11.06.2012 - 27.08.2012
Vom 25. Mai 2012
Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gehören zu den bedeutendsten Innovationsfeldern der Hightech-Strategie für Deutschland. Sie sind im Rahmen des Forschungsprogramms IKT 2020 ein Schwerpunkt der Innovationspolitik der Bundesregierung. Im Vordergrund der Förderung stehen Technologieentwicklungen und Prozesse, die eine besondere volkswirtschaftliche Hebelwirkung entfalten, Technologieführerschaften erhalten und ausbauen sowie neue Dienstleistungen integrieren. Eine besondere Wirkung haben Technologien, die die Herausforderungen der Zukunft zum Nutzen der Menschen adressieren. Hoch- und Höchstleistungsrechnen wird diesen Anforderungen in mehrfacher Hinsicht gerecht. Modellierungsverfahren und Simulationsmethoden mit Höchstleistungsrechnern
Für Wirtschaft, Technik und den Erhalt unserer Lebensgrundlagen ist die Nutzung des Hoch- und Höchstleistungsrechnens und seiner technischen Konzepte daher von strukturell entscheidender Bedeutung.
Der überwiegende Teil der Steigerung von Effizienz, Qualität und Zuverlässigkeit der mit Hoch- und Höchstleistungsrechnern erzielbaren Ergebnisse wird nicht mehr durch die Weiterentwicklung der zu Grunde liegenden Hardware, sondern mit Hilfe intelligenter Software erreicht. Das Hauptaugenmerk muss also auf der Optimierung der Software liegen, damit das Potenzial der vorhandenen und sich weiterentwickelnden Hardware in der Anwendung ausgenutzt werden kann.
Mit den wachsenden rechentechnischen Anforderungen einerseits und der Entwicklung der Hardware andererseits müssen der Algorithmenentwurf, die programmtechnische Umsetzung sowie die gesamte Software-Infrastruktur unabdingbar Schritt mit der Leistungsfähigkeit der Rechnerplattformen halten. Die Entwicklung der Hardware wird in den nächsten Jahren - sowohl im Hochleistungsrechnen als auch im Massenmarkt - weiterhin maßgeblich von zwei Trends geprägt werden:
Dabei wird die Leistung hochparalleler Computersysteme derzeitig softwaretechnisch nur sehr unzureichend genutzt. Die Entwickler von Algorithmen und Modellen, von Simulationssoftware und auch von Betriebssystemen, Laufzeitumgebungen und Datenmanagementsystemen stehen vor ganz neuen Aufgaben. Um diese hochparallelen Systeme effizient zum Einsatz zu bringen, sind erweiterte und zum Teil auch vollständig neue Ansätze im Bereich der Software zu realisieren.
Durch die Fördermaßnahme sollen gezielt solche Themen adressiert werden, die eine große Wirkung im Hinblick auf industrielle Anwendungen (beispielsweise Multiskalensimulationen) bzw. auf die technologische Weiterentwicklung im Zusammenhang mit Rechnern der nächsten Generation (Exascale-Rechnern) entfalten. Dies betrifft insbesondere Forschungsthemen zu Compilern/Betriebssystemen, der Energieeffizienz von Software und Hardware sowie der Entwicklung neuer Methodiken zur Beherrschung hochkomplexer HPC-Systeme. Die Fördermaßnahme soll außerdem dazu beitragen, die in den Rechenzentren vorhandenen Kompetenzen zu stärken und die im internationalen Vergleich hohe Methodenkompetenz der deutschen Wissenschaft für industrielle Anwender (besonders auch kleine und mittelständische Unternehmen - KMU) zu erschließen.
Die Lösung dieser Probleme für die Klasse der neuen, hochkomplexen Many-Core-Systeme, einschließlich der Aufgabe der Beratung von Anwendern, kann nicht durch einzelne Rechenzentren oder einzelne kommerzielle Anbieter allein geleistet werden. Dazu ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Experten aus dem entsprechenden Anwendungsgebiet, der Mathematik und der Informatik unabdingbar. Deshalb wird die Zusammenarbeit von HPC-Community und Anwendern aus Wissenschaft und Wirtschaft erwartet. Die Vorhaben werden als Teile eines HPC-Software-Netzwerks zur Zusammenarbeit verpflichtet, unter Wahrung der Interessen der beteiligten Partner aus der Wirtschaft.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird gemeinsame Verbundprojekte von Wissenschaft und Wirtschaft fördern, die gezielt die Herausforderungen der Software für Many-Core-Umgebungen und hochskalierbare Rechner adressieren.
Die Projekte sollen grundsätzlich Forschergruppen aus Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen als Partner einbinden und zusammenführen. Das Programm soll über die einzelnen Verbünde hinaus die Zusammenarbeit fördern und die vorhandenen Einzelkompetenzen effektiv im Sinne einer Strategie zusammenführen.
Außerdem sollen die Projekte die Weiterentwicklung der deutschen Standorte des Hoch- und Höchstleistungsrechnens auf dem Weg zu nationalen Kompetenzzentren unterstützen, indem
Das aus den Projekten entstehende HPC-Software-Netzwerk soll durch gemeinsame Ausbildungs- und Weiterbildungsaktivitäten die Verbreitung der innovativen Ansätze und Methoden nachhaltig fördern und voranbringen und dabei möglichst auch die aus der ersten und zweiten HPC-Software-Bekanntmachung hervorgegangenen Vorhaben oder deren Ergebnisse einbeziehen.
