26.07.2012 - 01.11.2013
vom 11. Juli 2012
Die Photonik zählt mit über 120 000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 20 Mrd. Euro zu den wesentlichen Technologiefeldern der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, Spitzenforschung und das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet.
Diese Fördermaßnahme soll industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU in Deutschland auf dem Gebiet der Photonik unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in Form von Einzel- oder Kooperationsprojekten, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.
Die FuE-Vorhaben1 müssen dem Bereich der Photonik zuzuordnen, anwendungsbezogen sowie für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Beispielhaft können folgende Themen bzw. Fragestellungen mit einbezogen werden:
Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (siehe: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm). KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes (siehe Nummer 7) persönlich beraten lassen. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Antragsteller sollen sich im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Insbesondere wird angeregt zu prüfen, ob eine europäische Kooperation im Rahmen von EUREKA in Frage kommt. Nähere Informationen zu EUREKA sind unter http://www.dlr.de/EUREKA zu finden. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. KMU können sich zu Fragen der EU-Förderung bei der BMBF-Förderberatung (siehe Nummer 7) beraten lassen.
Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von KMU mit Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionskompetenz auf dem Gebiet der Photonik. Es können auch solche Unternehmen in die Förderung aufgenommen werden, die erstmalig FuE-Aktivitäten auf dem Gebiet der Photonik aufnehmen möchten. Hier ist allerdings die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner angezeigt. Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, möglich. Es muss jedoch der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen. Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Koordination von Verbundvorhaben mehrerer Partner liegt grundsätzlich bei einem der beteiligten KMU. Die Verwertung der Ergebnisse muss in erster Linie bei den beteiligten KMU liegen. In die Verbünde sind kommerzielle Endanwender entwicklungsbegleitend mit einzubeziehen, sofern deren Teilnahme eine zielgerichtete Ergebnisverwertung beschleunigt bzw. überhaupt ermöglicht. Die Endanwender beteiligen sich in der Regel als nicht geförderte (assoziierte) Partner aktiv und in angemessenem Umfang an den Projektarbeiten. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html) entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Verbundes - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen muss eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - sichergestellt sein. Bei Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100 000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, kann dazu eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovationen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission (siehe Nummer 3) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen.
Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Hinblick auf die Umsetzungsnähe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Dazu ist ggf. eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich, sodass eine Verbundförderquote von maximal 50 % (zuzüglich ggf. zu gewährender Boni für KMU sowie ggf. in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird.
Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer 5.6 NKBF98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich mit der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes in Verbindung zu setzen. Als Lotsendienst berät sie bei der Zuordnung von Projektideen, vermittelt zu den fachlichen Ansprechpartnern bei den beteiligten Projektträgern und unterstützt insbesondere auch bei der Klärung der Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission (siehe Nummer 3).
Lotsendienst für Unternehmen: 0800 2623-009 (kostenfrei)
E-Mail: lotse@kmu-innovativ.de
Internet: http://www.kmu-innovativ.de
Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26 - 27
10969 Berlin
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Photonik" hat das BMBF seinen Projektträger Laser- und Optikforschung beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Gerhard Funke
Telefon: (02 11) 62 14-6 27
E-Mail: funke@vdi.de
Internet: http://www.kmu-innovativ.de
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe können Projektskizzen über das Internet-Portal http://www.kmu-innovativ.de jederzeit online eingereicht werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Für Verbundprojekte ist eine Projektskizze in Abstimmung mit den Projektpartnern vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie dürfen höchstens zehn Seiten umfassen (einfacher Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe 11pt). Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss das im Internetportal generierte Projektblatt zusätzlich spätestens fünf Werktage nach den oben genannten Terminen unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Skizzen, die diese Vorgabe nicht erfüllen, können von der Bewertung ausgeschlossen und ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
Auf der Basis dieser Unterlagen wählt das BMBF die besten Projektskizzen aus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Alle eingegangenen Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten spätestens zwei Monate nach dem Bewertungsstichtag schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf). Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Förderentscheidung erfolgt in der Regel zwei Monate nach Vorlage der vollständigen formgebundenen Anträge.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinie ersetzt die Förderrichtlinie vom 12. März 2010 (BAnz. S. 1121). Sie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Sie tritt am 1. November 2013 außer Kraft.
Bonn, den 11. Juli 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)