22.02.2012 - 15.06.2012
Mit der Strategie zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung geht die Bundes-regierung auf Anforderungen der Globalisierung ein. Ein elementarer Bestandteil dieser Strategie ist die kontinuierliche Stärkung der Zusammenarbeit mit sogenannten Entwicklungsländern, hier in Subsahara Afrika (SSA). Die Entwicklung dieser Region bedarf, von Ausnahmen abgesehen, besonderer nachhaltiger Förderung, damit diese Länder Chancen bekommen, wirtschaftlich und sozial bedeutsame Fortschritte zu erzielen. So kann Deutschland sich als verlässliches Partnerland zukünftiger neuer Wissenschafts- und Wirtschaftszentren positionieren und mit ihnen zu regionalen Problemlösungen von globaler Bedeutung beitragen. Sogenannten Nord-Süd-Süd-Kooperationen wird hierbei besondere Bedeutung beigemessen. Damit leistet die Bundesregierung auch einen Beitrag zu ihrer Verpflichtung, die staatliche Unterstützung für sogenannte Entwicklungsländer signifikant zu erhöhen. Ein weiterer Aspekt dabei ist, künftige Innovationspotenziale in Regionen mit erheblichen Entwicklungsmöglichkeiten frühzeitig zu erschließen und deren Entfaltung zu begleiten.
Die Bedeutung einer beständigen Zusammenarbeit nicht nur mit den wirtschaftlich und forschungspolitisch "starken" Partnerländern der Erde, sondern auch mit Forschern aus Ländern mit eingeschränkten Forschungskapazitäten, ergibt sich aus den komplexer werdenden Fragestellungen, die z. B. mit aktuellen globalen Herausforderungen wie Gesundheit, nachhaltiger Wasserversorgung und Ressourcennutzung einhergehen. Dabei muss die gemeinsame Erarbeitung von integrierenden Lösungsansätzen im Vordergrund stehen, in der wissenschaftliches Know-How zusammenfließt mit grundlegenden Kenntnissen der regionalen Gegebenheiten und den speziellen Bedarfen der jeweiligen Länder und Regionen.
Um Forschungsergebnisse zu erzielen, die nachhaltig in SSA implementiert werden können, ist ein partnerschaftliches Verständnis der Kooperationen Grundvoraussetzung. Partnerschaft bedeutet hierbei die Gewährleistung der Eigenverantwortlichkeit, des Grundsatzes der Gleichwertigkeit aller Beteiligten sowie auch die Akzeptanz partiell divergierender Interessen im Rahmen gemeinsamer Zielsetzungen. Der wechselseitige Transfer von Informationen und Wissen soll verschiedene Bedarfe berücksichtigen und integrativ zur Entfaltung vorhandener Potentiale beitragen.
Die Fördermaßnahme soll neben deutschen Hochschulen besonders außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen als Anreiz dienen, entsprechend ihrer wissenschaftlichen Stärken und Problemlösungskompetenz neue Kooperationsansätze mit Partnerinstitutionen in SSA zu erarbeiten und damit die Kapazitäten deutscher entwicklungsbezogener Forschung signifikant auszubauen und längerfristig verlässlich zu vernetzen.
Gleichzeitig soll über diese Partnerschaften ein Beitrag zum Ausbau der wissenschaftlichen Forschungskapazitäten der afrikanischen Partner geleistet werden, um qualifizierten afrikanischen (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine Forschungskarriere im Heimatland zu ermöglichen. Internationale Forschungskooperationen sind für dort arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von außerordentlich hoher Bedeutung, da das wissenschaftliche Arbeiten innerhalb der Länder aufgrund der noch schwach ausgebildeten Forschungsinfrastrukturen und Forschungsnetzwerke sowie der begrenzt zur Verfügung stehenden nationalen Forschungsförderung vor großen Hindernissen steht. Internationale Forschungskooperationen sind häufig schwer zu erschließen, da eigene Mittel weder ausreichend noch kontinuierlich zur Verfügung stehen. Forschungskooperationen sind aufgrund der limitierten Forschungsinfrastruktur häufig erschwert.
