31.08.2012 - 31.03.2013

Bekanntmachung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) der Richtlinie zur Fördermaßnahme "Dienstleistungsinnovationen für Elektromobilität"

vom 20.08.2012

Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung eingeleiteten Energiewende sowie ihrer umwelt- und klimapolitischen Zielsetzungen stellen Ausbau und langfristige Sicherstellung einer (energie)-effizienten Mobilität eine der wesentlichen aktuellen Herausforderungen dar. Die Elektromobilität kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten, wenn sie ein technologisch überzeugendes und auf die Benutzerbedürfnisse optimal ausgerichtetes Angebot auf der Basis von integrativen Gesamtlösungen bietet.

Die gegenwärtige Ausgangslage wird dabei durch grundlegende Veränderungen gekennzeichnet, die sich durch parallele "Hybridisierungen" auf den drei Ebenen der Technologien, der Angebote und der Dienstleistungen vollziehen. Das Auftreten neuer Anbieter und vielfältige Möglichkeiten für innovative Dienstleistungen führen zu einer veränderten "Angebotslandschaft".

Um der Elektromobilität zum Durchbruch zu verhelfen ist eine systematische Verknüpfung von technologischem Fortschritt und Dienstleistungsinnovationen erforderlich. Neue Technologien sind häufig Wegbereiter für innovative Dienstleistungsentwicklungen, zugleich wirken neue Dienstleistungssysteme und integrative Lösungsansätze auch als Treiber für die Weiterentwicklung von Technologien. Dies wird in den Bedarfsfeldern Mobilität und Energie/Klima besonders deutlich. Hier nähert sich die Wertschöpfung durch Produktion und Dienstleistung immer mehr an.

Diese Bekanntmachung erfolgt in Umsetzung der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität. Innovative Dienstleistungen erfordern an der Schnittstelle zwischen Anbieter und Nutzer ein disziplinübergreifendes Zusammenwirken von naturwissenschaftlich-technischen sowie wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Ansätzen, die durch Vernetzung und Integration der verschiedenen Ansätze die notwendigen Strukturen schaffen, damit Elektromobilität zur Innovation wird. Eine anwendungsbezogene, an den Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft ausgerichtete Dienstleistungsforschung ist damit ein nachhaltiger Beitrag zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Es werden Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen gefördert, mit denen anwendungsbezogene Lösungen der Dienstleistungsentwicklung und -anwendung für die Elektromobilität erarbeitet werden sollen.

Die mit dem im Bereich Elektromobilität schnell wachsenden Dienstleistungsmarkt verbundenen Herausforderungen und Chancen sollen genutzt werden. Innovationen in diesem Bereich gehen häufig über ausschließlich technische Innovationen hinaus und umfassen neue Formen der Prozessorganisation ebenso wie innovative Servicestrukturen und Qualifizierungsmaßnahmen. Die frühzeitige Integration von Sachgütern und Dienstleistungen zu sogenannten hybriden Produkten sowie die Integration der Nutzerinteressen von Beginn an gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Bereits existierende Methoden zur Ausgestaltung und Vernetzung von Dienstleistungen reichen für den Bereich Elektromobilität jedoch nicht aus. Es fehlt an Methoden und Systemen, die das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure (Zulieferer, Werkstatt, Energiedienstleister, Kunde etc.) optimal ermöglichen. Aus den steigenden Ansprüchen des schnell wachsenden Marktes hinsichtlich Variantenvielfalt, Qualität, Preis und Leistungsfähigkeit der Dienstleistungen ergibt sich ein Bedarf an innovativen Dienstleistungen für umfassende Elektromobilitätslösungen, die den individuellen Anforderungen von Unternehmen sowie Nutzern und Kunden gerecht werden. Die in der Dienstleistungsforschung vorhandenen Methoden, Erkenntnisse und Prozesse zur Ausgestaltung von vernetzten Nutzungssystemen sollen dabei für die Elektromobilität zusammengeführt, angepasst und ausgebaut werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, damit Deutschland zum Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität wird und wirtschaftlich attraktive, profitable Angebote an qualifizierten Arbeitsplätzen entstehen.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der EU-Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGFVO), ABl. (EU) L 214 vom 09.08.2008, S. 3, und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g AGFVO, soweit die Zuwendungsempfänger Unternehmen i.S.v. Art. 107 AEUV sind.
Gemäß Artikel 1 Absatz 6a AGFVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.

