09.03.2012 - 29.05.2012
Vom 22. Februar 2012
Die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung (IS) zielt u. a. auf die Kooperation mit den besten Wissenschaftlern und Institutionen weltweit (Zielfeld 1) und auf eine verstärkte Kooperation mit Schwellen- und Entwicklungsländern (Zielfeld 3). Die Bekanntmachung verfolgt die Umsetzung beider Ziele in Südostasien.
Der gesamte asiatisch-pazifische Raum entwickelt sich nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in wissenschaftlicher Hinsicht zu einer bestimmenden Region der Welt. Neben dem Bedeutungszuwachs einzelner Länder als Forschungs- und Bildungsnationen nimmt auch die innerasiatisch-pazifische Kooperation stetig zu, so dass, vergleichbar mit Europa und Nordamerika, ein dritter großer Forschungs- und Bildungsraum entsteht (Asian Pacific Research Area, APRA). In diesem Raum stellt Südostasien eine Fokusregion für Deutschland dar, in der wichtige Partnerländer in Bildung und Forschung liegen.
Die rasch wachsende Bedeutung Südostasiens und die zunehmende Kooperation zwischen den Ländern der Region bieten deutschen Forschungsinstitutionen vielfältige Kooperationsmöglichkeiten. Deren Gestaltung und Nutzung setzt einen intensiven Dialog und eine stärkere Präsenz deutscher Forschung in der Region voraus. Es ist für eine wissensbasierte und technologiegetriebene Ökonomie wie die deutsche notwendig, bestmöglich mit den Produktionsstätten neuen Wissens und den aktuellen und zukünftigen Innovationsstandorten der Welt verknüpft zu sein (IS-Zielfeld 1).
Mit der Fördermaßnahme soll die Internationalisierung deutscher Einrichtungen in Hochschulbildung und Forschung gestärkt, ihre Wettbewerbsfähigkeit insgesamt verbessert und der wachsenden Bedeutung des südostasiatischen Forschungsraumes in der globalen Wissensproduktion Rechnung getragen werden. Der Zugang zu südostasiatischen Forschungseinrichtungen und Forschungsnetzwerken soll für deutsche Wissenschaftler verbessert werden. Gleichzeitig trägt die verstärkte Kooperation zum Aufbau der Innovationssysteme und somit zur nachhaltigen Entwicklung in den Partnerländern bei (IS-Zielfeld 3).
Mit der Fördermaßnahme "Konzeptions- und Vorbereitungsmaßnahmen deutscher Hochschulen zur Etablierung gemeinsamer Forschungsstrukturen mit Südostasien" werden Finanzmittel für Strukturmaßnahmen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung bereitgestellt. Solche Forschungsstrukturen können z. B. die Etablierung einer gemeinsamen Forschungsgruppe, gemeinsamer Laboratorien, Test- und Prüfeinrichtungen, Datenbanken, Informationssysteme und Kommunikationsplattformen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen oder auch länderübergreifender Netzwerke sein. Es ist ausdrücklich erwünscht, wenn diese neuen Strukturen auf den bestehenden Vorhaben der Kooperation in der Hochschulbildung aufbauen.
Schwerpunktregion der Förderung ist Südostasien und dort die Zielländer Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand und Vietnam. Die Projekte können bi- oder multilaterale Partnerschaften zwischen Deutschland und einem oder mehreren Zielländern beinhalten, in welchen die Forschungsstrukturen etabliert werden. Die Einbeziehung weiterer asiatischer Länder außerhalb Südostasiens ist möglich.
