29.12.2011 - 16.02.2012
Anlässlich des gemeinsamen Workshops von BMBF und STDF zur "Rolle von Wissenschaft und Technologie im demokratischen Reformprozess in Ägypten" am 27. und 28. Mai 2011 in Kairo wurde beschlossen, im Rahmen des Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds (GERF) eine gemeinsame Ausschreibung für deutsche/ägyptische Forschungsprojekte in den Sozial- und Geisteswissenschaften durchzuführen. Das allgemeine Ziel der Bekanntmachung besteht darin, die deutsch-ägyptische Forschungszusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften zu fördern. Vor dem Hintergrund der historischen Veränderungen in Ägypten seit Februar 2011 sollen insbesondere praxisbezogene und handlungsorientierte deutsch-ägyptische Forschungsprojekte zur Demokratisierung und zur sozio-ökonomischen Entwicklung in Ägypten gefördert werden. So sollen die aus diesen Projekten hervorgehenden Erkenntnisse die Regierung, Behörden und Verwaltungsstellen sowie zivilgesellschaftliche Akteure dabei unterstützen, einen umfassenden Dialog zwischen Regierung und Gesellschaft aufzubauen. Außerdem sollen die Forschungsprojekte Ansätze zur Lösung dringender Probleme im Zusammenhang mit der Demokratisierung sowie den sozio-ökonomischen Veränderungen hervorbringen.Die durchführenden Stellen sind für ägyptische Bewerber der STDF im Auftrag des Ägyptischen Ministeriums für Hochschulbildung und Wissenschaftliche Forschung (MHESR) und für deutsche Bewerber das Internationale Büro (IB) im Auftrag des BMBF.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Grundlage dieser Bekanntmachung sind das Regierungsabkommen über "Bilaterale Zusammenarbeit in Wissenschaft, Forschung und Technologie" (WTZ-Abkommen) von 1979 und die Vereinbarung zur Schaffung eines gemeinsamen Fonds im Bereich der angewandten Forschung von 2007. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in Übereinstimmung mit den jeweils in Deutschland und Ägypten geltenden nationalen Vorschriften für die Projektförderung (vgl. Nummer 5 dieser Bekanntmachung).
Ziel dieser gemeinsamen Bekanntmachung in den Sozial- und Geisteswissenschaften ist die Förderung deutsch-ägyptischer Forschungsprojekte, die praktische Unterstützung für die Demokratisierung und wirtschaftliche Entwicklung in Ägypten versprechen. Um die Praxisnähe zu gewährleisten, sollen daher öffentliche Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen sowie privatwirtschaftliche Akteure in die Kooperationsprojekte einbezogen
werden. Anträge, die einen Schwerpunkt auf empirische und interdisziplinäre Forschung legen, sind besonders erwünscht. Außerdem sollten eingereichte Anträge konkret auf folgende Punkte eingehen:
Auf die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern wird besonders Wert gelegt. Die Forschungsprojekte sollten darauf abzielen, den Prozess der Demokratisierung und der sozioökonomischen Entwicklung praktisch zu unterstützen. Antragsteller sollten insbesondere die folgenden Forschungsthemen berücksichtigen. Diese Themen sind allerdings weder bindend, noch vollständig.
Gesellschaftliche Herausforderung 1:
Modernisierung und Demokratisierung der wissenschaftlichen Forschung zur Beziehung von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche Veränderungen, Technologietransfer und Innovationsprozesse, unter anderem:
Freiheit der Forschung in den Sozial- und Geisteswissenschaften, unter anderem:
Gesellschaftliche Herausforderung 2:
Wirtschaftliche und ökologische Modernisierung, regionale Integration, sozio-ökonomische Veränderungen vor dem Hintergrund des zunehmenden globalen Wettbewerbs
Integratives, gerechtes und nachhaltiges Wachstum, unter anderem:
Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen und von Unternehmensgründungen, unter anderem:
Berichterstattung zur sozio-ökonomischen Entwicklung: Leben und Arbeiten in einem sich verändernden politischen und wirtschaftlichen Umfeld, unter anderem:
Potential zur Verstärkung der Zusammenarbeit und Integration in der arabischen Welt und im Mittelmeerraum, unter anderem:
Gesellschaftliche Herausforderung 3:
Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft
Stärkung und Ausweitung der Demokratie, unter anderem:
Verbesserung der Qualität von öffentlichen Dienstleistungen, unter anderem:
Stärkung der Zivilgesellschaft und der sozialen Integration, unter anderem:
Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, die entsprechend den begründeten voraussichtlichen Forschungsausgaben und Finanzierungsplänen gezahlt werden.