2. Gegenstand der Förderung

Der Fokus der Förderung liegt auf der Nutzung der derzeit erkennbaren und mittelfristig wirksamen Chancen der Elektromobilität durch Weiterentwicklung, Vernetzung und Integration von Wertschöpfungssystemen. Gefördert werden Verbundprojekte der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowohl von neuartigen Dienstleistungssystemen und Komponenten als auch zur Optimierung, Vernetzung und Hybridisierung des Systemengineerings für bereits existierende Dienstleistungssysteme im Bereich der Elektromobilität. Die einzureichenden Skizzen können sich auf nachfolgende beschriebene Themenfelder beziehen oder sie inhaltlich miteinander verbinden.

2.1 Themenfelder

  1. Analyse, Ergänzung und Vernetzung existierender Dienstleistungen, orientiert am Produktlebenszyklus
    Der Fokus liegt auf der Betrachtung des gesamten Produktlebenszyklus von der Entwicklung und Entstehung über Markteinführung und Nutzung bis hin zu After-Sales-Services inklusive Außerbetriebnahme und Entsorgung. Diese Betrachtung führt zu einer systemischen und lösungsorientierten Ausrichtung der Forschung. Die zu entwickelnden Lösungsansätze sollen den Mehrwert sichtbar machen. Das Ziel sind hier Prozessinnovationen, die den Nutzwert der Elektromobilität erhöhen, in dem sie nicht zuletzt neue Infrastrukturlösungen ermöglichen. Gegenstand der Forschung und Entwicklung ist auch die Einbindung der Elektroautos und ihrer Nutzer in die intermodalen Verkehrskonzepte. Analysiert werden sollen das Zusammenwirken innerhalb der Leistungsbündel, die gegenseitige "Passfähigkeit" der einzelnen Module sowie deren Effizienz. Eine intensive Zusammenarbeit mit und die Nutzung der Ergebnisse der dienstleistungsorientierten Aktivitäten in den "Schaufenstern Elektromobilität" ist eine der Prioritäten.
    Es soll zudem untersucht und entsprechende Lösungen pilotiert werden, wie bereits im Prozess der Entwicklung die Nutzer einbezogen werden können, um von Beginn an anwenderfreundliche Produkte mit einem hohen Gebrauchswert zu erhalten.
    Die Entsorgung und Außerbetriebnahme bekommt vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekten eine zentrale Rolle. Dies muss von Beginn an in allen Phasen des Produktlebenszyklus mit berücksichtigt werden. Damit kommt den Dienstleistungen zur Weiter- oder Wiederverwendung von bestehenden Komponenten in anderen oder neuen Verwertungszusammenhängen eine zentrale Bedeutung zu.
  2. Anpassung bestehender Dienstleistungssysteme an die Elektromobilität
    Mit dem Einsatz von Elektroantrieben ändert sich entsprechend auch der Servicebedarf, der am Fahrzeug direkt oder rund um die Mobilität erbracht werden muss. Bereits am Markt tätige Mobilitätsanbieter sind gefordert, ihre Portfolios anzupassen oder zu erweitern, um sich auch weiter am Markt behaupten zu können. Zugleich entstehen insbesondere durch die starke IT-Durchdringung des gesamten Anwendungsbereiches neue Chancen. Zwischen den Mobilitätslösungen und den Energiesystemen entstehen neue Vernetzungsoptionen, die den Energieversorgern, Automobilanbietern, Dienstleistungsunternehmen, aber auch den öffentlichen Verkehrsbetrieben neue Ansätze ermöglichen. In neu konfigurierten Wertschöpfungssystemen müssen deshalb aufeinander abgestimmte und vernetzte Technik und Services als integrierte Lösungen zur nachhaltigen Nutzung der Elektromobilität erstellt werden. Es können aber auch strukturelle Verkehrs- und Transportlösungen konzipiert werden, in denen insbesondere auch Informations- und Kommunikationstechnologien eine zentrale Rolle spielen.
