04.10.2012 - 30.11.2012
Vom 20. September 2012
Im European Research Area Network (ERA-NET) RURAGRI haben sich Forschungs- und Landwirtschaftsministerien aus 20 europäischen Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Staaten zusammengefunden. Das ERA-NET verfolgt das Ziel, querschnittsorientierte, transnationale Forschung im europäischen Forschungsraum zu ermöglichen, die sich mit der nachhaltigen Entwicklung von ländlichen Räumen, unter Berücksichtigung der traditionell wichtigen Landwirtschaft und anderen Landnutzungsformen, Sozioökonomie, Ökosystemdienstleistungen, Stadt-Land-Beziehungen, Governance sowie der vielfältigen Ausprägungen der europäischen ländlichen Räume beschäftigt.
Die Förderrichtlinie "Transnationale Forschung zur Verknüpfung von Aspekten landwirtschaftlicher, ländlicher und nachhaltiger Entwicklung" wird als erste gemeinsame Bekanntmachung des ERA-NETs RURAGRI veröffentlicht. Durch die gemeinsame Bekanntmachung sollen neue länder- und bereichsübergreifende Kooperationen initiiert bzw. bestehende gestärkt werden. Der Förderung durch das BMBF liegt das Rahmenprogramm "Forschung für nachhaltige Entwicklungen" (FONA), insbesondere mit dem Querschnittsthema "Nachhaltiges Landmanagement" und der gleichnamigen Fördermaßnahme, zugrunde.
Die Themenbereiche für die gemeinsame Bekanntmachung wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsam erarbeitet und sind in der strategischen Forschungsagenda (Strategic Research Agenda) des ERA-NETs RURAGRI ausführlich dargestellt. Diese steht auf der Internetseite des ERA-NETs (http://www.ruragri-era.net/firstCall) zum Abruf bereit.
Folgende Ministerien und Förderorganisationen haben ihre Teilnahme an der gemeinsamen Bekanntmachung erklärt:
Für die gemeinsame Bekanntmachung, die Einreichung von Projektvorschlägen, die externe Begutachtung sowie die Auswahl von Verbundprojekten ist der englische Bekanntmachungstext ("Annoucement of the 1st Call"), der unter der Internetadresse http://www.ruragri-era.net/firstCall veröffentlicht ist, maßgeblich. Für die Umsetzung der Teilprojekte in den beteiligten Ländern gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Einzelheiten zur Durchführung der gemeinsamen Bekanntmachung mit Hinweisen für Antragsteller ("Guidelines for applicants") sowie benötigte Unterlagen für die transnationalen Projektvorschläge sind über die oben genannte Internetseite des ERA-NETs RURAGRI zugänglich.
Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden transnationale Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert, die ein hohes Maß an gesellschaftlicher Relevanz, transnationaler Arbeitsteilung, Innovation und wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Risiko aufweisen. Es werden Verbundvorhaben angestrebt, die bestehende Kooperationen vertiefen bzw. neue ermöglichen, z.B. zwischen verschiedenen Fachdisziplinen, zwischen Forschung und Anwendung und durch Einbindung betroffener Akteure.
Die transnationale Bekanntmachung umfasst die Themenbereiche "Ökosystemdienstleistungen / Öffentliche Güter", "Sozioökonomische Entwicklungen" sowie "Landnutzung und Landmanagement". Projektvorschläge der Forschungsverbünde müssen inhaltliche Schwerpunkte aus mindestens zwei Themenbereichen beinhalten.
Das BMBF fördert im Rahmen dieser Bekanntmachung nur die Themenbereiche "Sozioökonomische Entwicklungen" und "Landnutzung und Landmanagement". Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass innerhalb eines transnationalen Verbundvorhabens die von anderen RURAGRI Partnerländern geförderten Teilvorhaben auch den Themenbereich "Ökosystemdienstleistungen / Öffentliche Güter" adressieren.