Eine Verwertung der Ergebnisse der Vorhaben der hier vorliegenden dritten HPC-Software-Bekanntmachung in Form von Open Source-Software wird ausdrücklich begrüßt.
Gefördert werden ausgewählte Projekte in den folgenden Themenfeldern:
Die Projekte sollen im Bereich der Algorithmen und Methoden prototypische Lösungen mit hinreichend stabilem Charakter für den effizienten Einsatz realisieren. Grundsätzlich wird für die Software-Werkzeuge eine Produktionsreife erwartet, die den notwendigen Qualitätsmaßstäben zum effektiven Einsatz auf den Zielsystemen gerecht wird.
Antragsberechtigt sind Verbünde von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, oder Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen. Die Antragstellung durch KMU (Definition der Europäischen Kommission siehe: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm) wird ausdrücklich begrüßt. Dabei sind Verbundprojekte gleichberechtigter Partner ebenso möglich wie die Antragstellung durch einzelne Unternehmen, deren Projektpartner im Unterauftrag tätig sind.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen.
Gefördert werden nur Verbundprojekte, die folgende Kriterien erfüllen:
Voraussetzung für die Förderung von Verbundprojekten ist, dass die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein, und die Verwertungsmöglichkeiten müssen dargestellt werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt 0110 entnommen werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit anderen Vorhaben des Förderschwerpunktes und zu Öffentlichkeitsarbeit und Transfer voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an Querschnittsmaßnahmen zu beteiligen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE*-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Es werden Vorhaben mit einer üblichen Laufzeit von drei Jahren gefördert, auf Wunsch der Antragsteller sind ggf. kürzere Laufzeiten (18 bis 24 Monate) möglich.
Anträge für den Ideenwettbewerb dürfen eine Laufzeit von fünf Monaten und eine Zuwendung von 150 T€ nicht übersteigen.
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT im DLR)
- Softwaresysteme und Wissenstechnologien (AE 75) -
Dr. Torsten Aßelmeyer-Maluga
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin
Telefon: 0 30/6 70 55-7 25
E-Mail: torsten.asselmeyer-maluga@dlr.de
beauftragt.
Das Antragsverfahren für Projektskizzen (Themenfeld 1 und 2) ist zweistufig; das Antragsverfahren für den Ideenwettbewerb (Themenfeld 3) ist einstufig.
Um den Aufwand im Themenfeld 1 und 2 gering zu halten, wird von den Projektteilnehmern in der ersten Verfahrensstufe nur eine gemeinsame Projektskizze des Koordinators mit konkretem Bezug zu dieser Bekanntmachung erwartet. Für eine Förderung im Themenfeld 3 (Ideenwettbewerb) wird sofort ein förmlicher Förderantrag für die Projektvorlaufphase erwartet.
Die Projektskizzen für Themenfeld 1 und 2 sowie die Anträge zum Ideenwettbewerb (Themenfeld 3) müssen bis spätestens 27. August 2012 beim zuständigen Projektträger vorliegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, verspätet eingehende Projektskizzen können für diese Bekanntmachung aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus dem Ideenwettbewerb hervorgehende Vollanträge können zu einem späteren Zeitpunkt in das Verfahren eingebracht werden.
Die Projektskizzen und die Vorhabenbeschreibungen zum Ideenwettbewerb (Bestandteil des Antrags) müssen in deutscher Sprache über das Internet-Portal des PT-SW im online-Verfahren eingereicht werden. Die für eine Beteiligung benötigten Informationen sind auf der Webpage www.pt-it.de/ptoutline/hpc3 verfügbar.
Die Projektskizzen sollen in Kurzform (maximal 10 Seiten) folgende Punkte kurz darstellen:
Zusätzlich müssen die Anträge zum Ideenwettbewerb unter Benutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (siehe Nummer 7.3) erstellt werden.
Damit die Online-Version der Projektskizze bzw. des Förderantrags Bestandskraft erlangt, müssen diese zusätzlich bis zum genannten Abgabetermin unterschrieben auf dem Postweg beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze oder eines Antrags kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
Die Projektskizzen sowie die Anträge des Ideenwettbewerbs werden nach Ablauf der Vorlagefrist vorgeprüft und danach von unabhängigen Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit bewertet. Das Votum der Experten ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für das BMBF. Bewertungskriterien sind u. a.:
Die Einreicher der Projektskizzen werden vom Projektträger über das Ergebnis der Bewertung informiert.
Die Partner zu den ausgewählten Projektskizzen werden vom Projektträger in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Auf Grundlage der Bewertung der Anträge für den Ideenwettbewerb wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung der Vorlaufphase entschieden. Die aus der Vorlaufphase bzw. dem Ideenwettbewerb hervorgehenden förmlichen Förderanträge werden auf Basis der oben stehenden Kriterien geprüft und bewertet.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html) dringend empfohlen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 25. Mai 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. E. Landvogt
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)