Hier setzt die Fördermaßnahme an. Es werden Finanzmittel für Sondierungs- und Pilotmaßnahmen im Forschungsbereich bereitgestellt. Die Einbindung von Partnerinstitutionen aus SSA-Ländern soll in internationalen Konsortien mit deutscher Beteiligung mit längerfristigen Perspektiven verbessert werden. Insbesondere soll eine belastbare Vernetzung der deutschen und afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Forscherinnen und Forschern aus anderen Ländern angeregt werden (z.B. durch trilaterale Kooperationen mit anderen Industrie- oder Schwellenländern). Die Kooperationen innerhalb SSA - also die sogenannten Süd-Süd Kooperationen - im Bereich Forschung und Entwicklung sind neben den Nord-Süd Kooperationen von strategischer Bedeutung und sollen ebenfalls gefördert werden. Eine "Regionalisierung" von Aktivitäten in Afrika - d.h. eine Orientierung auf regionale Problemlösungen durch Kooperation in Süd-Süd-Netzwerken - wird angestrebt.
Den politischen Rahmen für die Ausschreibung bietet auf afrikanischer Seite der 2005 von NEPAD (New Partnership for African Development) und der Afrikanischen Union verabschiedete Consolidated Plan of Action (CPA), der die für nachhaltige Entwicklung auf dem afrikanischen Kontinent relevanter Forschungsbereiche sowie weitere Maßnahmen des Kapazitätenausbaus identifiziert. Einen weiteren aktuellen Bezug enthält die 2007 zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union vereinbarte Gemeinsame EU-Afrika Strategie. Zu deren Umsetzung wurde 2008 von der Kommission der Afrikanischen Union ein "Buch mit Leuchtturmprojekten" vorgeschlagen, welches prioritäre Handlungsfelder aus panafrikanischer Perspektive aufzeigt. Von deutscher Seite ist die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung der wesentliche Bezugspunkt.
Neue und vielfältige wissensbasierte Partnerschaften für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit SSA werden lösungs- und ressourcenorientierte Beiträge sowohl zur Umsetzung afrikanischer (nationaler und regionaler) Entwicklungsstrategien als auch zur Entfaltung der deutschen Internationalisierungsstrategie leisten. Der Auf- und Ausbau von Forschungskapazitäten geht einher mit Nachwuchsförderung und nachhaltigen Ausbildungs- und Graduiertenprogrammen. Interdisziplinäre Forschungsansätze, die auch längerfristig zu größeren und flexiblen Forschungsverbünden führen, werden besonders begrüßt.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Maßnahmen in folgenden Themenbereichen sollen gefördert werden
Zur Sicherstellung der Implementierung von Maßnahmen sowie der Gewährleistung der Wertschöpfung durch Forschungsergebnisse in Zukunft, sollen sozioökonomische Forschungsaspekte integraler Bestandteil der Themen sein. Ein eigenständiges sozioökonomisches Thema ist ebenfalls möglich. Denkbar sind beispielsweise auch relevante geistes- und sozialwissenschaftliche Themenbereiche der Friedens- und Konfliktforschung oder Forschung im Bereich Berufsbildung, etc.
Es werden Sondierungs- sowie Pilotmaßnahmen für Forschungs-Partnerschaften gefördert, die
Gefördert werden Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Forschungsprojekten, die den o.g. Zielen dienen sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Forschungskapazitätenausbaus der afrikanischen Partnerinstitutionen mit Bezug zu SSA-Entwicklungsprioritäten. Zur Aus- und Fortbildung zählen insbesondere auch Qualifizierungsmaßnahmen wie Forschungsaufenthalte sowie Workshops und Trainings für Forschungsmanagement, administrative Kompetenzen, etc..
Im Bereich der angewandten Informations- und Kommunikationstechnologie wird begleitend, im Rahmen dieser Förderbekanntmachung, die Entwicklung und Durchführung von weiterqualifizierenden postgradualen Studienangeboten gefördert. Die Durchführung der Studienangebote, betreut vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), sollte vorrangig im Partnerland (SSA) erfolgen und vor allem Masterstudiengänge betreffen.
Im Rahmen der hier vorliegenden Förderbekanntmachung wird unterschieden zwischen:
ODER
ODER
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen im Verbund mit Partnereinrichtungen aus Afrika. Anträge mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU*) aus Deutschland sind ausdrücklich erwünscht. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Mindestens eine deutsche und eine afrikanische Forschungsinstitution - gerne auch mehrere Forschungsinstitutionen sowie auch unter Einbezug von kleinen und mittleren Unternehmen - müssen für eine Projektförderung kooperieren.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen Partnerschaften mit afrikanischen Ländern aus SSA gefördert werden. Darum werden bilaterale Projekte mit Partnerinstitutionen ausschließlich aus dem nördlichen Afrika oder Südafrika nicht gefördert. Eine Einbeziehung südafrikanischer oder nordafrikanischer Partnerinstitutionen in einen größeren regionalen Verbund wird allerdings begrüßt.
