01.02.2012 - 09.03.2012
Vom 9. Januar 2012
Der Zuwendungszweck ist die Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Anbahnungsprojekten im Rahmen der deutsch-marokkanischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen (im Rahmen privatrechtlicher Zuwendungsverträge) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Ziel der Förderbekanntmachung ist der Aufbau bzw. die Vertiefung der wissenschaftlichen bilateralen Kooperation zwischen deutschen und marokkanischen Einrichtungen, die gemeinsam mit dem marokkanischen Forschungsministerium umgesetzt wird ("Programme Maroc-Allemand de Recherche Scientifique" - PMARS).
Im Kern geht es um die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Marokko durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Ferner wird die Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge im Rahmen europäischer Forschungsprogramme unterstützt. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.
Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung:
Folgende Maßnahmen werden u. a. unterstützt:
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU*). Nur Anträge unter Beteiligung mindestens jeweils eines Partners aus jedem der Länder werden im Auswahlprozess berücksichtigt.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenz-, Vergleichs-, Konkurs-, Sequestrations oder Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, kann keine Zuwendung gewährt werden. Dasselbe gilt für Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivil-prozessordnung oder § 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben haben.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Marokko unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten, Sachmittel etc.) zur Verfügung stehen.
Jedem Projekt steht auf deutscher sowie marokkanischer Seite eine Projektleitung vor. Dies gilt auch, wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMU in einem Land beteiligt sind. Die jeweilige Projektleitung muss den Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes - in Deutschland beim Internationalen Büro des BMBF und in Marokko beim zuständigen Forschungsministerium - einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur einseitig gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der zuwendungsfähigen Kosten des Einzelvorhabens - vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis 100% gefördert werden können.
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Die Projekte werden mit einer Laufzeit von mindestens einem bis maximal drei Jahren unterstützt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen hat das BMBF das Internationale Büro
beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Ralf Hanatschek
E-Mail: Ralf.Hanatschek@dlr.de
Telefon: 0228-3 82 114 82
Administrativer Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Florian Pabst
E-Mail: Florian.Pabst@dlr.de
Telefon: 0228-3 82 11863
Die marokkanischen Partner müssen parallel einen Antrag beim marokkanischen Forschungsministerium einreichen. In der Bekanntmachung des marokkanischen Forschungsministeriums wird auf die besonderen Bestimmungen zur Antragsberechtigung für marokkanische Antragsteller hingewiesen. Die koordinierende Stelle in Marokko ist:
Division de la Coopération
Ministère de l'Education Nationale, de l'Enseignement Supérieur, de la Formation des Cadres et de la Recherche Scientifique
Département de l'Enseignement Supérieur, de la Formation des Cadres et de la Recherche Scientifique
BP 4500, Rue Idriss Al Akbar, Hassan-Rabat
Fax : 00212 0537217624
Email : haddou@enssup.gov.ma
Die Annahme von Projektanträgen erfolgt bis spätestens zum 9. März 2012. Es gilt der Stempel des Posteingangs beim Internationalen Büro.
Das Förderverfahren ist einstufig. Der Förderantrag besteht aus zwei Teilen: Zum einen ist ein formaler Förderantrag mit dem elektronischen Antragsverfahren "easy" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Der finalisierte easy-Antrag ist dem IB digital zugänglich zu machen (z.B. email, USB-Stick etc.). Des Weiteren muss der finalisierte Antrag als unterschriebener Ausdruck beim IB eingereicht werden.
Zum anderen müssen die deutsche und die marokkanische Projektleitung zusammen die PMARS-Projektskizze in englischer Sprache ausfüllen und dem IB in digitaler Form einreichen. Die vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und gestempelte Version der PMARS- Projektskizze ist zusätzlich zum easy-Antrag beim IB einzureichen.
Die ausgedruckten Anträge sind an folgende Adresse zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Internationales Büro des BMBF
Florian Pabst
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: Florian.Pabst@dlr.de
Bei technischen Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Maik Brattan
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: maik.brattan@dlr.de
Telefon: + 49 (0)228 3821 1651
Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden nur Projekte in das gemeinsame deutsch-marokkanische Programm PMARS aufgenommen, die von beiden Seiten als förderwürdig begutachtet wurden. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter. Mit der Bekanntgabe der Begutachtung ist im Mai 2012 zu rechnen.
Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Mai 2012 über das Ergebnis schriftlich informiert.
Es ist geplant, mit den zur Förderung angenommenen Projekten im Rahmen des deutsch-marokkanischen Programms ab 1. Juni 2012 zu beginnen.
Mit den ausgewählten Antragstellerinnen und Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu dem § 44 BHO.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 9. Januar 2012
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Peter Webers
[PDF - 262,4 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/projektbeschreibung_vordruck.pdf)
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)