31.08.2012 - 31.03.2013
vom 20.08.2012
Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung eingeleiteten Energiewende sowie ihrer umwelt- und klimapolitischen Zielsetzungen stellen Ausbau und langfristige Sicherstellung einer (energie)-effizienten Mobilität eine der wesentlichen aktuellen Herausforderungen dar. Die Elektromobilität kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten, wenn sie ein technologisch überzeugendes und auf die Benutzerbedürfnisse optimal ausgerichtetes Angebot auf der Basis von integrativen Gesamtlösungen bietet.
Die gegenwärtige Ausgangslage wird dabei durch grundlegende Veränderungen gekennzeichnet, die sich durch parallele "Hybridisierungen" auf den drei Ebenen der Technologien, der Angebote und der Dienstleistungen vollziehen. Das Auftreten neuer Anbieter und vielfältige Möglichkeiten für innovative Dienstleistungen führen zu einer veränderten "Angebotslandschaft".
Um der Elektromobilität zum Durchbruch zu verhelfen ist eine systematische Verknüpfung von technologischem Fortschritt und Dienstleistungsinnovationen erforderlich. Neue Technologien sind häufig Wegbereiter für innovative Dienstleistungsentwicklungen, zugleich wirken neue Dienstleistungssysteme und integrative Lösungsansätze auch als Treiber für die Weiterentwicklung von Technologien. Dies wird in den Bedarfsfeldern Mobilität und Energie/Klima besonders deutlich. Hier nähert sich die Wertschöpfung durch Produktion und Dienstleistung immer mehr an.
Diese Bekanntmachung erfolgt in Umsetzung der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität. Innovative Dienstleistungen erfordern an der Schnittstelle zwischen Anbieter und Nutzer ein disziplinübergreifendes Zusammenwirken von naturwissenschaftlich-technischen sowie wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Ansätzen, die durch Vernetzung und Integration der verschiedenen Ansätze die notwendigen Strukturen schaffen, damit Elektromobilität zur Innovation wird. Eine anwendungsbezogene, an den Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft ausgerichtete Dienstleistungsforschung ist damit ein nachhaltiger Beitrag zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands.
Es werden Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen gefördert, mit denen anwendungsbezogene Lösungen der Dienstleistungsentwicklung und -anwendung für die Elektromobilität erarbeitet werden sollen.
Die mit dem im Bereich Elektromobilität schnell wachsenden Dienstleistungsmarkt verbundenen Herausforderungen und Chancen sollen genutzt werden. Innovationen in diesem Bereich gehen häufig über ausschließlich technische Innovationen hinaus und umfassen neue Formen der Prozessorganisation ebenso wie innovative Servicestrukturen und Qualifizierungsmaßnahmen. Die frühzeitige Integration von Sachgütern und Dienstleistungen zu sogenannten hybriden Produkten sowie die Integration der Nutzerinteressen von Beginn an gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Bereits existierende Methoden zur Ausgestaltung und Vernetzung von Dienstleistungen reichen für den Bereich Elektromobilität jedoch nicht aus. Es fehlt an Methoden und Systemen, die das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure (Zulieferer, Werkstatt, Energiedienstleister, Kunde etc.) optimal ermöglichen. Aus den steigenden Ansprüchen des schnell wachsenden Marktes hinsichtlich Variantenvielfalt, Qualität, Preis und Leistungsfähigkeit der Dienstleistungen ergibt sich ein Bedarf an innovativen Dienstleistungen für umfassende Elektromobilitätslösungen, die den individuellen Anforderungen von Unternehmen sowie Nutzern und Kunden gerecht werden. Die in der Dienstleistungsforschung vorhandenen Methoden, Erkenntnisse und Prozesse zur Ausgestaltung von vernetzten Nutzungssystemen sollen dabei für die Elektromobilität zusammengeführt, angepasst und ausgebaut werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, damit Deutschland zum Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität wird und wirtschaftlich attraktive, profitable Angebote an qualifizierten Arbeitsplätzen entstehen.
Vorhaben können nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der EU-Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGFVO), ABl. (EU) L 214 vom 09.08.2008, S. 3, und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g AGFVO, soweit die Zuwendungsempfänger Unternehmen i.S.v. Art. 107 AEUV sind.
Gemäß Artikel 1 Absatz 6a AGFVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.
Der Fokus der Förderung liegt auf der Nutzung der derzeit erkennbaren und mittelfristig wirksamen Chancen der Elektromobilität durch Weiterentwicklung, Vernetzung und Integration von Wertschöpfungssystemen. Gefördert werden Verbundprojekte der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowohl von neuartigen Dienstleistungssystemen und Komponenten als auch zur Optimierung, Vernetzung und Hybridisierung des Systemengineerings für bereits existierende Dienstleistungssysteme im Bereich der Elektromobilität. Die einzureichenden Skizzen können sich auf nachfolgende beschriebene Themenfelder beziehen oder sie inhaltlich miteinander verbinden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung startet parallel ein Metaprojekt, das die Entwicklungen im Förderschwerpunkt "Dienstleistungen für die Elektromobilität" auf der Grundlage eigener Untersuchungen sowie der Verknüpfung der Ergebnisse aus den laufenden Vorhaben wissenschaftlich begleitet und mit dem nationalen und internationalen Stand der Forschung vergleichend darstellt. Die im Rahmen dieser Ausschreibung geförderten Projekte sind verpflichtet, mit dem Metavorhaben zusammenzuarbeiten.
