22.10.2012 - 17.12.2012
Vom 10. Oktober 2012
Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern ("Bildung durch Sprache und Schrift") sollen in einem zunächst auf fünf Jahre angelegten Programm Maßnahmen der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung im Elementar- und Primarbereich sowie in der Sekundarstufe I verbessert werden. Zur Vorbereitung dieser Bund-Länder-Initiative wurde eine Expertise in Auftrag gegeben, in der zentrale Bereiche der Diagnostik und Förderung differenziert nach Bildungsetappen identifiziert und Erfolg versprechende Bestandteile einer Programm- und Maßnahmengestaltung beschrieben werden (http://www.bmbf.de/pubRD/BISS_Expertise.pdf). Dabei wurden für jede Bildungsetappe entsprechende Module identifiziert und erste Instrumente "Tools" vorgeschlagen, die im Programmverlauf zu ergänzen und zu optimieren sind. Für die Umsetzung des Programms ist die Programmskizze "Bildung durch Sprache und Schrift" maßgeblich (http://www.bmbf.de/pubRD/BISS_Programmskizze.pdf). Das fünfjährige Programm zielt - auf der Basis der in der Steuerungsgruppe verabschiedeten Eckpunkte - auf die wissenschaftliche Überprüfung der Wirksamkeit und Effizienz sowie die Weiterentwicklung von bereits eingesetzten und die Erprobung von innovativen Verfahren und Tools zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung. Darüber hinaus soll die erforderliche Fortbildung und Weiterqualifizierung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen und Schulen unterstützt werden. Im Rahmen der Bund-Länder-Initiative sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:
Zentrale Organisationseinheit sind Verbünde von drei bis zehn Einrichtungen einer Bildungsetappe, die sich zu Kooperation und Erfahrungsaustausch und zur abgestimmten Umsetzung von Maßnahmen und Programmen zusammenschließen und nach einem Bewerbungsverfahren für die Teilnahme an der Initiative ausgewählt werden. Sie werden auf Landes- oder Trägerseite durch eine/-n Koordinator/-in unterstützt, die/der in die institutionelle Infrastruktur des jeweiligen Landes bzw. des jeweiligen Trägers eingebunden ist. Diese Länderkoordinatoren steuern und moderieren den Bewerbungsprozess der Verbünde, um möglichst Erfolg versprechende und generalisierungsfähige Vorhaben - vorzugsweise in Gebieten, in denen ein erhöhter Förderbedarf besteht - für die gemeinsame Initiative von Bund und Ländern auszuwählen. Die Länderkoordinatoren sind auch für die integrierte Vorbereitung des Transfers von erfolgreichen Maßnahmen in die Fläche verantwortlich.
Die praktische Durchführung der Maßnahmen und Programme in den Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen und die regionale Koordination und Unterstützung im Rahmen der vorhandenen Infrastruktur des jeweiligen Landes bzw. des kommunalen oder freien Trägers fallen in den genuinen Zuständigkeitsbereich der Länder und Träger. Auch die Umsetzung erfolgreicher Maßnahmen in die Fläche liegt in der Verantwortung der Länder bzw. der kommunalen oder freien Träger.
Die Steuerung der Initiative wird durch einen Lenkungsausschuss übernommen, dem Vertreter des Bundes und der Länder sowie der kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege angehören. Darüber hinaus werden das Trägerkonsortium sowie - je nach Erfordernis - ggf. weitere wissenschaftliche Expertinnen und Experten mit Gaststatus vertreten sein (zur Information über die Grundstruktur der gemeinsamen Initiative siehe auch http://www.bmbf.de/pubRD/FoeRiLi_sprachfoerderung_Traegerkonsortium_abbildung_1.pdf).
Im Rahmen der gemeinsamen Initiative beabsichtigt der Bund über diese Bekanntmachung hinaus Förderrichtlinien für Forschungsvorhaben zur Entwicklung und Evaluation der in den Modulen eingesetzten Tools zu veröffentlichen (zur Information über den Ablauf der gemeinsamen Initiative siehe auch http://www.bmbf.de/pubRD/FoeRiLi_sprachfoerderung_Traegerkonsortium_abbildung_2.pdf).
Sprache und sprachliche Bildung sind für das Individuum wie für die Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Wichtige Grundlagen der Sprachbildung und damit auch die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie werden in der Kindheit gelegt. Ohne die Fähigkeit zur mündlichen und schriftlichen Verständigung, ohne ausreichende Lese- und Schreibkompetenz sind weder ein qualifizierter Schulabschluss noch eine zukunftsfähige Berufsausbildung zu erreichen. Das bedeutet für die Betroffenen nicht nur eine erhebliche Einschränkung ihrer gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten - beruflich, privat und öffentlich -, sondern auch ihrer allgemeinen Lebensqualität. Wenn ein nennenswerter Teil der Absolventen und Absolventinnen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen das in modernen Gesellschaften notwendige Niveau sprachlicher Bildung nicht oder nicht zuverlässig erreicht, hat dies auch langfristige Folgen für das System der sozialen Wohlfahrt, die Volkswirtschaft und das Gemeinwesen insgesamt.
Die durch Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern nach Artikel 91b Absatz 2 des Grundgesetzes eingerichtete Steuerungsgruppe "Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich" zog im Rahmen eines "Eckpunkte-Papiers" (2011) aus der Analyse der PISA-Befunde von 2009 den Schluss, dass in Deutschland trotz erkennbarer positiver Trends in der Leistungsentwicklung von Jugendlichen nach wie vor zentrale Herausforderungen bestehen, die zukünftig noch an Gewicht gewinnen dürften. Diese Herausforderungen betreffen insbesondere die sogenannte "Risikogruppe" derjenigen Schülerinnen und Schüler, die sich im Hinblick auf die Lesekompetenz auf der untersten Kompetenzstufe befinden, also den Lese-Erfordernissen des Alltags im Grunde nicht gewachsen sind. Angesichts dieser Herausforderungen gehen Bund und Länder die mit der Bewältigung dieser Problemsituation verbundenen Aufgaben in gesamtstaatlicher Verantwortung an.
