17.10.2012 - 10.12.2012
Vom 4. Oktober 2012
Mathematische Lösungskonzepte haben mittlerweile eine hohe Bedeutung für fast alle Technologiebereiche. Die Mathematik ist somit eine Querschnittswissenschaft, die nicht auf ihre Rolle innerhalb der Grundlagenforschung begrenzt ist. Wegen ihrer universellen Anwendbarkeit haben mathematische Neuerungen das Potenzial, Keimzellen für Innovationen quer durch die Technologiebereiche der Hightech-Strategie der Bundesregierung zu bilden. Diese Hebelwirkung für die Lösung von gesellschaftlichen Herausforderungen zu nutzen, ist das Anliegen der BMBF-Förderaktivität "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen".
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen" zu fördern.
Die angewandte Mathematik, insbesondere das Feld der Mathematischen Modellierung, Simulation und Optimierung ist ein wichtiger Schlüsselfaktor für Innovationen in der Industrie und im Dienstleistungssektor in den Anwendungsfeldern der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung. Die zunehmende Vernetzung verschiedener Teilgebiete der Mathematik auf Grundlagenebene führt zu immer leistungsfähigeren Lösungsverfahren. Der effiziente Transfer von Grundlagenergebnissen der angewandten Mathematik in die Praxis stellt daher einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Innovationsstandortes Deutschland dar. Durch Methoden der angewandten Mathematik können Verfahren, Entscheidungen, Dienstleistungen und Produkte nachhaltig optimiert oder erst ermöglicht werden. Hierzu zählen z. B. die Optimierung von Produktionsprozessen, Verkehrs-, Energie- oder Kommunikationsnetzen genauso wie der Einsatz mathematischer Methoden in der Hightech-Werkstoffentwicklung als Simulations- und Planungsgrundlage in der Fahrzeugtechnik genauso wie in der Entwicklung von Luft- und Raumfahrttechnologien bis hin zu grundlegenden Innovationen in der Pharmaforschung und Medizin.
Die Maßnahme zielt auf einen wirkungsvollen Beitrag der Mathematik zu einem oder mehreren der in der Hightech-Strategie der Bundesregierung definierten gesellschaftlichen Herausforderungen. Sie ist auf Vorhaben der mathematischen Forschung ausgerichtet, die maßgeblich ein enges Zusammenwirken zwischen Grundlagenforschung und Unternehmen erfordern und zur Entwicklung neuer, am Markt verwertbarer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen. Im Mittelpunkt stehen anwendungsbezogene Forschungsarbeiten mit möglichst breitem Nutzen.
Ein weiteres Ziel ist der Ausbau der im internationalen Vergleich guten Position der angewandten Mathematik in Deutschland, die intensive Verwertung und Dissemination von Grundlagenergebnissen und die Erhöhung der Attraktivität des Forschungsstandortes Deutschland für internationale Spitzenkräfte zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition Deutschlands und zur nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft.
Dabei sollen gerade auch Nachwuchswissenschaftler gezielt gefördert werden. Eine intensivierte Nachwuchsförderung sowie die fokussierte Förderung von Vernetzungsthemen der Mathematik sollen die Innovationswirkung der Vorhaben stärken und die Verwertung beschleunigen.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im Zentrum der Förderung im Förderprogramm "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen" steht die Erarbeitung wichtiger Beiträge der angewandten Mathematik zur Lösung bedeutender, praktischer Aufgaben.
Die Fördermaßnahme adressiert insbesondere Beiträge aus dem Feld der Mathematischen Modellierung, Simulation und Optimierung (MMSO). Maßgeblich ist die Kombination neuartiger mathematischer Methoden oder Resultate aus MMSO mit einer relevanten Anwendung in den Bedarfsfeldern der Hightech-Strategie der Bundesregierung (http://www.hightech-strategie.de/).
Erwartet werden Forschungsbeiträge aus den folgenden mathematischen Methodenfeldern und Anwendungsbereichen:
Die Ergebnisse sollen für die Behandlung ausgewählter Praxisprobleme besonders geeignet sein. Von besonderem Wert ist dabei die Kopplung von methodischen Ansätzen für unterschiedliche Problemaspekte (z. B. deterministische und stochastische, lineare und nichtlineare oder kontinuierliche zusammen mit diskreten Methoden).
Eine hohe Bedeutung sollen dabei alle Aspekte der mathematischen Modellierung bekommen. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang zu nennen: Die mathematisch motivierte Modellfindung, Modellvalidierung, Modelldiskriminierung, oder z. B. die (Meta-) Modellierung mathematischer Optimierungsprobleme.
Forschungsvorhaben zur MMSO mit Ausstrahlung in die (personalisierte) Medizin, Systembiologie sowie in die Energiesysteme (Netzwerkoptimierung) sind ausdrücklich erwünscht.
Bevorzugt werden größere Verbünde von Forschungsgruppen verschiedener Disziplinen unter Einbeziehung von Praxispartnern. Die Übertragbarkeit der zu entwickelnden mathematischen Technologien auf unterschiedliche Anwendungsbereiche und der Transfer mathematischen Wissens in die Praxis sollen klar angestrebt werden.
