15.10.2012 - 14.12.2012
Vom 24. September 2012
In den letzten Jahren konnte die Türkei ihre Aktivitäten im Bereich Wissenschaft und Forschung erheblich steigern. Diese Dynamik stärkt vor allem die Forschung an türkischen Hochschulen. Deutschland hat im europäischen und weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft und Forschung. Zwischen beiden Ländern besteht ein beachtliches Potenzial für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit das wissenschaftlich genutzt werden sollte.
Durch die Förderung deutsch-türkischer Partnerschaften in besonders innovativen Forschungsbereichen sollen neue Impulse gegeben werden, die zur Verbesserung der FuE1-Beziehungen zwischen den Partnern und insbesondere zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern führen sollen.
Die Mittel sollen es interessierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen ermöglichen, praktikable Kooperationsmodelle für FuE-Aktivitäten zwischen deutschen und türkischen Universitäten zu entwickeln und umzusetzen. Über einen Zeitraum von drei Jahren sollen diese Mittel, die gemeinsam von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und TÜBITAK bereitgestellt werden, die Partner in die Lage versetzen, den Grundstein für langfristige FuE-Partnerschaften zu legen.
Das Programm IntenC dient der Förderung innovativer Ansätze in Bereichen, die derzeit von großem technologischem Interesse bzw. von besonderer Bedeutung für die deutsch-türkischen Beziehungen sind. Die Ansätze sollen Perspektiven für zukünftige Kooperationen eröffnen, Netzwerke aufbauen und die Grundlage für eine langfristige Partnerschaft schaffen, die über den Förderzeitraum hinausgeht.
Die Umsetzung von neuen Konzepten und Maßnahmen in den folgenden Bereichen wird bevorzugt gefördert:
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Ziel der Förderbekanntmachung ist der Aufbau bzw. die Vertiefung der wissenschaftlichen bilateralen Kooperation zwischen deutschen und türkischen Einrichtungen. Gegenstand der Förderung ist die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und der Türkei durch Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Ferner wird die Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge im Rahmen europäischer Forschungsprogramme unterstützt.
Themenschwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:
Folgende Maßnahmen werden u. a. unterstützt:
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)2. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Projektlaufzeit soll maximal drei Jahre betragen. Deutsche und türkische Partner werden für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bis zu einem Höchstbetrag von 150 000 € (zzgl. der Projektpauschale für deutsche Universitäten) pro Partner und Land gefördert. Alle Ausgaben und Kosten, die für den Aufbau der Partnerschaft notwendig sind, sind förderbar. Die Zuwendungen werden gemäß den in beiden Ländern geltenden Gesetzen und Vorgaben gewährt. Weitere Informationen sind auf den unten angegebenen Internetseiten/Dokumenten erhältlich (http://www.internationales-buero.de/_media/Merkblatt.doc). Bei Fragen bezüglich der Bekanntmachung wenden Sie sich bitte an die unten genannten TÜBITAK- bzw. IB-Mitarbeiter.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Jedem Projekt steht auf deutscher Seite sowie türkischer Seite ein Projektleiter vor, dies gilt auch wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMU in einem Land beteiligt sind.
Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das IB beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner beim IB:
Dr. Akin Akkoyun
E-Mail: akin.akkoyun@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-14 70
Telefax: 02 28-38 21-14 90
Administrative Ansprechpartnerin beim IB:
Silva Luthin-Geier
E-Mail: silva.luthin-geier@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-18 63
Telefax: 02 28-38 21-14 90
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe ist zunächst eine Projektskizze in deutscher oder englischer Sprache über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/TUR_IntenC) bis spätestens 14. Dezember 2012 einzureichen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer englischsprachigen Projektskizze eine deutsche Zusammenfassung unerlässlich ist. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze ist dem IB unverzüglich zuzusenden.
Die Projektskizze sollte die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen zur Projektvorbereitung möglichst konkret beschreiben und die folgende Strukturierung aufweisen:
Gliederung der Projektskizze:
Part A) Angaben für administrative Zwecke. Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst.
Part B) Eine individuelle, auf den Call abgestimmte Projektbeschreibung, welche durch eine IB-vorgegebene Gliederung vom Antragsteller unter Benutzung eines Upload als pdf-Datei bereitgestellt wird.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert - ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator -, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems des Bundes "easy" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_software abgerufen oder unmittelbar beim IB des BMBF angefordert werden.
Der Antrag ist an folgende Adresse zu senden:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartner für fachliche Fragen ist:
Dr. Akin Akkoyun
Telefon: 02 28-38 21-14 70
Telefax: 02 28-38 21-14 90
E-Mail: akin.akkoyun@dlr.de
Ansprechpartnerin für administrative Fragen ist:
Silva Luthin-Geier
Telefon: 02 28-38 21-18 63
Telefax: 02 28-38 21-14 90
E-Mail: silva.luthin-geier@dlr.de
Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Telefon: 02 28 38 21-17 34
Telefax: 02 28 38 21-14 44
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Die Anträge werden von der deutschen und der türkischen Seite getrennt begutachtet, wobei jede Seite ihre eigenen Verfahren anwendet. Es werden nur Anträge gefördert, die von beiden Seiten positiv bewertet worden sind. Die Anträge werden anhand folgender Kriterien begutachtet:
Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Bestandteil eines Zuwendungsvertrages auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98). Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Nummer 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. Nummer 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Zuwendungsvertrag zu vereinbaren.
Die türkischen Partner müssen die auf türkischer Seite anfallende Finanzierung und Durchführbarkeit des Projekts sicherstellen. Hierzu kann ein Antrag beim Türkischen Wissenschafts- und Forschungsrat (TÜBITAK) gestellt werden:
The Scientific and Technical Research Council of Turkey
- TÜBITAK -
International Cooperation Department Bilateral and Multilateral Relations Division
Tunus Cad. No. 80
Kavaklidere
TR-06100 Ankara, Turkey
url: http://www.tubitak.gov.tr/
Asli Akcayoz
Scientific Programs Assistant Expert
Telefon: +90 - (0)3 12 - 4 68 53 00 / +90 - (0)3 12 - 4 68 36 36
Telefax: +90 - (0)3 12 - 4 27 74 83
E-Mail: uidb@tubitak.gov.tr
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 24. September 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Webers
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)