08.09.2011 - 01.09.2012
Mit der Strategie zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung geht die Bundes-regierung auf Anforderungen der Globalisierung ein. Ein elementarer Bestandteil dieser Strategie ist die kontinuierliche Stärkung der Zusammenarbeit mit sogenannten Entwicklungsländern, hier, in Subsahara-Afrika. Diese Region bedarf, von Ausnahmen abgesehen, besonderer internationaler Anstrengungen, damit diese Länder Chancen bekommen, wirtschaftlich und sozial bedeutsame Fortschritte zu erzielen. So kann sich Deutschland als verlässliches Partnerland zukünftiger neuer Wissenschafts- und Wirtschaftszentren positionieren und mit ihnen zu regionalen Problemlösungen von globaler Bedeutung beitragen. Damit folgt die Bundesregierung ihrem Ziel, die Zusammenarbeit mit sogenannten Entwicklungsländern signifikant auszubauen. Ein weiterer Aspekt dabei ist, künftige Innovationspotenziale in Regionen mit erheblichen Entwicklungsmöglichkeiten frühzeitig zu erschließen und deren Entfaltung partnerschaftlich zu begleiten.
Die Notwendigkeit und Bedeutung einer beständigen Zusammenarbeit nicht nur mit den wirtschaftlich und forschungspolitisch "starken" Partnerländern der Erde, sondern auch mit Forschern aus Ländern mit einer noch eingeschränkt vorhandenen Forschungskapazitäten, ergibt sich aus den komplexer werdenden Fragestellungen, die z. B. mit aktuellen globalen Herausforderungen wie Gesundheit, nachhaltiger Energie- und Wasserversorgung und Ressourcennutzung einhergehen. Dabei muss die gemeinsame Erarbeitung von integrierenden Lösungsansätzen im Vordergrund stehen, in der wissenschaftliches Know-How mit grundlegenden Kenntnissen der regionalen Begebenheiten und den speziellen Bedarfen vor Ort zusammenfließt.
Um Forschungsergebnisse zu erzielen, die nachhaltig in Afrika implementiert werden können, ist ein partnerschaftliches Verständnis der Kooperation Grundvoraussetzung. Partnerschaft bedeutet hier besonders und vor allem die Sicherstellung der Eigenverantwortlichkeit, des Grundsatzes der Gleichwertigkeit aller Beteiligten sowie auch die Akzeptanz partiell divergierender Interessen im Rahmen gemeinsamer Zielsetzungen. Der wechselseitige Transfer von Informationen und Wissen, im Kontext hierfür geeigneter Strukturen und Medien, berücksichtigt verschiedenste Bedarfe und trägt integrativ zur Entfaltung vorhandener Potentiale bei.
Die Fördermaßnahme soll deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungs-einrichtungen und Unternehmen als Anreiz dienen, entsprechend ihrer wissenschaftlichen Stärken und Pro¬blemlösungskompetenz, neue Kooperationsansätze mit Partnereinrichtungen in Afrika zu erarbeiten und damit die Kapazitäten deutscher entwicklungsbezogener Forschung signifikant auszubauen und längerfristig verlässlich zu vernetzen.
Gleichzeitig soll über diese Partnerschaften mittel- und langfristig ein Beitrag zum Ausbau der wissenschaftlichen Kapazitäten in Afrika geleistet werden, um qualifizierten afrikanischen (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine Forschungskarriere im Heimatland zu ermöglichen. Internationale Forschungskooperationen sind für dort arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von außerordentlich hoher Bedeutung, da das wissenschaftliche Arbeiten innerhalb der Länder aufgrund der noch schwach ausgebildeten Forschungsinfrastrukturen und Forschungsnetzwerke sowie der begrenzt zur Verfügung stehenden nationalen Forschungsförderung, vor großen Hindernissen steht. Internationale Kooperationen sind häufig schwer zu erschließen, da eigene Mittel weder ausreichend noch kontinuierlich zur Verfügung stehen und aufgrund der oft limitiert vorhandenen Forschungsinfrastruktur verlässliche Kooperationen nahezu unmöglich sind.
Hier setzt die Fördermaßnahme an. Es werden Finanzmittel für Mobilitätsmaßnahmen im Forschungsbereich bereitgestellt, um vor dem Hintergrund gemeinsamer Interessen neue Partnerschaften vorzubereiten und das Potenzial für eine künftige projektbezogene Zusammenarbeit zu erschließen. Darüber hinaus soll die Einbindung von Wissenschaftseinrichtungen aus afrikanischen Ländern in internationale Konsortien mit deutscher Beteiligung mit einer längerfristigen Perspektive verbessert werden. Insbesondere soll eine belastbare Vernetzung der deutschen und afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Forscherinnen und Forschern aus anderen Ländern - hier v.a. mit unseren europäischen Partnern und Partnern in anderen Entwicklungs- oder Schwellenländern - angeregt werden (z.B. durch trilaterale Kooperationen).