Zusätzlich zum deutschen Antragsteller bzw. zu einem deutschen antragstellenden Verbund sollen mindestens eine, möglichst aber mehrere weitere wissenschaftliche Einrichtungen aus dem Zielland/den Zielländern beteiligt sein.
Einhaltung des Verfahrens siehe Punkt 6.
Antragstellende sollen sich bei der Vorbereitung des geplanten Projekts mit dem Consolidated Plan of Action (CPA), den Förderprogrammen des BMBF, der EU-Afrika-Strategie und entsprechenden Maßnahmen in Europäischen Förderprogrammen vertraut machen. Es wird gebeten, im Vorfeld der Antragstellung Kontakt mit dem Internationalen Büro des BMBF aufzunehmen. Für die IKT-Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung wird gebeten, den DAAD, Referat 413 zu kontaktieren.
Die Förderberatung des Bundes sowie die Nationalen Kontaktstellen für das europäische Forschungsrahmenprogramm stehen Ihnen auch für andere Förderbekanntmachungen zur Verfügung.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für im Folgenden genannte Aufwendungen gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungs-nähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kom-mission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellenden und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projekt-bezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Es wird erwartet, dass die Antragstellenden ihr Eigeninteresse an dem Vorhaben dadurch dokumentieren, dass sie eigene Mittel bereitstellen und in das Projekt mit einfließen lassen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/
Fachliche Ansprechpartnerinnen beim Internationalen Büro sind:
Frau Petra Ruth Mann (Südliches Afrika)
E-Mail: Petra-Ruth.Mann@dlr.de
Telefon: +49-228-38 21-1461
Frau Nina Helm (Westafrika)
E-Mail: Nina.Helm@dlr.de
Telefon: +49-228-3821-1546
Herr Stefan A. Haffner (Zentral- und Östliches Afrika)
E-Mail: Stefan.Haffner@dlr.de
Telefon: +49-228-3821-1899
Administrative/Finanz- Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro ist:
Frau Stephanie Neumann
E-Mail: Stephanie.Neumann@dlr.de
Telefon: +49-228 3821-1848
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Maik Brattan
E-Mail: Maik.Brattan@dlr.de
Telefon: +49-228-3821-1651
Neben der Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme zu einem der obengenannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern , wird eine Informationsveranstaltung zu dieser Maßnahme geben. Tagungsort ist Bonn. Zeitpunkt und Veranstaltungsort können bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Projektträgers erfragt werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet. Diese Bekanntmachung läuft bis zum 15.06.2012
Anträge, die nicht unter Nutzung der folgenden Maßgaben eingehen, werden am Auswahlverfahren nicht teilnehmen!
In der ersten Verfahrensstufe ist dem Internationalen Büro bis spätestens 15.06.2012 zunächst eine Projektskizze (max. 20 Seiten DIN A4, "Arial", 11 Punkt, 1,5-zeilig, in englischer Sprache in elektronischer Form unter Nutzung von PT-Outline: https://www.pt-it.de/ptoutline/application/2SSA2012 einzureichen. Von afrikanischer und deutscher Seite sind hier gescannte Unterschriften ausreichend.
Achtung!
In der ersten Verfahrensstufe sind für die Projektskizzen je nach Projekttyp (Sondierungs- oder Pilotprojekte) folgende Gliederungen zwingend erforderlich.
Anträge, die diesen Maßgaben nicht entsprechen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen sein.