Es ist zu beachten, dass einige Förderorganisationen in anderen Ländern die förderfähigen Themenbereiche ebenfalls eingeschränkt haben. Eine Übersicht über die in jedem teilnehmenden Land förderfähigen Themenbereiche ist der englischsprachigen Veröffentlichung der gemeinsamen Bekanntmachung ("Announcement of the 1st Call") sowie den Hinweisen für Antragsteller ("Guidelines for Applicants") zu entnehmen (siehe http://www.ruragri-era.net/firstCall).
Es wurden drei, für RURAGRI relevante, Querschnittsbereiche (Vielfalt, Stadt-Land-Beziehungen, Governance) definiert. Im Rahmen von RURAGRI geförderte Forschungsaktivitäten müssen sich neben zwei der o.g. drei Themenbereiche auf mindestens einen Querschnittsbereich beziehen und einen Beitrag zum besseren Verständnis dieser Querschnittsbereiche im europäischen Kontext liefern. Die Querschnittsbereiche werden in der gemeinsamen englischsprachigen Bekanntmachung ebenfalls näher erläutert.
Die Verbundprojekte können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.
Jedes Verbundprojekt soll die kritische Masse aufweisen, um ambitionierte wissenschaftlich-technische Projektziele erreichen zu können. Der zusätzliche Nutzen durch die transnationale Zusammenarbeit ist in der Projektbeschreibung darzustellen.
Es wird von den im Rahmen dieser Bekanntmachung geförderten Verbundvorhaben einerseits eine aktive Beteiligung an den gemeinsamen Aktivitäten des ERA-NETs RURAGRI erwartet (Statusseminare, Beiträge zu Veröffentlichungen und Projektdatenbanken, Fortschrittsberichte). Andererseits wird ebenso von den deutschen Partnern der geförderten Verbundvorhaben eine aktive Beteiligung an den gemeinsamen Aktivitäten der laufenden BMBF-Fördermaßnahme "Innovative Systemlösungen für ein nachhaltiges Landmanagement" erwartet.
Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer transnationalen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Hinweise dazu können dem BMBF-Merkblatt 0110 entnommen werden (Formularschrank im Förderportal des Bundes http://www.foerderportal.bund.de/).
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen (Forschung, Entwicklung und Innovation) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Antragsteller von KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Hinweis für Forschungsvorhaben an Hochschulen (einschl. Universitätskliniken), die beabsichtigen, eine Projektpauschale für ein Forschungsvorhaben zu beantragen: Die projektbezogenen Ausgaben sind inkl. der Projektpauschale zu veranschlagen/anzugeben. Die Projektpauschale wird gem. FAQ zur Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent der geplanten Zuwendung bemessen.
Vorlagefrist für die Projektvorschläge beim Sekretariat der gemeinsamen Bekanntmachung (Übertragung ins elektronische System) ist der 30. November 2012, 13.00 Uhr MEZ.
Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Den beteiligten Projektpartnern wird empfohlen, bei der Erstellung der Projektanträge die Beratung durch die Projektträger und Förderorganisationen in den jeweiligen Partnerländern zu nutzen. Die länderspezifischen Ansprechpartner sind im Annex A der "Guidelines for Applicants" aufgeführt.
Die eingereichten Projektvorschläge werden auf ihre Übereinstimmung mit den im gemeinsamen Bekanntmachungstext genannten Mindestanforderungen und die Passfähigkeit zu den nationalen Förderprogrammen geprüft. Alle eingereichten Projektvorschläge, die diese Anforderungen erfüllen, werden unter Beteiligung internationaler externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet (siehe auch "Guidelines for Applicants" der englischsprachigen Veröffentlichung der gemeinsamen Bekanntmachung)
Auf der Grundlage der Expertenbegutachtung werden die für eine Förderung geeigneten Projektvorschläge durch das "Transnational Call Steering Committee" der beteiligten Förderorganisationen ausgewählt und zur Förderung vorgeschlagen. Das Auswahlergebnis wird den Verbundkoordinatoren schriftlich durch das Sekretariat der gemeinsamen Bekanntmachung mitgeteilt.
Aus der Vorlage eines Projektvorschlages kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides, sowie ggf. die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrages kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Bonn, den 20. September 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
R. Ollig
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/20203.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)