17.01.2012 - 15.03.2012
Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Strategie zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung eine enge Kooperation mit den besten Wissenschaftlern und Institutionen weltweit. Die geplante Fördermaßnahme hat eine nachhaltige Vernetzung zwischen deutschen und koreanischen Universitäten zum Ziel. Deutsche Hochschulen sollen in Korea weithin sichtbar werden und umgekehrt sollen koreanische Hochschulen in Deutschland einen höheren Bekanntheitsgrad erreichen.
Die Republik Korea hat sich in den letzten Jahren herausragend als Wissensgesellschaft entwickelt. Die koreanische Hochschullandschaft hat sich einem beeindruckenden dynamischen Wachstum unterzogen und ist damit auf dem Weg an die Weltspitze.
Mit der Fördermaßnahme soll die Internationalisierung deutscher Einrichtungen in Hochschulbildung und Forschung gestärkt, ihre Wettbewerbsfähigkeit insgesamt verbessert und der wachsenden Bedeutung des koreanischen Forschungsraumes Rechnung getragen werden. Der Zugang zu koreanischen Forschungseinrichtungen und Forschungsnetzwerken soll für deutsche Wissenschaftler verbessert werden.
Mit der Fördermaßnahme zur "bilateralen Förderung von Hochschulkooperationen zur Etablierung gemeinsamer Forschungsstrukturen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea" werden Finanzmittel für Strukturmaßnahmen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung für die deutsche Seite bereitgestellt. Solche Forschungsstrukturen können z. B. die Etablierung einer gemeinsamen Forschungsgruppe, gemeinsamer Laboratorien, Test- und Prüfeinrichtungen, Datenbanken, Informationssysteme und Kommunikationsplattformen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen oder auch länderübergreifender Netzwerke sein. Es ist ausdrücklich erwünscht, wenn diese neuen Strukturen auf den bestehenden Vorhaben der Kooperation in der Hochschulbildung aufbauen.
Ziele:
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zur Festigung und Verstetigung bestehender Kooperationen im Wissenschaftsbereich werden deutschen Hochschulen Fördermittel für den Aufbau und die Etablierung einer gemeinsamen Forschungsstruktur mit koreanischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Die Themenbereiche und Unterthemen dieser Fördermaßnahme ergeben sich aus den Schwerpunkten der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung: Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation. Auf koreanischer Seite ergeben sich die Schwerpunktthemen insbesondere aus der "577 Initiative" der koreanischen Regierung.
Antragsberechtigt sind ausschließlich deutsche staatliche und nichtstaatliche Hochschulen. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)1) sowie sonstige Organisationen können als Partner beteiligt werden.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Für die Institute im Partnerland gibt es keine Einschränkungen. Diese Institute können öffentliche oder private / multilaterale Hochschulen sein, aber auch Forschungszentren oder multilaterale Einrichtungen.
Es ist nicht vorgesehen, dass Mittel aus dieser Fördermaßnahme den koreanischen Partner finanzieren. Der koreanische Partner muss einen Komplementärantrag bei der National Research Foundation of Korea stellen (vgl. 7).
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht zurückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfung soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Für den Aufbau der gemeinsamen Forschungsstrukturen können Fördergelder als nicht rückzahlbare Zuschüsse in einer Höhe von bis zu 100.000 € pro Projekt und Jahr (bei Hochschulen inklusive der Projektpauschale von 20 %) vom BMBF zur Verfügung gestellt werden. Die Projekte sollen in zwei Phasen ablaufen, einer bis maximal zweijährigen Pilot- und Aufbauphase sowie einer sich daran anschließenden Konsolidierungsphase (maximale Förderung vier Jahre). Über die erste Phase wird zunächst ein Zuwendungsvertrag über zwei Jahre abgeschlossen. Nach positiver Evaluierung kann eine zweite Phase über weitere zwei Jahre mit einem neuen Zuwendungsvertrag gefördert werden.
Die Projekte werden während der Pilot- und Aufbauphase evaluiert, um die Tragfähigkeit der Maßnahme zu bewerten. Vom Ergebnis der Bewertung hängt die Finanzierung der zweiten Phase ab.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt.
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Frau Dr. Sabine Puch
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-14 23
E-Mail: sabine.puch@dlr.de
Administrativer Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Frau Birgit Ehrenberg
Telefon: + 49 (0)2 28 38 21-14 71
E-Mail: birgit.ehrenberg@dlr.de
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Stufe des Verfahrens wird darum gebeten, eine Projektskizze bis spätestens 15. März 2012 über das elektronische webbasierte Antragssystem PT-Outline unter der Internetadresse https://www.pt-it.de/ptoutline/application/KORUNI12 einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden.
Die vorgenannte Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit der Skizze soll eine Vorhabensbeschreibung von max. 12 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5 zeilig) hochgeladen werden (weitere Angaben wie Willenserklärung der beteilig-ten Partner, Lebensläufe, Listen der aktuellen und relevanten Publikationen können im Anhang aufgeführt werden).
Die Projektskizze ist wie folgt zu gliedern:
Die Anträge können auf Deutsch oder Englisch erstellt werden. Im Falle der englischen Antragstellung ist eine deutsche Zusammenfassung erforderlich. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
Der Antrag ist an folgende Adresse zu senden:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Frau Dr. Sabine Puch
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Herrn Maik Brattan
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: maik.brattan@dlr.de
Telefon: +49 (0)2 28 38 21-16 51
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter / Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlverfahren und ggf. die Aufforderung zur Einreichung eines Formantrags wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabensbeschreibung.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" des BMBF zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).
Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, im Zuwendungsvertrag abweichende Regelungen von Ziffer 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. Ziffer 12 und 13 der NKBF 98 bezüglich der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrechten an den Forschungsergebnissen zu vereinbaren.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO.
Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln, in der auch die Rechte am geistigen Eigentum zu vereinbaren sind.
Vom südkoreanischen Partner sind jeweils komplementäre Anträge bei der National Research Foundation of Korea, Center for International Affairs (NRF) zu stellen. Wird beispielsweise die Durchführung eines Workshops in Deutschland beantragt, sollte der koreanische Partner einen Antrag auf Förderung der Reise- und Aufenthaltskosten bei der NRF einreichen. Wird ein Workshop in Korea durchgeführt, sollte der deutsche Partner einen Antrag auf Förderung der Reise- und Aufenthaltskosten beim Internationalen Büro einreichen. Seitens NRF wurde hierfür eine vergleichbare koreanische Ausschreibung mit identischer Einreichungsfrist veröffentlicht.
Ansprechpartner in Korea ist:
Mr. Choi Won Keun
International Cooperation Team, Center for International Affairs
National Research Foundation of Korea (NRF)
25, Heolleungno, Seocho-gu
Seoul 137-748
Telefon: +82-2-3460-5722
Telefax: +82-2-3460-5309
E-Mail: onekeun@nrf.go.kr
Internet: http://www.nrf.go.kr/
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 15. Januar 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Christian Jörgens
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)