Gliederungsvorlage für Projektskizzen - Sondierungsmaßnahmen
Anhänge
Gliederungsvorlage für Projektskizzen - Pilotmaßnahmen
Anhänge
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden. Antragstellende haben außerdem keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien durch externe Gutachten bewertet:
Grundvoraussetzungen
Vernetzung und Langfristigkeit
Partnerschaftlichkeit und Wissensmanagement
Bedarfsorientierung und Multiplizierbarkeit
Grundvoraussetzungen
Vernetzung und Langfristigkeit
Partnerschaftlichkeit und Wissensmanagement
Bedarfsorientierung und Multiplizierbarkeit
Auf der Grundlage der Bewertung wird über eine Förderung und die Förderhöhe entschieden. Alle Antragstellenden werden über das Ergebnis der Auswahl schriftlich bis spätestens Juli 2012 informiert und gegebenenfalls zur formellen Antragstellung aufgefordert.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabensbeschreibungen und Projektskizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die Anträge der einzelnen Verbundmitglieder sollen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator möglichst unter Nutzung von "easy (AZA oder AZK)" https://foerderportal.bund.de/easy/ elektronisch erstellt werden.
Mit den für eine Förderung ausgewählten Antragstellenden wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung, gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
Das BMBF geht davon aus, dass die deutschen und afrikanischen Partnerinstitutionen zur Finanzierung der Projekte beitragen. Eine signifikante Eigenbeteiligung der deutschen und afrikanischen Partnerinstitutionen (z.B. durch Personalmittel, Bereitstellung von Infrastruktur u.a.) ist bei der Antragstellung mit einer geschätzten Angabe zum Finanzvolumen der jeweiligen Eigenbeteiligung nachzuweisen. Die afrikanischen Partnerinstitutionen werden als Unterauftragnehmende des deutschen Antragstellenden gefördert.
Internationale Forschungseinrichtungen mit Standort in Afrika können als zusätzliche Partnerinstitution (ohne Förderung) in das Projekt eingebunden werden.
Zur Evaluierung der geförderten Maßnahmen und Weiterentwicklung des Förderkonzeptes wird einmal jährlich ein Statusseminar durchgeführt; die Bereitschaft zur Teilnahme wird vorausgesetzt.
Mit der organisatorischen Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DAAD beauftragt:
DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Kennedyallee 91-103
D-53175 Bonn
Internet: http://www.daad.de
Fachlicher Ansprechpartner beim DAAD ist:
Herr Cay Etzold
Referatsleiter Östliches und Südliches Afrika/413
Telefon: +49 - 228 - 882 686
Fax: +49 - 228 - 882 9686
E-Mail: etzold@daad.de
Administrative/Finanz- Ansprechpartnerin beim DAAD ist:
Frau Heide Albertin
Referentin Östliches und Südliches Afrika/413
Telefon: +49 - 228 - 882 275
Fax: +49 - 228 - 882 9275
E-Mail: albertin@daad.de
Antragstellende wenden sich bezüglich inhaltlicher und verfahrenstechnischer Fragen im Bereich IKT-Studienangebote: Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung, bitte an die oben genannten Ansprechpersonen des DAAD.
Die finalisierten schriftlichen Anträge zur Förderung von IKT-Maßnahmen werden an das IB gerichtet. (Siehe 6.1.)
Der DAAD bestellt zur Bewertung der Anträge zu den IKT-Studienangeboten ein fachliches Expertengremium, bestehend aus Vertretenden des BMBF und des IB sowie unabhängigen Expertinnen und Experten. Die endgültige Auswahl trifft das BMBF unter Einbeziehung von IB und DAAD.
Die ausgewählten IKT-Studienangebote werden durch den DAAD per Zuwendungsvertrag gefördert.
In Bezug auf Grundvoraussetzungen, Vernetzung und Langfristigkeit, Partnerschaftlichkeit und Wissensmanagement gelten die unter Punkt 6.1.3 Pilotmaßnahmen genannten Kriterien.
Für Bedarfsorientierung und Multiplizierbarkeit gilt:
. Mehrwert für die Partnereinrichtungen, ggf. auch Innovationsgehalt
. Qualität des vorgeschlagenen gemeinsamen Studienangebots
Es gelten die allgemeinen Bedingungen des Zuwendungsrechts sowie die ANBest für Projektförderung und die BNBest-BMBF 98. Ein Merkblatt für IKT-Studienangebote: Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung kann beim DAAD angefordert werden.
Ein Merkblatt für IKT-Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung kann beim DAAD angefordert werden.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Webers
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/18242.php)
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Directives de promotion de coopérations de recherche avec l'Afrique subsaharienne via des mesures préliminaires, des mesures pilote et des offres d'études TIC
Coopérations visant des solutions durables avec l'Afrique subsaharienne (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/Bekanntmachung_SSA_Call_2012_IB_FR.pdf)
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)