    Dies hat auch Auswirkungen auf Beschäftigte in den Unternehmen. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels müssen parallel die Aktivitäten der Personal- und Organisationsentwicklung für die Anpassung der Unternehmen an die Herausforderungen der Elektromobilität konzipiert und erprobt werden. Unternehmensspezifische Weiterbildungsdienstleistungen sollten dabei die Struktur der Unternehmen und Regionen ebenso berücksichtigen, wie die Akzeptanz der einzelnen Beschäftigten, um die benötigten Kompetenzen aus- bzw. aufzubauen.
  3. Entwicklung und Management von Wertschöpfungssystemen mit Dienstleistungen
    Dienstleistungs- und Produktionssysteme in den Bereichen Verkehr, Energie und IKT nähern sich immer mehr einander an. Um die Chancen und Herausforderungen im Bereich Elektromobilität aufzugreifen, müssen auch unter regionalen Gesichtspunkten, Lösungen, Angebote und Bedarfe identifiziert werden, die dazu beitragen können Elektromobilität zukunftsfähig zu machen.
    Ein großes wirtschaftliches Potenzial liegt dabei in dem Bereich wertschöpfende Dienstleistungen und deren Vernetzung. Elektromobilität geht auch einher mit einer Weiterentwicklung von Verkehrsinfrastrukturen, wie z.B. intelligente Verkehrsführung, Routenoptimierung oder Info- und Entertainment, aber auch der darüber hinaus gehenden Nutzungskonzepte. Hierzu bedarf es eines systemischen Ansatzes und einer entsprechenden IT-Unterstützung wie auch einer Vernetzung aller Komponenten. Zudem eröffnen sich in den intermodalen Verkehrskonzepten neue Möglichkeiten für Vernetzungen zwischen verschiedenen Verkehrsträgern (z.B. zwischen Auto und ÖPNV), was auch einen möglichen gesellschaftlichen Wandel vom "Besitzen" zur "Nutzung" von (vernetzten) Mobilitätsangeboten einschließt. Die damit verbundenen Dienstleistungen bieten Möglichkeiten für neue Aktivitäten, die es systematisch zu entwickeln und in eine Gesamtlösung zu integrieren gilt.
  4. Betreiberkonzepte als innovative Geschäftsmodelle
    Um alltagstaugliche Lösungen für den Betrieb und die Nutzung der Elektromobilität zu erhalten, müssen die Anforderungen und Bedarfe der Nutzer (z.B. Betriebssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Anwendungsfreundlichkeit und Nachhaltigkeit) systematisch erfasst und erfüllt werden. Innovative Geschäftsmodelle sollen konzipiert und erprobt werden, die die Markteinführung und den Marktzyklus unterstützen und begleiten. Diese Geschäftsmodelle sollen wirtschaftliche Aktivitäten, Technologien und Dienstleistungen in Gesamtlösungen integrieren und die effektive kooperative Zusammenarbeit der daran beteiligten Akteure sicherstellen. Auf diese Weise werden marktfähige Gesamtlösungen für die Elektromobilität entstehen.
  5. Modularisierung und Standardisierung
    Erst die Standardisierung von einzelnen Dienstleistungsmodulen ermöglicht ein Controlling des ökonomischen Erfolgs, erlaubt Kosteneinsparungen durch Skaleneffekte und garantiert ein hohes Qualitätsniveau. Diese Faktoren können dazu beitragen, die Betriebssicherheit der Elektromobilität zu erhöhen. Eine Modularisierung von Dienstleistungssystemen erleichtert zudem die individuelle Anpassung standardisierter Leistungen durch die Möglichkeit nutzer- und kundenspezifischer Kombination der Leistungsbausteine und ermöglicht Optimierung und Qualitätssicherung auf jeder Ebene. Auch ermöglichen standardisierte Dienstleistungsmodule flexible und reibungslose Übergänge innerhalb des intermodalen Verkehrs- und Transportnetzes, womit sowohl strukturelle Sicherheit als auch Effizienz gewährleistet werden kann.
    Es sollen Methoden und Werkzeuge entwickelt und erprobt werden, die die modularisierte Entwicklung von Leistungsbündeln der Elektromobilität sowie die Modularisierung von Dienstleistungssystemen ermöglichen. Darauf aufbauend sollen Konzepte zur Standardisierung der Dienstleistungsmodule einschließlich der Schnittstellen entwickelt und pilotiert werden.

