17.09.2012 - 15.11.2013
Vom 29. August 2012
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Chancen von Frauen in Bildung und Forschung, Beruf und Gesellschaft zu fördern und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Darüber hinaus soll das Innovationspotential der Genderforschung für wissenschaftliche Impulse und gesellschaftliche Veränderungen genutzt werden. Wichtige Beiträge zur Erreichung dieser Ziele bilden Kooperationen im Hinblick auf gemeinsame Forschungsarbeiten, nationaler und internationaler Erfahrungsaustausch zur Sicherung fachlicher Exzellenz sowie Netzwerktätigkeit zu Transfer und Verstetigung der entsprechenden Ergebnisse.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von innovativen Forschungskooperationen sowie zur Stärkung des Erfahrungsaustausches und der Netzwerktätigkeit im Förderbereich Chancengerechtigkeit. Darunter fallen in erster Linie Fachveranstaltungen oder Workshops, aber auch andere Maßnahmen, die geeignet sind, kurzfristig zur Kooperations- und Vernetzungsförderung beizutragen. Die Maßnahmen sollen sich mit der Integration von Genderaspekten insbesondere in der Medizin, in der wirtschaftswissenschaftlichen oder der naturwissenschaftlich-technischen Forschung oder mit bislang vernachlässigten Themen der Genderforschung befassen. Sie sollen die Entwicklung von gleichstellungspolitischen Empfehlungen und Strategien in Bildung, Forschung und Wissenschaft unterstützen sowie zum Wissenschafts-Praxis-Dialog beitragen. Außerdem sollen die Maßnahmen bestehende innovative Ansätze und neue Ergebnisse im Sinne von Transfer und Verstetigung öffentlichkeitswirksam und überregional präsentieren.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere auch KMU laut Definition der Europäischen Gemeinschaft1) sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, die über ausgewiesene Erfahrungen in Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Netzwerkaktivitäten und Fachveranstaltungen sowie Genderkompetenz verfügen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Förderfähig sind innovative Vorhaben, die inhaltlich die unter Nummer 2 genannten Anforderungen erfüllen und nicht in die Kompetenz der Länder fallen.
Antragsteller/-innen sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner/-innen eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - entnommen werden:
https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Universitäten, Universitätskliniken und Hochschulen können eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der Zuwendungssumme beantragen.
Nähere Informationen hierzu können über den Formularschrank unter folgender Internetadresse abgerufen werden (siehe häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Projektpauschale):
https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=583
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen2 berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Die maximale Zuwendung wird auf 300 000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Laufzeit der Vorhaben soll nicht mehr als ein Jahr betragen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben3 (NKBF98).
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger im DLR - Chancengleichheit/Genderforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
D-53227 Bonn
E-Mail: gender@dlr.de
beauftragt.
Ansprechpartnerin ist:
Frau Katrin Nikoleyczik
Telefon: 02 28/38 21-18 15
Dort können Auskünfte zu Antrags- und Fördermodalitäten eingeholt werden. Interessierten wird nachdrücklich empfohlen, sich vor einer Antragstellung beim Projektträger beraten zu lassen.
Vordrucke, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Förderportal des Bundes (Formularschrank BMBF) unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_software
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form in 4-facher Ausfertigung (Original und 3 Kopien) auf dem Postweg und in elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von "easy" - vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Projektskizzen sollen nicht mehr als 10 Seiten umfassen.
Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessierten schriftlich mitgeteilt.
Die jeweils zu den nachfolgend genannten Stichtagen eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Im Anschluss an diese Stichtage findet jeweils eine Auswahlsitzung statt, auf der die für eine Förderung geeigneten Projekte ausgewählt werden.
15. November 2012, 15. März 2013, 15. Juli 2013, 15. November 2013
Letztmöglicher Termin für die Einreichung einer Projektskizze ist der 15. November 2013.
Für die Einhaltung der Fristen ist der Posteingangsstempel des Projektträgers maßgeblich. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessierten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Anträge sollen spätestens einen Monat nach der Aufforderung beim Projektträger eingegangen sein.
Die genannten Fristen zur Vorlage von Vorhabenskizzen und förmlichen Förderanträgen gelten nicht für KMU.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 29. August 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Christina Hadulla-Kuhlmann
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)