Eine vermehrte Einbindung von Nachwuchswissenschaftlern (z.B. Postdocs, Juniorprofessoren) als (Teil-) Projektleiter in den Verbünden wird ausdrücklich angestrebt. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen um die Beteiligung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besonders bemühen. Von den Nachwuchskräften werden Initiativen in explorativen und verhältnismäßig risikoreichen Themenbereichen der MMSO erwartet. Die mathematische Innovation und das Potenzial der eingebrachten Ideen sind als maßgeblich für die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern zu betrachten.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Rückkehrer aus dem Ausland in der Forschungsförderung zu erhöhen. Nachwuchswissenschaftler, die längere Zeit im Ausland forschen, sind deshalb besonders aufgefordert, sich an der Förderaktivität "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen" über eine deutsche Forschungseinrichtung zu beteiligen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die theoretischen Grundlagen, die mathematisch-naturwissenschaftliche Modellierung und die auszuarbeitenden Lösungsmethoden sollen im Rahmen von Verbundprojekten entwickelt und anhand konkreter Aufgabenstellungen von Partnern aus der Wirtschaft beispielhaft demonstriert werden. Die Fördervorhaben müssen so konzipiert sein, dass innerhalb des Förderzeitraumes für den Partner aus der Wirtschaft deutliche Fortschritte und nutzungsrelevante Ergebnisse erreichbar sind. Eine enge Kooperation mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als Anwendungspartner ist zwar zwingend für Antragsteller erforderlich, eine Förderung der Unternehmen ist gleichzeitig nicht vorgesehen. Von den beteiligten Industriepartnern ist eine Absichtserklärung zur Kooperation im Verbund mit den Forschungseinrichtungen erforderlich, die den Nutzen der Projektergebnisse für die Unternehmen erkennen lässt.
Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt-Vordruck 0110 entnommen werden:
https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219.
Die nachfolgenden Grundsätze sind notwendige (siehe Buchstaben a bis g) bzw. vorteilhafte (siehe Buchstaben h bis j) Voraussetzungen für die Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen":
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides für Forschungseinrichtungen, die auf Kostenbasis kalkulieren, werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Mit der Realisierung der Fördermaßnahme hat das BMBF den folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger DESY
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Notkestraße 85
22607 Hamburg
Telefon: 0 40-89 98-37 02
Telefax: 0 40-89 94-37 02
Internet: http://pt.desy.de.
Ansprechpartner sind:
Nadja Häbe - Telefon 0 40-89 98-56 51 - E-Mail nadja.haebe@desy.de und
Dr. Marc Hempel - Telefon 0 40-89 98-39 91 - E-Mail marc.hempel@desy.de.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter http://foerderportal.bund.de/, "Formularschrank BMBF" abgerufen werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze entsprechend Nummer 7.2.1, in der zweiten Stufe ist ggf. ein förmlicher Förderantrag entsprechend Nummer 7.2.2 vorzulegen.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 10. Dezember 2012 zunächst aussagekräftige Projektskizzen für das jeweilige Verbundprojekt in elektronischer Form - durch den vorgesehenen Koordinator - vorzulegen.
Die Projektskizze ist über das webbasierte System "pt-outline" einzureichen:
https://www.pt-it.de/ptoutline/application/mathematik2013
Im Unterpunkt "Kontrolle und Abgabe" können Sie Ihre Projektskizze verbindlich einreichen. Das ausgedruckte Projektblatt senden Sie unterschrieben an den Projektträger.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Die Projektskizzen sollen auf eine Bearbeitungszeit des Vorhabens von drei Jahren ausgerichtet und mit Meilensteinen strukturiert sein. Auf etwa 15 Seiten je Verbundprojekt sollen Aufgabenstellung, Lösungswege und wesentliche Projektziele dargestellt sein. Die Projektskizzen müssen weiterhin Angaben über die beteiligten Verbundpartner, insbesondere über die beteiligten Unternehmen enthalten, die beabsichtigen, die Projektergebnisse bis zur Anwendungsreife und praktischen Nutzung zu führen. Des Weiteren sind die Aufwendungen für die Bearbeitung des geplanten Vorhabens und die beantragten Fördermittel anzugeben.
Den Skizzen für Verbundprojekte ist eine Darstellung nach Gliederung der folgenden Auswahl- und Entscheidungskriterien beizufügen:
Interessenten wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Die eingereichten Vorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Die Skizzen werden durch ein vom BMBF berufenes Gutachtergremium auf der Grundlage dieser und der unter Nummer 4 Buchstabe a bis j genannten Zuwendungsvoraussetzungen bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich voraussichtlich Mitte Januar 2013 mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe werden, bei positiv bewerteten Projektskizzen, die Verbundkoordinatoren aufgefordert, mit den Projektpartnern bis spätestens zum 15. März 2013 förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Der Förderantrag ist über das webbasierte System "easy-Online" https://foerderportal.bund.de/easyonline/ einzureichen.
Für den Antrag soll in diesem System die Rubrik "neues Formular" aufgerufen und die Fördermaßnahme "Mathematik2013" ausgewählt werden.
Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Juli 2013.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 4. Oktober 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Heike Prasse
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)