Gefördert werden
Auf ägyptischer Seite können folgende Kosten gefördert werden:
Die auf deutscher Seite beantragte Gesamtzuwendung darf für ein 18-monatiges Projekt bis zu 40000 Euro bzw. 20000 Euro für ein 8-monatiges Projekt betragen.
Staatliche Hochschulen erhalten zusätzliche Projektmittel in Höhe von 20% der gesamten Projektausgaben (ausschließlich Reisekosten).
Für deutsche Projektpartner können folgende projektbezogene Maßnahmen gefördert werden:
Grundsätzlich nicht bezuschusst werden:
Für Forschungsprojekte gilt:
Für Maßnahmen zur Entwicklung gemeinsamer Forschungskonzepte gilt:
Antragsberechtigt sind Forscherteams, die aus mindestens einem ägyptischen und einem deutschen Forscher bestehen. Die Teams müssen an staatlichen oder nichtstaatlichen deutschen oder ägyptischen Forschungsorganisationen, staatlichen oder nichtstaatlichen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder gewerblichen Unternehmen, insbesondere an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU2) (siehe Nummer 5.1 dieser Bekanntmachung) tätig sein. Diese Einrichtungen sind gehalten, den eingereichten Antrag förmlich zu bestätigen, indem sie das Erklärungsformular mit ihrem Firmenstempel versehen und unterschreiben.
Die Projektpartner auf beiden Seiten haben ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: Einer der Partner fungiert als Principal Investigator (PI); die anderen Partner werden im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem PI in das gemeinsame Forschungsprojekt eingebunden. Die finalisierte gemeinsame Projektskizze in englischer Sprache ist zunächst von einem der beiden bevollmächtigten Projektleiter (auf deutscher oder ägyptischer Seite) elektronisch über eine gemeinsame webbasierte Vorregistrierung (siehe Nummer 4.2 dieser Bekanntmachung) einzureichen. Projektanträge, die inhaltliche Unterschiede beider Seiten aufweisen, werden nicht berücksichtigt. Vor Projektbeginn sind zwischen den Projektpartnern rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarungen zu schließen sowie geeignete Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums gemäß den Gesetzen beider Länder und entsprechend den Bestimmungen der Förderorganisationen beider Seiten zu vereinbaren.
MHESR und BMBF haben das IB für deutsche Antragsteller und den STDF für ägyptische Antragsteller mit der Durchführung dieser Bekanntmachung sowie mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt. Deutsche und ägyptische Antragsteller sollten sich bei der Vorbereitung ihrer Anträge frühzeitig mit den Ansprechpartnern der oben genannten Einrichtungen sowie mit der Außenstelle Kairo des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in Verbindung setzen (vgl. Nummer 6 dieser Bekanntmachung).
Das Verfahren für die Beantragung von Fördermitteln ist wie folgt:
Für einen Projektantrag muss den Antragstellern zunächst eine GERF-Nummer zugewiesen werden. Diese Nummer wird automatisch generiert, wenn einer der beiden PIs (auf ägyptischer oder deutscher Seite) den fertigen gemeinsamen Antrag (in englischer Sprache) auf die folgende gemeinsame Website hochlädt: http://www.gerf.de/gerf/proposals/add
Im nächsten Schritt erhalten die Antragsteller auf ägyptischer und deutscher Seite vom jeweiligen webbasierten Antragssystem per E-Mail detaillierte Informationen über das weitere Verfahren zur elektronischen Erstellung von getrennten förmlichen Förderanträgen auf beiden Seiten, wozu auch administrative und finanzielle Informationen gehören. Das Antragsverfahren gilt erst dann als abgeschlossen, wenn alle oben genannten Schritte unternommen wurden. Anträge, die nach einem anderen Verfahren eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Auf ägyptischer Seite müssen sich Antragsteller auf der STDF-Website registrieren und alle Antragsunterlagen hochladen.
Vor Verlassen der Website sollten Antragsteller die hochgeladenen Dokumente über den Link "Application Status" noch einmal prüfen. Falls bei einem oder mehreren Dokumenten kein grünes Häkchen erscheint, müssen die entsprechenden Dokumente noch einmal hochgeladen werden. Nachdem alle Dokumente erfolgreich hochgeladen worden sind, generiert das System eine E-Mail, die den Abschluss des Antragsverfahrens bestätigt.