2.2. Wissenschaftliches Begleitvorhaben

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung startet parallel ein Metaprojekt, das die Entwicklungen im Förderschwerpunkt "Dienstleistungen für die Elektromobilität" auf der Grundlage eigener Untersuchungen sowie der Verknüpfung der Ergebnisse aus den laufenden Vorhaben wissenschaftlich begleitet und mit dem nationalen und internationalen Stand der Forschung vergleichend darstellt. Die im Rahmen dieser Ausschreibung geförderten Projekte sind verpflichtet, mit dem Metavorhaben zusammenzuarbeiten.
Im Begleitvorhaben sind folgende Aufgaben auszuführen:

  • Entwicklungen und Trends im Förderschwerpunkt "Dienstleistungen für Elektromobilität" begleitend untersuchen und ihre Auswirkungen auf die Projekte überprüfen
  • Analyse der Zwischenergebnisse der Projekte; Informationsaustausch zwischen den Projekten und gegebenenfalls auch mit anderen wichtigen Akteuren sicherstellen
  • Empfehlungen für den politischen Entscheidungsprozess aufzeigen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland), Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Sozialpartner, im Bereich Verkehr/Mobilität tätige Verbände sowie öffentliche Verkehrsbetriebe. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Präferiert werden Verbundprojekte. Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen, sozialen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Für die Förderung vorteilhaft und zweckmäßig ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus Wirtschaft (Hersteller, Zulieferer, weitere Industriepartner) und Wissenschaft zur Lösung gemeinsamer Forschungsaufgaben (anwendergeführte Verbundprojekte). An einem Verbund müssen grundsätzlich Anwender bzw. Dienstleister, Systemhersteller und Anbieter oder auch eine Forschungseinrichtung/Hochschule beteiligt sein; in der Regel wird die Mitarbeit von mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erwartet. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung klein- und mittelständischer Unternehmen sowie kommunaler Einrichtungen werden bevorzugt berücksichtigt.

Die Verbreitung der erreichten Ergebnisse und die Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird vorausgesetzt. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen werden.

Derzeit gibt es eine Reihe von öffentlich geförderten Maßnahmen in diesem Forschungs- und Entwicklungsbereich, die zu berücksichtigen sind und auf die in der einzureichenden Skizze ggf. Bezug genommen werden sollte. Stellvertretend dafür zu nennen sind die im Rahmen der Nationalen Plattform Elektromobilität durchgeführten und geplanten Aktivitäten sowie insbeondere die im Rahmen der Förderbekanntmachung "Schaufenster Elektromobilität" ausgewählten Vorhaben und die Aktivitäten im Spitzencluster "Elektromobilität Südwest". Mit Blick auf die angestrebten Ziele in den eingereichten Skizzen sind auch Aktivitäten interessant und aufzugreifen, die im Bereich des Wettbewerbs "Energieeffiziente Stadt" angelaufen sind.

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit haben. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen in diesem Bereich erwartet. Zudem wird die Mitarbeit an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF (z.B. Veranstaltungen und begleitenden Studien) erwartet.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 -
(https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 ) entnommen werden.

Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt i.S.v. Artikel 8 AGVO vorliegt.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Vorgaben der AGFVO berücksichtigen. Die AGFVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können. Darüber hinaus kommen auch Aufschläge für Verbundprojekte sowie bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen im Rahmen der industriellen Forschung in Betracht (vgl. Art. 31 Abs. 4 AGFVO).

Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Die einschlägigen Schwellenwerte und Beihilfehöchstintensitäten der AGFVO werden bei den jeweiligen Zuwendungen nicht überschritten.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger im DLR e.V. (PT-DLR) beauftragt.

Ansprechpartner ist:
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT-DLR)
Arbeitsgestaltung und Dienstleistung
Annette Rautenberg
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: +49 228 3821-1153
E-Mail: annette.rautenberg@dlr.de
Internet: www.pt-dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://pt-ad.pt-dlr.de (Bereich Service) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Internetportal (siehe Nummer 7.5).

7.2. Förderverfahren

Förderanträge können in zwei Runden eingereicht werden. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt (siehe 7.4).

Runde 1:
Bis spätestens zum 15.12.2012 sollen beim Projektträger im DLR Projektskizzen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Runde 2:
Projektskizzen der Runde 2 können bis zum 31.03.2013 in deutscher Sprache eingereicht werden. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Es werden Skizzen erwartet, die eine wirkungsvolle Beteiligung von Unternehmen vorsehen.

7.2.2. Art und Umfang der Projektskizzen

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 15 DIN A4-Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten (mindestens 11-Pkt. Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Konzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz und die Originalität für das Thema "Elektromobilität" (Hightech-Strategie 2020, Regierungsprogramm Elektromobilität, Stand Mai 2011) erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Die Projektskizzen sollen folgende Angaben enthalten:

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten (Verbund-)Projekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten und Projektlaufzeit, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Tel.-Nr., E-Mail usw. des Skizzeneinreichers;
  • Ausgangssituation (einschließlich Stand der Forschung) und spezifischer Bedarf bei den Unternehmen;
  • Zielsetzung, ausgehend vom Stand der Forschung (Neuheit und Erkenntniszugewinn der Projektidee) und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen und Entwicklungsaktivitäten;
  • Kostenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Menschmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Personenmonaten liegen);
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges;
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen);
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung - insbesondere für KMU - sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Wissenschaft, Berufsbildung, Fach-/Hochschulausbildung sowie durch Fachverbände und Intermediäre. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen klar daraus zu erkennen sein, z.B. dadurch, dass es von potenziellen Anwenderinnen und Anwendern aktiv unterstützt wird.

Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.
Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger PT-DLR Kontakt aufzunehmen.

7.3. Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in die Themenfelder unter 2.1,
  • Innovationspotenzial und Anwendungsbezug und Beiträge zur Problemlösung
  • (z. B. Neuheit, Originalität, risikoreiche Vorhaben, Innovationshöhe, volkswirtschaftliche Hebelwirkung),
  • Wissenschaftlich-technische und sozioökonomische Qualität der Projektskizze,
  • Einbindung von Anwendern und KMU,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes / Geschäftsmodells,
  • Qualität und Konstanz der projektbegleitenden Evaluierung der Nutzerperspektive,
  • Interdisziplinärer Ansatz zur Schaffung einer umfassenden Analyse und Problemlösung,
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette, Berücksichtigung aller relevanten Akteure,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner (Projektstruktur und Projektmanagement),
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den hier genannten Kriterien durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet. Das BMBF wird auf der Grundlage der Bewertungen die für eine Förderung geeigneten Projektideen auswählen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.4. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219). Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.5. Form der Skizzeneinreichung

Die Skizzen in elektronischer Form können beim Projektträger über das Internetportal
https://www.pt-it.de/ptoutline/application/dlemo eingereicht werden.
Im Portal kann die Vorhabenbeschreibung im PDF-Format hochgeladen werden.
Postalisch eingehende Skizzen werden nicht berücksichtigt.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 20. August 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Rudolf Leisen