27.03.2012 - 05.06.2012
Vorbemerkungen
Die Förderrichtlinien "Sichere Anwendung innovativer Nanowissenschaft und Nanotechnologie" werden im Rahmen des ERA-NETs SIINN veröffentlicht. Ziel des ERA-NETs ist die Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der beteiligten Mitgliedsstaaten in der auf Nanowissenschaft und Nanotechnologie bezogenen Sicherheits- und Risikoforschung im Hinblick auf innovative industrielle Anwendungen von Nanotechnologie. Durch die transnationalen Förderaktivitäten sollen länderübergreifende Kooperationen europäischer Forschergruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas als FuE-Standort zu steigern.
SIINN ist eine gemeinsame Initiative von 19 Partnern aus 14 europäischen Ländern bzw. Regionen. Im Rahmen der ersten SIINN Bekanntmachung steht Unternehmen und Forschungseinrichtungen die Beteiligung an Projekten in folgenden Ländern offen:
Darüber hinaus können in jedem geförderten Projekt maximal zwei Partner aus anderen Staaten bzw. Regionen als den zuvor genannten teilnehmen, falls sie ihre Finanzierung auf anderem Wege als über das ERA-NET SIINN sicherstellen.
Die nachfolgenden Regelungen der Nummern 1.1, 2, 4 und teilweise 7 werden zeitnah auch von anderen SIINN-Partnern in den oben genannten Ländern bzw. Regionen veröffentlicht. Dagegen sind die Regelungen der Nummern 1.2, 3, 5, 6, 8 und teilweise 7 spezifisch nur auf potenzielle Antragsteller in Deutschland ausgerichtet. Die Partner der anderen Regionen und Länder veröffentlichen vergleichbare, an das jeweilige regionale/nationale Recht angepasste Regelungen.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland erhalten ggf. in Kooperation mit Partnern aus den Universitäten oder Forschungseinrichtungen durch eine Beteiligung an SIINN die Möglichkeit, in Kooperation mit anderen europäischen Partnern neue Märkte zu erschließen und im Sinne der Hightech-Strategie der Bundesregierung die internationale Position Deutschlands zu stärken. Die Förderinitiative SIINN ergänzt damit die nationale Förderung sowie die Förderung im
7. EU-Forschungsrahmenprogramm.
Für die vorliegende Fördermaßnahme wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsame begleitende Dokumente verfasst. Sie bilden die inhaltliche Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung und können von der SIINN-Webseite (http://www.siinn.eu) heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, alle begleitenden Dokumente im Sinne einer zielführenden Konzeption von Anträgen für internationale Forschungskooperationen zu beachten. Entsprechende Bekanntmachungen werden zeitnah von allen an der Ausschreibung beteiligten Partnerorganisationen in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen veröffentlicht. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Projekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft -WING" sowie des Aktionsplans "Nanotechnologie 2015" Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema "Sicherheitsaspekte synthetischer Nanomaterialien" zu fördern.
Das ERA-NET SIINN ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zu Sicherheit und Risiken industriell hergestellter Nanomaterialien und darauf basierender Nanotechnologien und Nanoprodukte, insbesondere die BMBF-Fördermaßnahmen Innovationsallianz Carbon NanoTubes, "NanoCare" und "NanoNature". SIINN ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, ggf. in Kooperation mit deutschen Forschungseinrichtungen, mit akademischen und industriellen Partnern der beteiligten Länder / Regionen im europäischen Ausland in F&E-Projekten, die nur durch internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.
Die intensive Zusammenarbeit von Akteuren aus Unternehmen und öffentlicher Forschung auf europäischer Ebene soll im Ergebnis den sicheren und schnellen Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Nanowissenschaft und Nanotechnologie in industrielle Anwendungen unterstützen und somit dazu beitragen, neue technologische und wirtschaftliche Potenziale in den Anwendungsgebieten von Nanowissenschaft und Nanotechnologie zu erschließen.
Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der High-Tech-Strategie 2020 der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Industrie in Deutschland. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland eine besondere Bedeutung zu.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Das Ziel dieser Bekanntmachung ist das Schließen vorhandener Wissenslücken in Bezug auf Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, die im Zusammenhang mit synthetischen Nanomaterialien stehen. Hierdurch sollen verlässliche Rahmenbedingungen für den schnellen Transfer von Forschungsresultaten aus Nanowissenschaft und Nanotechnologie in industrielle Anwendungen geschaffen werden.
