23.11.2011 - 15.03.2012
vom 02.11.2011
Die Bekanntmachung "Technische Textilien für innovative Anwendungen und Produkte - NanoMatTextil" ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Die Hightech-Strategie verfolgt das Ziel, mit Hilfe der Schlüsseltechnologien Lösungsbeiträge zu den globalen und gesellschaftlichen Herausforderungen zu leisten sowie zukunftsfähige Leitmärkte durch Innovationen zu erschließen.
Neue Werkstoffe sind zentraler Baustein bei Fragen des Klimaschutzes, der Ressourcen- und Energieeffizienz sowie zukünftiger Mobilitätskonzepte. Sie bilden die Voraussetzung für vielfältige Anwendungen in den unterschiedlichen Branchen. Mit textilen Werkstoffinnovationen wird hier die Hightech-Strategie für Deutschland 2020 konkret umgesetzt und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie ausgebaut. Insbesondere soll die traditionell starke deutsche Textilindustrie bei ihrem Umorientierungsprozess auf textile Hightech-Produkte und damit die Sicherung und der Ausbau von FuE-intensiven Arbeitsplätzen unterstützt werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING" FuE-Projekte zum Thema "Technische Textilien für innovative Anwendungen und Produkte - NanoMatTextil" zu fördern.
Der Markt für Technische Textilien ist sehr wachstumsstark, wobei bereits heute Technische Textilien über 50 % der Textilproduktion in Deutschland ausmachen. Innerhalb von Europa nimmt Deutschland im Marktsegment der Technischen Textilien eine Spitzenstellung ein. Diese Position soll durch die Entwicklung von neuen oder deutlich verbesserten Technischen Textilien unter Einsatz von Schlüsseltechnologien wie beispielsweise der Nano- oder Sensortechnologie gestärkt und weiter ausgebaut werden. Der Erfolg deutscher Textilunternehmen auf dem Weltmarkt hängt entscheidend von ihrer Innovationskraft ab. Die FuE-Förderung im Rahmen der Bekanntmachung Technische Textilien soll hier nachhaltig unterstützen.
Zukunftsträchtige textile Innovationen werden insbesondere in den Bereichen Mobilität, Umwelt, Energie, Gesundheit und Sicherheit erwartet. Dies gilt für herkömmliche Technische Textilien genauso wie für die so genannten "non-wovens" (nicht gewebte Textilien), zu denen die Vliese und Filze sowie aus ihnen produzierte Verbundwerkstoffe gehören, deren Bedeutung sowohl in der Automobilindustrie wie auch im Dämmstoffmarkt stark zugenommen hat. Die Technischen Textilien leisten somit einen wichtigen Beitrag für nachhaltige Mobilitätskonzepte, zur CO2-Reduktion sowie zur Energie- und Ressourceneffizienz. Aber auch andere Anwendungsfelder wie z. B. die Umwelttechnik, die bislang kaum Anknüpfungspunkte mit der Textilindustrie hatten, verzeichnen aufgrund der vielfältigen Materialeigenschaften von Textilien wie Flexibilität, geringes Flächengewicht, extreme mechanische Belastbarkeit, Atmungsaktivität und Multifunktionalität deutliche Zuwachsraten. So werden Technische Textilien zunehmend für technische und industrielle Anwendungen wie Filter und Membranen, faserverstärkte Bauteile, Geo-, Agrar- und Bautextilien entwickelt. Im Bereich flexibler Mikrosystemtechnik, Solarenergie und Brennstoffzellen entstehen z. B. durch die Multifunktionalität Technischer Textilien Lösungen für vollkommen neue Produkte.
Die Textilindustrie ist in Deutschland im Wesentlichen durch kleine und mittelständige Unternehmen geprägt. Sie benötigt die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur wissenschaftlichen Unterstützung, um innovativ und im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen daher Technologie- und Disziplin-übergreifende, integrierte Vorhaben entlang der Wertschöpfungskette unterstützt werden, die ein hohes wirtschaftliches Potenzial besitzen und die mit optimaler Hebelwirkung Wachstum und Beschäftigung fördern. Daher kommt der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland eine besondere Bedeutung zu.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollen dabei die gesamte Wertschöpfungskette von der Werkstoffherstellung über -verarbeitung bis zur Anwendung abdecken. Vorzugsweise sollten anwendungsübergreifende Entwicklungen verfolgt werden, um einen besseren Erfahrungsaustausch bzw. Wissenstransfer zu erreichen und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Eine möglichst hohe Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an den Verbundprojekten ist besonders gewünscht. Reine Institutsverbünde und Einzelvorhaben werden grundsätzlich nicht gefördert.
Für die Entwicklung von neuen oder deutlich verbesserten Technischen Textilien bestehen ausgehend von der Polymerchemie und Fasertechnologie über die textile Fertigung und Oberflächenausrüstung (Textilveredlung) bis hin zur Umsetzung in textilen Verbundwerkstoffen umfangreiche Entwicklungspotenziale. Darüber hinaus bietet der Einsatz von neuen Technologien wie beispielsweise der Nano- oder Sensortechnologie ein hohes Potenzial zu textilen Produktinnovationen. Thematische Schwerpunkte sind:
Sicherheitsaspekte bei Einsatz der Nanotechnologie: Übergeordnet sollen alle nanotechnologisch orientierten Forschungsansätze einen sicheren Umgang mit Nanopartikeln gewährleisten und mögliche Gefährdungspotenziale durch Nanopartikel sowohl während der Ausrüstung des Textils als auch im Gebrauch berücksichtigen. Daher sollen diese Forschungsansätze so gewählt werden, dass während des gesamten Lebenszyklus der Nanopartikel die Sicherheit bezüglich des Arbeitsplatzes, der Verbraucher und der Umwelt berücksichtigt ist.
Im Rahmen der Bekanntmachung werden im Wesentlichen Arbeiten zu den vorstehend aufgeführten Themengebieten gefördert. Darüber hinaus können im Einzelfall sehr innovative Vorschläge zu anderen textilen Themenfeldern eingereicht werden.
Um eine Förderung neuer Themen zu erreichen, werden Projektvorschläge, die bereits zu den BMBF-Bekanntmachungen "NanoTextil", "Bioaktive Implantate", "BioTransporter" und "BioDisposables" eingereicht wurden, nicht berücksichtigt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0119.pdf).
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.3).
Es werden nur Verbundprojekte von übergeordneter Bedeutung gefördert. Sie sollen gekennzeichnet sein durch
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Wegen der Umsetzungsorientierung der geplanten FuE-Förderung wird eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50 % an den Gesamtkosten/-ausgaben eines anwendungsorientierten Verbundprojektes angestrebt; der KMU-Bonus wird hierbei nicht angerechnet.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner ist:
Dr. Andrea Geschewski, Tel. 02461 - 614862, E-Mail: a.geschewski@fz-juelich.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen (s. unter 7.2.2) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen
(http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf).
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15.03.2012 Projektskizzen (bestehend aus der easy-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) in schriftlicher Form und in fünffacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Nur per E-Mail eingegangene Vorschläge werden nicht akzeptiert.
Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie "Forschungsprofil in den Neuen Technologien" (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie "ProfilNT" erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderline "ProfilNT" hat das BMBF die "AiF Forschung . Technik . Kommunikation GmbH" (AiF F.T.K GmbH) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, Hinweise zur Antragstellung, Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter http://www.bmbf.de/de/1956.php.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 02.11.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Liane Horst
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)