Die wissenschaftliche Ausgestaltung, Weiterentwicklung und Gesamtkoordination der Initiative wird beim Trägerkonsortium liegen, dem mindestens je eine Institution mit Expertise im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich I angehört. Das Trägerkonsortium soll eine Schlüsselrolle bei der Generierung wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Bereichen Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung sowohl national als auch international übernehmen. Hiermit soll ein entscheidender Beitrag zu einer wissenschaftlich fundierten Praxis der Sprachbildung geleistet werden.
Mit dieser Bekanntmachung beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Trägerkonsortium zu fördern, das den wissenschaftlichen Teil des Programms zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung verantwortet.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung bezieht sich auf Forschung durch ein Trägerkonsortium im Rahmen der gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung. Es wird erwartet, dass die am Trägerkonsortium Beteiligten ein Gesamtvorhaben beantragen und zu diesem Zweck eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung einreichen. Die Forschungsarbeiten sollen folgende Ziele verfolgen:
Das Forschungsvorhaben beinhaltet die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die auf operativer Ebene für die überregionale Koordination aller Aktivitäten und das Monitoring der Umsetzung der Initiative verantwortlich ist.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Projektleiter/-innen müssen durch einschlägige Expertise ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit sowie zum intensiven Austausch mit den anderen Partnern im Trägerkonsortium mitbringen.
Jede Vorhabenbeschreibung muss die rechtsverbindlichen Unterschriften des Verbundkoordinators/der Verbundkoordinatorin sowie aller Projektleiter/-innen der Teilvorhaben tragen. Die Partner des "Verbundvorhabens" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block [Menüpunkt "Allgemeine Vordrucke"]) entnommen werden.
Um Forschungsergebnisse für Reformen im Bildungssystem nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragsteller verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten. Die entsprechenden Publikationen sollen u. a. im Internet veröffentlicht werden. Dieser Beitrag zur Verwertung/Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98) unberührt. Antragsteller/-innen müssen sich ferner bereit erklären, Angaben über ihr Vorhaben in standardisiertem Format zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung zu stellen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von fünf Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Förderfähig sind die für die Durchführung der beantragten Arbeiten zusätzlich erforderlichen Personalausgaben bzw. -kosten und Sachausgaben bzw. -kosten (Verbrauchsmaterialien, Reisekosten, Mittel für die Datenarchivierung für Sekundäranalysen oder zur Nachnutzung und in Ausnahmefällen für Datensätze, Mittel für Auftragsvergaben, in Ausnahmefällen Investitionsmittel).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE*-Vorhaben (NKBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den nachfolgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger im DLR
Empirische Bildungsforschung/Qualität in der Hochschullehre
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28 38 21-19 53
Telefax: 02 28 38 21-17 52
Ansprechpartnerin ist Frau Jana Sticka
(E-Mail: Jana.Sticka@dlr.de; Telefon: 02 28 38 21-19 52).
Zur Beratung der Antragsteller/-innen ist am 7. November 2012 eine Informationsveranstaltung in den Räumen des Projektträgers vorgesehen. Bitte melden Sie sich unter der oben genannten Adresse an.
Vordrucke für die einzureichenden Formanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.foerderportal.bund.de/ (Formularschrank) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger im DLR bis spätestens 17. Dezember 2012 zunächst Vorhabenbeschreibungen in deutscher Sprache auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen. Das Original der Vorhabenbeschreibung ist von allen Projektleiter/-innen sowie dem/der Verbundkoordinator/-in zu unterschreiben und vom/von der Verbundkoordinator/-in vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Bestandteil des Verfahrens ist eine Prüfung nach den unten im Einzelnen aufgeführten Kriterien unter Einbezug externer Gutachter/-innen. Die Vorhabenbeschreibungen müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Über die Vorhabenbeschreibung hinausgehende Dokumente werden nicht in die Begutachtung einbezogen.
Die ausführlichen und aussagekräftigen Vorhabenbeschreibungen sind in 10 Exemplaren (DIN-A4, doppelseitig, 11 pt und ein Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) sowie als pdf-Dokument auf CD-ROM vorzulegen.
Die Vorhabenbeschreibungen sind entsprechend der nachfolgenden Gliederung anzulegen und müssen Aussagen zu allen Punkten enthalten:
Vorhabenbeschreibungen, die diesen Anforderungen und dem oben genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer formlosen Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden nach Ablauf der Vorlagefrist unter Beteiligung externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung wird ein Trägerkonsortium für die Förderung ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessent/-innen schriftlich mitgeteilt.
Die/der Antragsteller/-in hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessent/-innen im Fall der positiv bewerteten Vorhabenbeschreibung aufgefordert, in Abstimmung mit dem/der vorgesehenen Verbundkoordinator/-in, einen förmlichen Förderantrag der Institutionen vorzulegen, an denen das Vorhaben durchgeführt werden soll. Die inhaltliche Detailprüfung der förmlichen Anträge und die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Antragsrichtlinien und der Bundeshaushaltsordnung.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 10. Oktober 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
H. Vogt
[PDF - 1,40 MB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/BISS_Expertise.pdf)
[PDF - 816,7 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/BISS_Programmskizze.pdf)
[PDF - 10,7 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/FoeRiLi_sprachfoerderung_Traegerkonsortium_abbildung_1.pdf)
[PDF - 26,5 kB]
(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/FoeRiLi_sprachfoerderung_traegerkonsortium_abbildung_2.pdf)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)