Auf deutscher Seite sind die förmlichen Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" des BMBF zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert
werden. Zusätzlich ist ein vom deutschen und ägyptischen Partner unterschriebener und gestempelter Ausdruck des endgültigen im elektronischen Antragssystem fertiggestellten Antrags per Post bis spätestens 16. Februar 2012 zu senden an:
Internationales Büro des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum
für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Lydia Bartuli
und
Susanne Ruppert-Elias
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Deutschland
Weitere notwendige Antragsunterlagen (Partnerschaftsvereinbarung, rechtsverbindliche Erklärung der Institutionen) müssen eingescannt und als Teil des Projektantrags eingereicht sowie parallel durch Expresseinschreiben bis spätestens 23. Februar 2012 (es gilt das Datum des Poststempels) an das IB des BMBF gesendet werden. Die nach der Vorregistrierung vergebene Projekt-Identifikationsnummer (Projekt-ID) ist auf allen Dokumenten
und Anhängen anzugeben.
Hinweis:
Es darf nur das elektronisch vorgegebene Antragsformular genutzt werden. Anträge, bei denen das nicht der Fall ist, werden nicht berücksichtigt.
Die Projektbeschreibung (pdf-Format) in englischer Sprache sollte 10 bis maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen (Arial 11, anderthalbzeilig, 2 cm Rand; ohne Publikationsliste und andere Anhänge).
Die Projektbeschreibung erfolgt formlos. Der Antragsteller ist gehalten, die Projektziele sowie die zur Durchführung des Projekts notwendigen Maßnahmen möglichst klar zu beschreiben und dabei in der unten angegebenen Reihenfolge Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
Aus der Vorlage eines Antrags können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die Anträge werden jeweils sowohl von der deutschen als auch von der ägyptischen Seite bewertet. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Förderanträge können nicht berücksichtigt werden. Gefördert werden Projekte mit hohem Realisierungs- und Erfolgspotential im Sinne der Zielsetzung dieser Bekanntmachung.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig:
Stufe I:
Administrative Prüfung: Es wird geprüft, ob der eingereichte Antrag den Förderkriterien entspricht. Anträge, die nicht alle formalen Bedingungen erfüllen, gelten als nicht förderfähig und werden bei der fachlichen Bewertung (Stufe II) nicht berücksichtigt.
Stufe II:
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Die endgültige Auswahl aus den positiv bewerteten Anträgen wird von einem deutsch-ägyptischen Lenkungsausschuss vorgenommen. Nur von beiden Seiten genehmigte Anträge können gefördert werden.
Im Auftrag des BMBF schließt das IB mit den ausgewählten deutschen Antragstellern sowie der STDF mit den ausgewählten ägyptischen Antragstellern Zuwendungsverträge entsprechend den einschlägigen geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften (siehe Nummer 5.1 und 5.2 dieser Bekanntmachung). Diese Verträge sollen bis Juli 2012 unterzeichnet sein. Es ist vorgesehen, dass die Projekte spätestens drei Monate nach Vertragsschluss beginnen.
Folgende Berichte sind vom ägyptischen PI dem STDF und vom deutschen PI dem IB vorzulegen. Die Berichte müssen von beiden PIs des Forschungsteams unterzeichnet werden.
Dr. Reem El-Khodary
Cooperation and Communications Dept.
Manager & Humanities Project Officer
Science and Technology Development Fund (STDF)
101 Kasr El Aini Street, 12th floor
Kairo, Ägypten
Telefon: +20 (2) 27 92 45 19
Telefax: +20 (2) 27 92 50 80
E-Mail: reem.elkhodary@stdf.org.eg
Susanne Ruppert-Elias
Fachliche Ansprechpartnerin
Internationales Büro (IB) des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF)
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn, Deutschland
Telefon: +49 (0)2 28 38 21 14 87
E-Mail: Susanne.Ruppert-Elias@dlr.de
Christina Stahlbock
Programmkoordinatorin
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
11 Saleh Ayoub Street, Zamalek
Kairo, Ägypten
Telefon: +20 (2) 27 35 27 26 oder
(2) 27 38 41 27 Durchwahl 108
E-Mail: Christina.Stahlbock@daadcairo.org
Administrative Ansprechpartnerin beim STDF:
Ghada Ghaleb
Operations Officer
Telefon: +20 (2) 27 92 50 81
Telefax: +20 (2) 27 92 50 80
Administrative Ansprechpartnerin im IB:
Lydia Bartuli
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-18 28
Telefax: +49 (0)2 28 38 21-14 90
E-Mail: Lydia.Bartuli@dlr.de
Ansprechpartner für technische Fragen zur Internet-basierten
Antragstellung beim STDF:
Naglaa Mohamed
Science and Technology Development Fund (STDF)
101 El Kasr El Eini Str.
Kairo, Ägypten
E-Mail: Naglaa.Mohamed@stdf.org.eg
Ansprechpartner für technische Fragen zur Internet-basierten
Antragstellung im IB:
Maik Brattan
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-16 51
Telefax: +49 (0)2 28 38 21-14 90
E-Mail: Maik.Brattan@dlr.de
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung
in Kraft3).
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)