
Vom 01. August 2011
Ziel des Programms ist es, neue Kooperationen, z.B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen. Das Programm erleichtert die bilaterale Kooperation zwischen Wissenschaftlern in Chile und Deutschland durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-) Delegationen.
Die gemeinsame deutsch-chilenische Ausschreibung erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und basiert auf dem deutsch-chilenischen Abkommen über Wissenschaft und Technologie von 1970.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:
Antragsberechtigt sind deutsche und chilenische Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU)1.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Verträge können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projektes erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen.
Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen bzw. forschungsorientierten KMUs aus Deutschland und Chile unterstützt werden. Jedem Projekt steht auf deutscher sowie chilenischer Seite ein Leiter vor. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem darauf vorgesehen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (in Chile beim CONICYT, in Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen. Anträge, die nur in einem Land eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten:
Der Aufenthalt besonders qualifizierter chilenischer Nachwuchswissenschaftler und Experten in Deutschland wird für eine Dauer von maximal 3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104,-- Euro/Tag bzw. 2.300,-- Euro/Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77,-- Euro/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten.
Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten:
Privater Sektor: Für chilenische Wissenschaftler aus dem privaten Sektor werden nur die Aufenthaltskosten in Deutschland übernommen. Deutsche Wissenschaftler, die in einem KMU beschäftigt sind, können Reisekosten beantragen; Aufenthaltskosten in Chile müssen von den Unternehmen selber getragen werden.
Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. a) gezahlt.
Die Projekte können in der Regel bis zu einer Laufzeit von 2 Jahren unterstützt werden. Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des BMBF (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Inge Lamberz de Bayas
E-Mail: inge.lamberzdebayas@dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821- 1436
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Gabriele Al-Khinli
E-Mail: gabriele.al-khinli@dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821- 1435
Bis spätestens 30. Oktober 2011
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystem "easy" zu verwenden. Das entsprechende Antragsformular kann unter folgender Internetadresse aufgerufen werden: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und mit Institutsstempel versehene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 30. Oktober 2011 an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Gabriele Al-Khinli
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Maik Brattan
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: maik.brattan@dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821-1651
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Monats Dezember über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Beschlusses/Vertrags und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Die chilenischen Partner müssen ihren Antrag bei der Comisión Nacional de Investigación Científica y Tecnologia, CONICYT, einreichen:
Departamento de Relaciones Internacionales
Bernarda Morín 551 2º piso
Providencia
Santiago - Chile
Ansprechpartner:
Gonzalo Arenas
Tel.: ++ 56 2-365 4623
Fax : ++ 56 2-2741897
Email: garenas@conicyt.cl
Weitere Informationen befinden sich unter: http://www.conicyt.cl/concursos oder http://www.conicyt.cl/oirs
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 17.08.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Referatsleitung 214
(allgemeine Vertretung: Beatrix Wegner)
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/16956.php)
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)