Ziele:
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen oder in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zur Festigung und Verstetigung bestehender Kooperationen im Wissenschaftsbereich werden deutschen Hochschulen Fördermittel für den Aufbau und die Etablierung einer gemeinsamen Forschungsstruktur im Partnerland bzw. in der Partnerinstitution zur Verfügung gestellt. Die Themenbereiche und Unterthemen dieser Fördermaßnahme im Folgenden ergeben sich aus den BMBF-Schwerpunkten der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung und den Stärken und Bedarfen der südostasiatischen Forschungslandschaft und Wirtschaft (Quellen: Bibliometrische Analysen, Workshops, OECD-Studie, UNESCO-Wissenschaftsbericht, Weltbankstudie, etc.), soweit sie dem beiderseitigen Nutzen dienen:
Antragsberechtigt sind ausschließlich deutsche staatliche und nichtstaatliche Hochschulen. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*) sowie sonstige Organisationen (z. B. Verbände, Vereine und Stiftungen - jeweils mit Sitz in Deutschland) können als Partner beteiligt werden.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Für die Institute im Partnerland gibt es keine Einschränkungen. Diese Institute können öffentliche oder private / multilaterale Hochschulen sein, aber auch Forschungszentren oder multilaterale Einrichtungen.
Es ist nicht vorgesehen, dass mit Mitteln aus dieser Fördermaßnahme ausländische Partner finanziert werden; es wird ein Eigeninteresse an der Kooperation mit dem deutschen Partner erwartet. Nur in begründeten Ausnahmefällen und abhängig von den Potentialen des Partners können in Form von Unteraufträgen zweckgebunden Mittel als sonstige Ausgaben an ausländische Partner fließen.
Zuwendungen/Verträge können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen (und Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen) sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Projektfinanzierung der Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Es wird erwartet, dass die Antragsteller ihr Eigeninteresse an dem Vorhaben dadurch dokumentieren, dass sie zusätzliche Mittel bereitstellen und in das Projekt mit einfließen lassen. Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.
Für den Aufbau der gemeinsamen Forschungsstrukturen können Fördergelder als nicht rückzahlbare Zuschüsse in einer Höhe von bis zu 100 000 € pro Projekt und Jahr vom BMBF zur Verfügung gestellt werden. Die Projekte sollen in zwei Phasen ablaufen, einer bis maximal zweijährigen Pilot- und Aufbauphase sowie einer sich daran anschließenden Konsolidierungsphase (maximale Förderung vier Jahre).
Die Projekte werden während der Pilot- und Aufbauphase evaluiert, um die Tragfähigkeit der Maßnahme zu bewerten. Vom Ergebnis der Bewertung hängt die Finanzierung der zweiten Phase ab.
Das BMBF erwartet ein nachgewiesenes Eigeninteresse der ausländischen Partner an der Kooperation mit der deutschen Hochschule z. B. in Form von Eigenbeteiligungen, Bereitstellung von Infrastruktur, Personal etc. Zusätzlich zur Projektbeschreibung ist eine Willenserklärung der beteiligten Partner zu Kooperation beizufügen.
Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt. Das IB wird dazu vom BMBF ermächtigt, mit den Antragstellern einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abzuschließen. Es wird empfohlen, vor Antragstellung das IB zu kontaktieren.
Internationales Büro des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum
für Luft- und Raumfahrt e. V.
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim IB:
Frau Dörte Merk
Telefon: +49 (0) 2 28 38 21-14 42
E-Mail: doerte.merk@dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin beim IB:
Frau Alexandra Berg
Telefon: +49 (0) 2 28 38 21-18 94
E-Mail: alexandra.berg@dlr.de
bis spätestens 29. Mai 2012.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Zur Erstellung von Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystem "PT-Outline" des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.pt-it.de/ptoutline/application/apra11.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung soll eine Vorhabensbeschreibung von max. 12 Seiten DIN A4 ("Arial", 11 Pkt, 1,5 zeilig) hochgeladen werden (weitere Angaben wie Willenserklärung der beteiligten Partner, CVs, Listen der aktuellen und relevanten Publikationen können im Anhang aufgeführt werden). Diese Beschreibung weist folgende Gliederungspunkte auf:
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter / Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten von positiv bewerteten Projektskizzen auf-gefor¬dert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektro¬nischen Antragssystems "easy" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hin¬weise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html abgerufen oder unmittelbar beim Internationalen Büro ange¬fordert werden.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung der Zuwendung und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO.
6. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 22. Februar 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Christian J ö r g e n s
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)