06.11.2012 - 29.01.2013
Vom 23. Oktober 2012
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt im Förderschwerpunkt "Ethische, rechtliche und soziale Aspekte der modernen Lebenswissenschaften" die Durchführung von Klausurwochen zu fördern. Die Förderung soll dazu beitragen, die Nachwuchsförderung an dafür geeigneten deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen zu stärken. Mit der Durchführung der Klausurwochen soll besonders qualifizierten, jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit geboten werden, in einer interdisziplinär zusammengesetzten Gruppe intensiv und themenbezogen zu arbeiten. Durch Aneignung und Anwendung disziplinspezifischer sowie transdisziplinärer Arbeitsmethoden und durch den interdisziplinären Dialog soll eine Annäherung zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen gefördert werden. Hierdurch soll eine zusätzliche Qualifizierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften erreicht werden. Auch der Dialog zwischen Wissenschaftlern relevanter Disziplinen aus verschiedenen Ländern der EU kann durch diese Maßnahme unterstützt werden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von fünf- bis zehntägigen, interdisziplinären Klausurwochen zu einem konkreten, aktuellen Thema. Ziel einer Klausurwoche soll die disziplinübergreifende Erarbeitung von Werturteilen zu einer definierten, wissenschaftlichen Fragestellung sein. Dabei soll auch auf die Einführung und die Anwendung disziplinübergreifender Denkansätze und Arbeitsmethoden, sowie auf die Förderung der interdisziplinären Kommunikation zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Wert gelegt werden. Das Thema der Klausurwoche kann aus dem breiten Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften gewählt werden, muss jedoch klar umrissen und in sich geschlossen sein. Die Klausurwoche soll durch ein zusammenhängendes Programm mit aufeinander aufbauenden Anteilen strukturiert sein. Abschließend sollen die Ergebnisse der Klausurwoche der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Nicht gefördert werden Ansätze, die auf die reine Entwicklung von Arbeits- und Lehrmethoden abzielen. Auch Veranstaltungen mit Tagungs-, bzw. Kongresscharakter sind von der Förderung ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Thematik und Ausrichtung wird empfohlen, mit dem hier zuständigen Projektträger im DLR Kontakt aufzunehmen (siehe unter Nummer 7.1).
Klausurwochen sollen von Einrichtungen durchgeführt werden, die gute Voraussetzungen für die fachliche und organisatorische Durchführung der angestrebten Klausurwochen besitzen. Der Teilnehmerkreis kann bis zu 15 hochqualifizierte, junge, am interdisziplinären Dialog interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassen. Im Teilnehmerkreis sollen diejenigen Disziplinen und Berufsgruppen vertreten sein, die zur Bearbeitung der gewählten Forschungsfrage relevant sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen sich für die Klausurwoche aus ihrem täglichen Arbeitsumfeld zurückziehen können, um die intensive, fokussierte Bearbeitung und interdisziplinäre Diskussion der Themenstellung zu ermöglichen. Neben Teilnehmern aus Deutschland ist die Teilnahme von Personen aus dem Ausland, bevorzugt aus der EU, erwünscht.
Antragsberechtigt sind deutsche Universitäten und Forschungseinrichtungen, die bereits über interdisziplinäre Forschungserfahrung auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte (ELSA) der modernen Lebenswissenschaften verfügen. Die Einrichtungen sollen den deutschen und europaweiten Nachwuchs sowie die interdisziplinäre Kommunikation in ELSA aktiv unterstützen wollen. Die Einrichtungen müssen die für die Durchführung der Klausurwochen notwendige Infrastruktur bereitstellen können.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die aufnehmende Einrichtung muss nachweisen, dass sie
Die geförderten Einrichtungen haben die Verantwortung für die Durchführung der Klausurwochen gemäß den nachstehenden Rahmenbedingungen und dem darauf basierenden Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan zu übernehmen. Die Durchführung der Klausurwochenveranstaltungen sollte möglichst innerhalb der vorlesungsfreien Zeit erfolgen.
Die geförderten Einrichtungen haben im Rahmen der Zuwendung die folgenden Schritte durchzuführen:
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % finanziert werden können.
Hochschulen kann die sogenannte "Projektpauschale" gewährt werden. Weitere Hinweise dazu unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block (Menüpunkt "Zuwendungen auf Ausgabenbasis").
Zuwendungsfähig ist in der Regel der Aufwand für
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgaben (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28-38 21-12 10 (Sekretariat)
Telefax: 02 28-38 21-12 57
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
beauftragt.
Es wird dringend empfohlen zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger im DLR zunächst bis spätestens 29. Januar 2013 formlose Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Eine alleinige Vorlage per Telefax oder E-Mail ist nicht möglich. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet oder unvollständig eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen sollen im Umfang 15 Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12, Zeilenabstand 1,5) nicht überschreiten, und sind in schriftlicher Form im Original mit vier Kopien und in elektronischer Form als pdf auf Datenträger oder E-Mail-Anhang vorzulegen. Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.
Die Projektskizzen sollen das Vorhaben möglichst detailliert darstellen. Sie müssen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse http://www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 23. Oktober 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Roesler
Der Text dieser Bekanntmachung ist im Internet unter http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/4638.php zu finden.
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)