Im Begleitvorhaben sind folgende Aufgaben auszuführen:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland), Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Sozialpartner, im Bereich Verkehr/Mobilität tätige Verbände sowie öffentliche Verkehrsbetriebe. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219).
Präferiert werden Verbundprojekte. Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen, sozialen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Für die Förderung vorteilhaft und zweckmäßig ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus Wirtschaft (Hersteller, Zulieferer, weitere Industriepartner) und Wissenschaft zur Lösung gemeinsamer Forschungsaufgaben (anwendergeführte Verbundprojekte). An einem Verbund müssen grundsätzlich Anwender bzw. Dienstleister, Systemhersteller und Anbieter oder auch eine Forschungseinrichtung/Hochschule beteiligt sein; in der Regel wird die Mitarbeit von mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erwartet. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung klein- und mittelständischer Unternehmen sowie kommunaler Einrichtungen werden bevorzugt berücksichtigt.
Die Verbreitung der erreichten Ergebnisse und die Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird vorausgesetzt. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen werden.
Derzeit gibt es eine Reihe von öffentlich geförderten Maßnahmen in diesem Forschungs- und Entwicklungsbereich, die zu berücksichtigen sind und auf die in der einzureichenden Skizze ggf. Bezug genommen werden sollte. Stellvertretend dafür zu nennen sind die im Rahmen der Nationalen Plattform Elektromobilität durchgeführten und geplanten Aktivitäten sowie insbeondere die im Rahmen der Förderbekanntmachung "Schaufenster Elektromobilität" ausgewählten Vorhaben und die Aktivitäten im Spitzencluster "Elektromobilität Südwest". Mit Blick auf die angestrebten Ziele in den eingereichten Skizzen sind auch Aktivitäten interessant und aufzugreifen, die im Bereich des Wettbewerbs "Energieeffiziente Stadt" angelaufen sind.
Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit haben. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen in diesem Bereich erwartet. Zudem wird die Mitarbeit an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF (z.B. Veranstaltungen und begleitenden Studien) erwartet.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 -
(https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 ) entnommen werden.
Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt i.S.v. Artikel 8 AGVO vorliegt.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Vorgaben der AGFVO berücksichtigen. Die AGFVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können. Darüber hinaus kommen auch Aufschläge für Verbundprojekte sowie bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen im Rahmen der industriellen Forschung in Betracht (vgl. Art. 31 Abs. 4 AGFVO).
Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Die einschlägigen Schwellenwerte und Beihilfehöchstintensitäten der AGFVO werden bei den jeweiligen Zuwendungen nicht überschritten.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger im DLR e.V. (PT-DLR) beauftragt.
Ansprechpartner ist:
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT-DLR)
Arbeitsgestaltung und Dienstleistung
Annette Rautenberg
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: +49 228 3821-1153
E-Mail: annette.rautenberg@dlr.de
Internet: www.pt-dlr.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://pt-ad.pt-dlr.de (Bereich Service) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Internetportal (siehe Nummer 7.5).
Förderanträge können in zwei Runden eingereicht werden. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt (siehe 7.4).
Runde 1:
Bis spätestens zum 15.12.2012 sollen beim Projektträger im DLR Projektskizzen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Runde 2:
Projektskizzen der Runde 2 können bis zum 31.03.2013 in deutscher Sprache eingereicht werden. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Es werden Skizzen erwartet, die eine wirkungsvolle Beteiligung von Unternehmen vorsehen.
Projektskizzen dürfen einen Umfang von 15 DIN A4-Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten (mindestens 11-Pkt. Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Konzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz und die Originalität für das Thema "Elektromobilität" (Hightech-Strategie 2020, Regierungsprogramm Elektromobilität, Stand Mai 2011) erläutert werden.
Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.
Die Projektskizzen sollen folgende Angaben enthalten:
Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.
Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger PT-DLR Kontakt aufzunehmen.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den hier genannten Kriterien durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet. Das BMBF wird auf der Grundlage der Bewertungen die für eine Förderung geeigneten Projektideen auswählen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219). Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Die Skizzen in elektronischer Form können beim Projektträger über das Internetportal
https://www.pt-it.de/ptoutline/application/dlemo eingereicht werden.
Im Portal kann die Vorhabenbeschreibung im PDF-Format hochgeladen werden.
Postalisch eingehende Skizzen werden nicht berücksichtigt.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 20. August 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Rudolf Leisen
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)