04.07.2012 - 03.09.2012
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt - komplementär zu den Forschungsvorhaben im Rahmen der Maßnahme "Erdgebundene Astrophysik und Astroteilchenphysik" für die Förderperiode 2011 - 2014 - die Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet "Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Designstudien zur Realisierung zukünftiger Großgeräte der Astroteilchenphysik" im Rahmen des Common Call "Targeted R&D and design studies in view of the realisation of future Astroparticle Physics research infrastructures " des europäischen ERA-NETs ASPERA.
Die Maßnahme ist auf Grundlagenforschungen unter Einsatz ausgewählter, im Wesentlichen durch den Bund getragener Großgeräte der Astroteilchenphysik gerichtet. Im Fokus steht die Entwicklung innovativer Technologien, wobei eine höchst aktuelle Fragestellung der astrophysikalischen Forschung den Ausgangspunkt bildet. Die wissenschaftlichen Themen basieren auf den Berichten "Status and Perspective of Astroparticle Physics in Europe" und "Astroparticle Physics: the European Strategy", die im Rahmen von ASPERA im Auftrag der darin zusammengeschlossenen Forschungsministerien und Zuwenderinstitutionen erarbeitet
wurden, auf Empfehlungen des Komitees für Astroteilchenphysik (KAT) sowie den Ergebnissen des BMBF-Strategiegesprächs "Astrophysik und Astroteilchenphysik" vom 15. Juni 2010.
Die Beteiligung von deutschen Forschungsinstitutionen an den gemeinsamen Forschungsvorhaben innerhalb des europäischen ERA-Nets ASPERA können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die im Rahmen von ASPERA koordinierte Fördermaßnahme wird von den nachfolgend aufgeführten europäischen Ministerien und Förderinstitutionen unterstützt:
Es können ausschließlich transnationale Verbundprojekte gefördert werden. Hierbei haben die Förderinstitutionen die Absicht, jeweils nur die im eigenen Herkunftsland ansässigen Projektpartner zu fördern.
Seitens des BMBF wird die Förderung auf Vorhaben begrenzt sein, die ausgerichtet sind auf Forschung und Entwicklung (F&E) auf dem Gebiet
Mögliche Aufgaben sollten in Verbindung stehen mit aktuellen Fragestellungen, die in dem ASPERA Dokument "Astroparticle Physics: The European Roadmap1" dargestellt sind.
In beschränktem Maße kann die Entwicklung von Werkzeugen zur Datenauswertung einschließlich notwendiger Theorie und Modellierung, die eng an das betreffende Großgerät gebunden und schon während der Planungsphase erforderlich ist, Bestandteil förderfähiger Vorhaben sein.
Mit der Maßnahme sollen die Grundlagen dafür geschaffen werden, herausragende wissenschaftliche Fragestellungen über die Natur der Quellen und der Eigenschaften niedrigenergetischer Neutrinos effizient zu bearbeiten. Im Rahmen des zweiten Themas sollen grundlegende Arbeiten für die Entwicklung zukünftiger Gravitationswellen-Interferometer geleistet werden. Die Vorhaben sollen in erster Linie auf die Entwicklung solcher Technologien und Methoden abzielen, die den wissenschaftlichen Ertrag nicht nur zukünftiger, sondern auch aktueller Großgeräte deutlich erhöhen.
Nicht Gegenstand der Maßnahme sind die Bearbeitung wissenschaftlicher Themen, die von der Entwicklung neuer Technologien losgelöst sind, die Förderung von Standardausrüstungen im Umfeld der Großgeräte sowie der Betrieb der Forschungsanlagen.
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die transnationalen Verbundprojekte müssen Partner aus mindestens drei Ländern, die durch die oben genannten Ministerien und Förderinstitutionen vertreten sind, aufweisen. Die Koordination der einzelnen Verbundprojekte ist von einer der beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen zu leisten.
Des Weiteren sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
Insgesamt soll durch Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, die ggf. auch Teile des Vorhabens, die vom BMBF nicht gefördert werden können, übernehmen, ein optimaler Gewinn für das Gesamtvorhaben erzielt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sein.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98) sein.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger:
Projektträger DESY
22603 Hamburg
Telefon: +49 40 8998-3702
Telefax: +49 40 8994-3702
E-Mail: pt@desy.de
Internet: http://pt.desy.de
beauftragt. Er fungiert bezüglich dieser Fördermaßnahme auch als nationale Auskunftsstelle für alle Fragen der Antragsteller aus deutschen Forschungsinstitutionen. Potentielle Antragsteller sollten sich möglichst bis zum 01.08.2012 mit dem Projektträger DESY in Verbindung setzen.
Dr. Marc Hempel
Telefon: +49 40 8998-3991
E-Mail: marc.hempel@desy.de
Dr. Franz-Josef Zickgraf
Telefon: +49 40 8998-4896
E-Mail: franz-josef.zickgraf@desy.de
Vordrucke und Hinweise für Förderanträge sowie die Kontaktinformationen für die nationalen Auskunftsstellen aller an der Fördermaßnahme beteiligten Länder sind beim ASPERA Common Call Secretariat über die ASPERA Internetadresse http://www.aspera-eu.org zu finden.
BMBF-Richtlinien, -Merkblätter, -Hinweise und -Nebenbestimmungen können unter der Adresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Bis spätestens zum 3. September 2012, 16:00 Uhr MEZ ist dem ASPERA Common Call Secretariat vom Koordinator eines transnationalen Verbundprojektes eine gemeinsam von allen Partnern ausgearbeitete beurteilungsfähige Vorhabenbeschreibung (in englischer Sprache) in elektronischer Form unter Nutzung des von ASPERA eingerichteten Portals http://commoncall.aspera-eu.org einzureichen. Eingänge in Schriftform, per Telefax oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Dem förmlichen Förderantrag ist eine Darstellung mit der von ASPERA vorgegebenen Gliederung beizufügen. Wesentliche Bestandteile sind:
Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit von Kosten für Personal, Reisen und Ausstattung müssen direkte und indirekte Kosten getrennt aufgeführt werden. Die Berechnungsmethoden für indirekte Kosten müssen dargelegt werden. Der Aufwand für Personal ist zusätzlich in Personenjahren anzugeben.
Von den deutschen Antragstellern ist in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator parallel zur Antragstellung über ASPERA je ein korrespondierender förmlicher Förderantrag in schriftlicher und elektronischer Form dem genannten Projektträger des BMBF auf dem Postweg vorzulegen. Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/).
ASPERA und die beteiligten Förderinstitutionen werden bei der Endauswahl der förderfähigen Projekte durch unabhängige Gutachter fachlich beraten. Das Votum des Gutachtergremiums dient als Entscheidungsgrundlage und trägt empfehlenden Charakter. Die Antragsteller werden von den Gutachterberichten in Kenntnis gesetzt und erhalten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Die Förderanträge stehen im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der von ASPERA genannten Kriterien
erfolgt eine Prioritätensetzung. Die endgültige Förderentscheidung obliegt der jeweiligen an der Ausschreibung beteiligten Förderinstitution; im Falle deutscher Antragsteller ist dies das BMBF.
Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. März 2013 Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von maximal drei Jahren ausgerichtet sein.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides sowie die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 18. Juni 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr.-Ing. Heike Prasse
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/19502.php)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)