Neue und vielfältige wissensbasierte Partnerschaften mit Afrika, werden lösungsorientierte Beiträge, sowohl zur Umsetzung afrikanischer (nationaler und regionaler) Entwicklungsstrategien, als auch zur Entfaltung der deutschen Internationalisierungsstrategie leisten. Interdisziplinäre Forschungsansätze, die auch längerfristig zu größeren und flexiblen Forschungsverbunden führen, werden besonders begrüßt.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen oder in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Mit einem themenoffenen Ansatz werden Mobilitätsmaßnahmen zum Aufbau zukünftiger Forschungspartnerschaften gefördert, die:
Die Förderung von Mobilitätsmaßnahmen soll neue Kontakte ermöglichen oder bestehende Kontakte zu geeigneten Partnerinnen und Partnern vertiefen.
Als Partnerländer sind die Länder Subsahara-Afrikas mit Ausnahme Südafrikas vorgesehen. Allerdings ist ausdrücklich erwünscht, Partner aus Südafrika und auch aus Gesamt-Nordafrika in die Anbahnung multilateraler Kooperationsansätze einzubeziehen.
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kliniken, die aktiv auch mit Forschung befasst sind sowie Unternehmen im Verbund mit Partnereinrichtungen aus Afrika. Anträge von und mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU1) aus Deutsch¬land sind ausdrücklich erwünscht.
Mindestens eine deutsche und eine afrikanische Forschungsinstitution müssen für eine Projektförderung kooperieren. Der Zuwendungsempfänger hat mit seinem afrikanischen Partner einen Letter of Intent und einen Kooperationsvertrag abzuschließen. In dieser Vereinbarung können gerne auch mehrere Forschungsinstitutionen sowie auch kleine und mittlere Unternehmen eingebunden sein
Zusätzlich zum deutschen Antragsteller bzw. zu einem deutschen antragstellenden Verbund sollen mindestens eine, möglichst aber mehrere weitere wissenschaftliche Einrichtungen aus Subsahara-Afrika beteiligt sein.
Einhaltung des Verfahrens siehe Punkt 6.
Die beantragte Gesamtzuwendung pro Projekt kann bis zu € 15.000 für bis zu 6 Monaten betragen. Für staatliche Universitäten wird zusätzlich eine Projektpauschale in der Höhe von 20 % der Gesamtausgaben (abzüglich Reisekosten) gewährt.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für folgende Aufwendungen gewährt werden:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
Petra Ruth Mann (Südliches Afrika)
E-Mail: petra-ruth.mann@dlr.de
Telefon: +49-228-38 21-1461
Nina Helm (West-, Zentral- und Östliches Afrika)
E-Mail: nina.helm@dlr.de
Telefon: +49-228-3821-1546
Stephanie Neumann
E-mail: Stephanie.Neumann@dlr.de
Tel.: +49-228 3821-1848
Herrn Maik Brattan
E-Mail: Maik.Brattan@dlr.de
Telefon: +49-228-3821-1651
Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet. Diese Bekanntmachung läuft bis zum 1.9.2012.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe des Verfahrens wird darum gebeten eine Projektskizze einzureichen. Diese Projektskizze ist bitte in englischer Sprache in elektronischer Form unter Nutzung von PT-Outline www.ptoutline.de/mssa2011 einzureichen.
Könnte nach der ersten Begutachtung eine Förderwürdigkeit in Betracht kommen, wird in der zweiten Stufe um einen förmlichen Antrag gebeten werden. Hier wird um Differenzierung der Inhalte der Projektskizze in einem identisch gegliederten Antrag sowie um Erstellung von förmlichen Förderanträgen gebeten werden. Dabei ist das elektronische, seit 1.1.2011 webbasierte Antragssystem "Easy" zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html
Zur elektronischen Antragstellung "Easy" ist die von deutscher (Originalunterschrift) und ausländischer Seite (eingescannte Unterschrift reicht aus) unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post (gelocht; nicht gebunden!) an das Internationale Büro an folgende Adresse zu senden:
Eliza Cwynar
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Achtung!
Zur Antragstellung muss zwingend das digital bereitgestellte Antragsformular verwendet werden. Der Antrag muss außerdem in englischer Sprache verfasst sein. Anträge, die nicht unter Nutzung dieses Formulars eingehen, werden nicht am Auswahlverfahren teilnehmen. (siehe www.ptoutline.de/mssa2011)
Die Anträge sollen die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen zur Projektvorbereitung möglichst konkret auf maximal 10 Seiten beschreiben.
Die Projektskizze und das Antragsformular sind wie folgt identisch gegliedert:
Mit den für eine Förderung ausgewählten Antragstellenden wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung, gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Über die EU-Förderprogramme informieren und beraten die Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Das deutsche Portal zum 7. Forschungsrahmenprogramm der EU unter http://www.forschungsrahmenprogramm.de/ bietet Erstinformationen, Adressen und Kontaktpersonen der Nationalen Kontaktstellen. Vor Antragstellung beim Internationalen Büro empfiehlt sich in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Nationalen Kontaktstelle.
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Darüber hinaus wird bei der Bewertung berücksichtigt (aber nicht zwingend gefordert):
Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Webers
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/16999.php)
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Lignes directrices pour le financement des mesures de mobilité dans le but d'établir des coopérations basées sur le transfert de savoir pour des solutions durables avec l'Afrique subsaharienne (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/Bekanntmachung_Mobilitaet_2011_fr.pdf)
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)