08.02.2012 - 15.04.2012
Die Erdatmosphäre ist ein System, in dem die verschiedenen atmosphärischen Schichten mit teilweise komplexen Kopplungsmechanismen verbunden sind. Wetter und Klima spielen sich zwar in den bodennahen Atmosphärenschichten (Troposphäre) ab, bleiben letztlich aber nicht unbeeinflusst von Prozessen in der mittleren Atmosphäre. Das Ausmaß und die Wirkungsmechanismen der physikalischen und chemischen Abhängigkeiten zwischen den unterschiedlichen atmosphärischen Schichten sind jedoch bis heute noch nicht im Ganzen verstanden. Insbesondere ist unklar, in welcher Weise
Die Wissenschaft hat verschiedene Aspekte dieser Wechselwirkungen diagnostiziert und untersucht, aber ein konsistentes Bild der meist nicht-linearen Kopplungsmechanismen fehlt.
Zudem gibt es Indizien für weitere, noch nicht verstandene Kopplungsmechanismen.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, diese Kopplungsmechanismen und Ihre zugrunde liegenden Prozesse zu untersuchen, um mögliche Auswirkungen von Veränderungen in diesen Prozessen (z. B. durch anthropogene Einflüsse) und die Relevanz dieser Veränderungen für das Klima ab- bzw. einschätzen zu können.
Der vorliegende Ansatz erweitert das Spektrum der Forschungsaktivitäten und Maßnahmen zum Umgang mit Klimawandel im Rahmen der Hightech-Strategie (HTS) zum Klimaschutz im Bereich "Wissen - Grundlage für Klimaschutz und Anpassung". Die Maßnahme soll mit dazu beitragen, bestehende Unsicherheiten im Klimaverständnis zu reduzieren und einen wichtigen Schritt in Richtung auf verbesserte Vorhersagbarkeit von Klimaänderungen zu erlauben.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Übergeordnetes Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Untersuchung der Rolle der mittleren Atmosphäre für das Klima. Hierzu sollen wichtige Prozesse in der mittleren Atmosphäre in Hinblick auf ihre Bedeutung für das Klima untersucht werden. Für die als relevant bewerteten Prozesse sollen Module zu deren adäquaten Berücksichtigung in Globalen Zirkulations- und Klimamodellen entwickelt und getestet werden. Darüber hinaus soll untersucht werden, inwieweit Klimaänderungen Trends in der mittleren Atmosphäre hervorrufen können. Alle geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen zumindest einem der genannten übergeordneten Ziele zuzuordnen sein.
Mögliche Teilthemen bzw. Untersuchungsschwerpunkte der Fördermaßnahme sind z.B.
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU - und andere Institutionen bzw. juristische Personen. Informationen zur EU-verbindlichen KMU-Definition sind unter http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm nachzulesen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert
werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Es ist vorgesehen, die Ziele der Fördermaßnahme mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu erreichen.
Kooperationspartner im Ausland sollten eigene Fördermittel einbringen.
Die Antragsteller müssen bereit sein, die Problemlösungen im Rahmen des durch die Entwicklung des Modellsystems entstehenden Netzwerkes arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem
BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - unter https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 entnommen werden.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann.
Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse
gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden
zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis
(BNBest-BMBF98). Bei Gebietskörperschaften werden entsprechend die ANBest-Gk Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
- Projektträger im DLR -
Geschäftsbereich Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fax 0228 / 3821-1540
E-Mail: Umweltforschung@dlr.de
Internet: http://pt-uf.pt-dlr.de
Ansprechpartner sind:
Frau Andrea Groß,
Tel.: 0228 / 3821-1596
Herr Dr. Andreas Baumgärtner,
Tel.: 0228 / 3821-1566
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Es stützt sich auf ein unabhängiges Begutachtungsverfahren.
In der ersten Stufe sollen ausführliche Projektskizzen vorgelegt werden. Auf deren
Basis, Bewertung und Auswahl sind in der zweiten Stufe dann - aufbauend auf dem Ergebnis
hieraus - Vollanträge einzureichen.
Es können fachliche Beiträge eingereicht werden. Gleichzeitig wird ein fachlicher Koordinator
der Fördermaßnahme gesucht:
Projektskizzen sollen möglichst unter Nutzung von "easy" (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html) elektronisch erstellt werden, ergänzt durch eine Vorhabensbeschreibung. Zusätzlich zur elektronischen Version auf CD-Rom ist eine Vorlage in Schriftform (5-fach) erforderlich.
Die Begutachtung der Skizzen wird voraussichtlich unter Zuhilfenahme internationaler Experten durchgeführt. Daher sind die Vorhabensbeschreibungen grundsätzlich in englischer Sprache einzureichen.
Die Frist für die Einreichung von Skizzen zu a) und b) endet am 15.04.2012
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen
können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei der Bewertung der Skizzen zu fachlichen Einzelbeiträgen werden folgende Kriterien
zugrunde gelegt:
Bei der Bewertung der Skizzen zur Bewerbung auf eine Koordinatorenposition werden die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:
Es ist beabsichtigt, zunächst die Skizzen zu a) und b) innerhalb von 2 Monaten nach dem
Stichtag zu bewerten. Bei der Bewertung und Auswahl lassen sich BMBF und Projektträger
von internationalen Gutachtern beraten. Dabei werden die o. g. Kriterien zugrunde gelegt.
Bei positiver Skizzen-Begutachtung erfolgt seitens des Förderers eine Aufforderung zur Einreichung von formalen Anträgen.
Die Antragsteller der ausgewählten Projektskizzen werden in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird. Dabei wird angestrebt, die Förderentscheidungen so rechtzeitig zu treffen, dass die Vorhaben innerhalb von 5 Monaten nach Einreichung des vollständigen
förmlichen Antrags und aller weiteren erforderlichen Unterlagen beginnen können.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 30.01.2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Helbig
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)