30.11.2011 - 31.01.2012
Vom 30. November 2011
Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Anbahnungsprojekten im Rahmen der deutsch-marokkanischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen (im Rahmen privatrechtlicher Zuwendungsverträge) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Ziel der Förderbekanntmachung ist der Aufbau bzw. die Vertiefung der wissenschaftlichen bilateralen Kooperation zwischen deutschen und marokkanischen Einrichtungen, die gemeinsam mit dem marokkanischen Forschungsministerium umgesetzt wird ("Programme Maroc-Allemand de Recherche Scientifique" - PMARS).
Im Kern geht es um die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Marokko durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Ferner wird die Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge im Rahmen europäischer Forschungsprogramme unterstützt. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.
Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung:
Folgende Maßnahmen werden u. a. unterstützt:
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU*). Nur Anträge unter Beteiligung mindestens jeweils eines Partners aus jedem der Länder werden im Auswahlprozess berücksichtigt.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Pro-jektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenz-, Vergleichs-, Konkurs-, Sequestrations oder Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, kann keine Zuwendung gewährt werden. Dasselbe gilt für Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Marokko unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten, Sachmittel etc.) zur Verfügung stehen.
Jedem Projekt steht auf deutscher Seite sowie marokkanischer Seite ein Projektleiter vor, dies gilt auch wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMUs in einem Land beteiligt sind. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes - in Deutschland beim Internationalen Büro des BMBF und in Marokko beim zuständigen Forschungsministerium - einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur einseitig gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der zuwendungsfähigen Kosten des Einzelvorhabens - vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis 100% gefördert werden können.
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Die Flugkosten bis zum Ort des Projekt-partners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Die Projekte werden mit einer Laufzeit von mindestens einem bis maximal drei Jahren unterstützt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen hat das BMBF das Internationale Büro
beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Roman Noetzel
E-Mail: Roman.Noetzel@dlr.de
Telefon: 0228-3 82 114 84
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Florian Pabst
E-Mail: Florian.Pabst@dlr.de
Telefon: 0228-3 82 11863
Es wird auf die besonderen Bestimmungen zur Antragsberechtigung für marokkanische Antragsteller in der Bekanntmachung des marokkanischen Forschungsministeriums hingewiesen. Die koordinierende Stelle in Marokko ist (die marokkanischen Partner müssen parallel einen Antrag beim marokkanischen Forschungsministerium einreichen):
Division de la Coopération
Ministère de l'Education Nationale, de l'Enseignement Supérieur, de la Formation des Cadres et de la Recherche Scientifique
Département de l'Enseignement Supérieur, de la Formation des Cadres et de la Recherche Scientifique
BP 4500, Rue Idriss Al Akbar, Hassan-Rabat
Fax : 0537217624
Email : haddou@enssup.gov.ma
Die Annahme von Projektvorschlägen einschließlich des zusätzlichen Formulars (in englischer Sprache) erfolgt bis spätestens zum 31. Januar 2012, 18:00 Uhr unter der oben angegebenen Adresse des Internationalen Büros. Es gilt der Stempel des Posteingangs beim Internationalen Büro.
Das Förderverfahren ist einstufig. Die förmlichen Förderanträge sind mit dem elektronischen Antragsverfahren "easy" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html (Hinweise zur Antragstellung) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Für die inhaltliche Projektbeschreibung ist zusätzlich das folgende Formular in englischer Sprache auszufüllen und mit dem unterschriebenen Antrag einzusenden.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und gestempelte Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 31. Januar 2012 an folgende Adresse zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Internationales Büro des BMBF
Florian Pabst
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: Florian.Pabst@dlr.de
Bei technischen Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Maik Brattan
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: maik.brattan@dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821-1651
Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden nur Projekte in das gemeinsame deutsch-marokkanische Programm PMARS aufgenommen, die von beiden Seiten als förderwürdig begutachtet wurden. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter. Mit der Bekanntgabe der Begutachtung ist im April 2012 zu rechnen.
Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des April 2012 über das Ergebnis schriftlich informiert.
Es ist geplant, mit den zur Förderung angenommenen Projekten im Rahmen des deutsch-marokkanischen Programms ab 1. Mai 2012 zu beginnen.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu dem § 44 BHO.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 30. November 2011
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Susanne Madders
[PDF - 201,1 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/projektbeschreibung.pdf)
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)