Die Bekanntmachung richtet sich an innovative transnationale Forschungsprojekte, die sich mit synthetischen Nanomaterialien befassen und dabei eines der vier nachfolgend beschriebenen Themenfelder adressieren:
Förderfähig im Rahmen dieser Bekanntmachung sind grundlegende, anwendungs-orientierte vorwettbewerbliche Forschungsarbeiten, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.
Synergien zu bereits geförderten Forschungsvorhaben sind erwünscht und sollten ggf. in den Projektskizzen dargestellt werden.
Um eine Förderung neuer Themen zu erreichen, werden Projektvorschläge, die bereits zu den BMBF-Bekanntmachungen NanoCare und NanoNature sowie in der Innovationsallianz Carbon Nanotubes gefördert werden oder bereits Gegenstand von entsprechenden OECD-Aktivitäten sind, nicht berücksichtigt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0119.pdf).
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.3).
Es werden transnationale Verbundprojekte gefördert, an denen mindestens drei Verbundpartner aktiv beteiligt sein müssen, von denen mindestens zwei aus an der Ausschreibung beteiligten Partnerländern bzw. -regionen kommen müssen (s. Vorbemerkungen). Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland finanziert die an den Projekten beteiligten Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen des jeweils eigenen Landes.
Eine Liste der am Aufruf beteiligten Partnerländer und -regionen sowie der jeweils zuständigen Förderorganisationen, die Veröffentlichung des transnationalen Aufrufs sowie weitere Informationen zur Vorbereitung der internationalen Skizze sind der SIINN Internetseite zu entnehmen (http://www.siinn.eu) oder können beim Projektträger angefordert werden. Teilnehmer aus Nicht-Partnerländern können sich an Projekten beteiligen, soweit sie ihre Finanzierung selbst sicherstellen und ihre Expertise für das Erreichen der Projektziele notwendig ist.
Deutsche Antragsteller müssen bei der Skizzeneinreichung herausstellen, welchen wesentlichen Vorteil eine Kooperation mit den europäischen Partnern mit sich bringt, der nicht im Rahmen eines nationalen Forscherverbundes erzielt werden könnte.
Die Verbundprojekte können für einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten gefördert werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können der "EC Consortium Agreement Checklist" (ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/checklist_en.pdf) und dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 -(http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf ) entnommen wer-den.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es kommt hierbei die KMU-Definition der EU-Kommission zur Anwendung:
http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf
Die Förderung ist auf einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten angelegt.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich NMT
52425 Jülich
beauftragt.
Ansprechpartner ist
Herr Dr. Rainer Hagenbeck, Tel.: 02461 - 61 5741, E-Mail: r.hagenbeck@fz-juelich.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung der deutschen Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf).
Die Vorlage von Projektskizzen ist in zwei Ausschreibungsrunden vorgesehen. Die weiteren Ausschreibungsthemen und der zweite Ausschreibungstermin werden noch bekannt gegeben.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem SIINN Call Office zunächst vom Verbundkoordinator die internationalen Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Einzelheiten des Einreichungsverfahrens sind unter www.siinn.eu verfügbar. Außerdem befinden sich dort weitere Informationen und Hilfestellungen, insbesondere zu dem Antragsverfahren und dem internationalen Abgabetermin.
Zusätzlich müssen die beteiligten deutschen Partner dem beauftragten Projektträger eine gemeinsame begutachtungsfähige Projektskizze in deutscher Sprache bis spätestens 5. Juni 2012 vorlegen. Es gilt das Datum des Poststempels.
Die deutschen Projektskizzen (bestehend aus der easy-Skizze jedes Partners (siehe http://www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/) und der Vorhabenbeschreibung) sind in schriftlicher Form und in 5-facher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. per E-Mail vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung sollte max. 20 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) umfassen. Nur per E-Mail eingegangene Vorschläge werden nicht akzeptiert.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen (Vorhabenbeschreibung):
Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Pro-jektskizzen unter Berücksichtigung der internationalen Evaluierungsergebnisse ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projekt-skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie "Forschungsprofil in den Neuen Technologien" (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie "ProfilNT" erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderline "ProfilNT" hat das BMBF die "AiF Forschung . Technik . Kommunikation GmbH" (AiF F.T.K GmbH) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, Hinweise zur Antragstellung, Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter http://www.bmbf.de/de/1956.php.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 16.03.2012
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Herbert Zeisel
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)