26.06.2012 - 15.09.2012
Vom 11. Juni 2012
In einer am 14. März 2008 unterzeichneten Absichtserklärung vereinbarten das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau folgende gemeinsame Zielsetzungen:
Darüber hinaus soll der akademische Sektor zur Nutzung von Gelegenheiten zur Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)* und anderen Innovationsstrukturen angeregt werden.
Im Rahmen der Vereinbarung zur Wissenschafts- und Technologiekooperation zwischen Deutschland und der Republik Moldau veröffentlichen das BMBF und die Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau gemeinsam diese Bekanntmachung zur Vorbereitung gemeinsamer FuE-Projekte und nachhaltiger institutioneller Partnerschaften.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Vorhaben können gefördert werden im Einklang mit dieser Bekanntmachung und den Bestimmungen zur Organisation von Förderwettbewerben und der Durchführung von staatlichen Programmen, Technologietransfer-Programmen, Projekten der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung und unabhängigen Projekten im Bereich Wissenschaft und Innovation (Anhang 3 zum Partnerschaftsabkommen zwischen der Regierung der Republik Moldau und der Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau für 2009 - 2012).
Gefördert werden gemeinsame Vorbereitungsmaßnahmen und die Unterstützung der projektbezogenen Mobilität von wissenschaftlichen Experten für die Dauer von 24 Monaten mit einem Budget von bis zu 40 000 Euro pro Projekt, aufgeteilt auf Deutschland und die Republik Moldau jeweils maximal 10 000 Euro pro Projekt und Jahr.
Im Einklang mit den spezifischen Forschungsschwerpunkten des BMBF und der Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau können Anträge für die folgenden Forschungsbereiche eingereicht werden:
Besonders soll der Auf- und Ausbau von wissenschaftlichen Kooperationen zwischen deutschen Organisationen und Einrichtungen aus Moldawien gefördert werden. Diese Partnerschaften sollen zur Weiterentwicklung von Wissenschafts- und Innovationsaktivitäten insbesondere der oben genannten Forschungsschwerpunktbereiche beitragen.
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU).
Deutschen Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Antragsberechtigt in der Republik Moldau sind Forschungseinrichtungen und Universitäten, die im Bereich Wissenschaft und Innovationen beim Nationalen Rat für Akkreditierung und Attestierung akkreditiert sind.
Die Förderung erfolgt in beiden Ländern. Projekte können sowohl in Deutschland als auch in der Republik Moldau in der Regel mit jeweils bis zu 10 000 Euro pro Projekt und Jahr für eine Dauer von 24 Monaten gefördert werden. Der beabsichtigte Förderbeginn ist der 1. Januar 2013.
Die Zuwendungen für deutsche Antragsteller können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:
In der Republik Moldau erfolgt die Förderung durch den Obersten Rat für wissenschaftliche und technologische Entwicklung der Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau für die folgenden Aufwendungen:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro (IB) beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn, Germany
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim IB:
Dr. Kirsten Kienzler
E-Mail: Kirsten.Kienzler@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-1458
Telefax: 02 28-38 21-1400
Administrative Ansprechpartnerin beim IB:
Andra Hoffmann
E-Mail: Andra.Hoffmann@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-1472
Telefax: 02 28-38 21-1400
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens
15. September 2012
über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/WTZ_MDA_2012) einzureichen. Im Falle der englischen Antragstellung ist eine deutsche Zusammenfassung erforderlich.
Die Projektskizze hat die folgende Struktur:
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Institutionen von positiv bewerteten und für die Aufnahme in die zweite Phase ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" des BMBF zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen oder unmittelbar beim IB angefordert werden.
Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Maik Brattan
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn, Germany
E-Mail: Maik.Brattan@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-1651
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung auf deutscher und moldawischer Seite über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).
Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Nummer 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. Nummer 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrechten der Forschungsergebnisse im Zuwendungsvertrag zu vereinbaren.
Fachliche Ansprechpartnerin beim Zentrum für internationale Projekte:
Dr. Lidia Romanciuc
E-Mail: intprojects@asm.md; mrda@mrda.md
Telefon/Telefax: +373 22 270774
Administrative Ansprechpartnerin beim Zentrum für internationale Projekte:
Lidia Virtan
E-Mail: lidia.virtan@gmail.com
Telefon: +373 22 274534
Die moldawischen Partner müssen ihren Antrag bis zum 15. September 2012 in der folgenden Weise einreichen:
Im Fall von technischen Fragen zur internetbasierten Antragstellung (und nicht den Inhalt der Ankündigung betreffend) kann kontaktiert werden:
Administrative Ansprechpartnerin beim Zentrum für internationale Projekte:
Lidia Virtan
E-Mail: lidia.virtan@gmail.com
Tel.: +373 22 274534
Die Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente und Informationen anzufordern.
Diese Bekanntmachung tritt in Deutschland mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Für die Republik Moldau tritt diese Bekanntmachung am Tag der Zustimmung durch den Obersten Rat für wissenschaftliche und technologische Entwicklung der Akademie der Wissenschaften der Republik Moldau in Kraft.
Bonn, den 11. Juni 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Michael Schlicht
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)