26.11.2012 - 12.04.2013
vom 09.11.2012
Das BMBF will mit dieser Fördermaßnahme Unternehmen bei der Erforschung und Entwicklung innovativer Beleuchtungssysteme und -anwendungen mit hohem Marktpotenzial unterstützen. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland, daher kommt der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland eine besondere Bedeutung zu. Förderfähig sind grundlegende und anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.
Eine Grundvoraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland ist die Erforschung und Entwicklung innovativer Produkte und Produktionsverfahren. Im Bereich der Beleuchtung beansprucht Deutschland weltweit eine Führungsposition. Der Beleuchtungssektor ist hierzulande stark verankert und weist eine lange Tradition auf. Durch das Aufkommen neuer, effizienter Lichtquellen auf Halbleiterbasis ist dieses Kerngebiet der Photonik zurzeit einem technologiegetriebenen Paradigmenwechsel unterzogen, der Chancen und Herausforderungen für die deutsche Industrie mit sich bringt. Weitere Anstrengungen in Forschung und Entwicklung sind erforderlich, um im internationalen Wettbewerb Schritt zu halten und heimische Arbeitsplätze zu sichern.
Insbesondere die Leistungsfähigkeit von Halbleiterlichtquellen vollzieht in den letzten Jahren einen sprunghaften Anstieg. Damit wird es diesen Lichtquellen möglich, völlig neue Anwendungsfelder zu erschließen. In vielen Fällen stellt das "solid-state-lighting" (SSL) bereits eine Alternative zu den traditionellen, auf thermischer Emission oder Fluoreszenz basierenden Leuchtmitteln dar. So gelingt es z. B. der Leuchtdiode (LED) verstärkt in den Markt der Allgemeinbeleuchtung vorzudringen. Dabei dient das Halbleiterlicht nicht als bloßer Ersatz der herkömmlichen Lichtquellen, sondern bietet Vorteile in der Effizienz und leistet damit einen Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit Energie. Nicht zuletzt werden Beleuchtungslösungen durch SSL individualisierbar ("maßgeschneidertes Licht") und können dadurch besser auf die Bedürfnisse des Menschen angepasst werden.
Im Bereich der Allgemeinbeleuchtung bietet SSL dem Endverbraucher nach dem Inkrafttreten der EU Verordnung zum Verbot ineffizienter Leuchtmittel, zusätzliche und leistungsfähige Alternativen neben der Kompaktleuchtstofflampe. Auf Grund der hohen Integrierbarkeit der neuen Beleuchtungstechnologien und den vielfältigen elektrischen Steuerungsmöglichkeiten werden "intelligente" Systemlösungen möglich, die sich bedarfsgerecht komplexen und veränderlichen Beleuchtungssituationen anpassen. Dabei können auch Wahrnehmungsaspekte des jeweiligen Nutzers berücksichtigt werden, da Richtung und spektrale Abstrahlcharakteristik des Lichts gesteuert werden können.
Ein weiterer Bereich ist die funktionale Beleuchtung, in dem vor allem das Halbleiterlicht in der Lage ist, dem Nutzer spezifische Sehaufgaben zu erleichtern. Hier ist vor allem die Lichtsteuerung gefragt. Durch ein energieeffizientes Lichtmanagementsystem werden zukünftig genau abgestimmte Lichtsituationen ermöglicht. Die Anwendungsfelder sind vielfältig und reichen von der Automobil- und Verkehrstechnik bis hin zur Mess-, Produktions- und Medizintechnik. Durch die extrem schnelle Modulierbarkeit dringt funktionale SSL-Beleuchtung auch in den Bereich der "Visual Light Communication" (VLC) vor.
Deutsche Unternehmen partizipieren auf vielfältige Weise an diesem Markt. Eine Wertschöpfung findet entlang der gesamten Herstellungskette statt: Elektronik, einschließlich Bauteilen und Betriebsgeräten, Optik, Software, Sensorik, Leuchten- und Systemlösungen.
Im Zusammenwirken zwischen Industrie und Forschungsinstituten besteht jetzt die einmalige Chance, sich durch Bündelung des am Standort vorhandenen exzellenten Wissens für den stark an Bedeutung gewinnenden Weltmarkt intelligenter Beleuchtungssysteme entscheidend zu positionieren.
Vor diesem Hintergrund hat das BMBF im Rahmen der Förderprogramme "Photonik Forschung Deutschland" (www.photonikforschung.de) sowie "IKT2020 - Forschung für Innovationen" (http://www.bmbf.de/de/6247.php) die vorliegende Förderinitiative zur intelligenten Beleuchtung erarbeitet.
Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen während der oder im Anschluss an die Projektförderung des BMBF erwünscht. Unterstützung bietet hier der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung. Weitere Informationen finden sich unter www.high-tech-gruenderfonds.de.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen zueinander im Wettbewerb.
Durch den schnellen Fortschritt bei den Halbleiterlichtquellen ergeben sich zahlreiche technologische Herausforderungen, denen im Zuge einer breiten Markteinführung der Technologie begegnet werden muss. Beispiele hierfür sind die Entwärmung von Halbleiterlichtquellen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensdauer der Systeme hat, und die Treiberelektronik, deren Lebensdauer heutzutage meist um ein Vielfaches unter der moderner LED Chips liegt, oder vergleichsweise hochpreisig ist. Die Steueralgorithmik in Verbindung mit Sensorik erfüllt in vielen Fällen noch nicht die Anforderungen von Konsumenten oder Produzenten. Die Kompaktheit von Lichtquelle und Steuerungstechnik ist derzeit ebenfalls unbefriedigend.
Weitere Herausforderungen liegen im Bereich der Lichtlenkung. Die direktionale Abstrahlcharakteristik soll über einen weiten Bereich anpassbar sein. Dabei ist die Reduktion beweglicher Teile in Bezug auf Produktionskosten und Lebensdauer der Systeme präferabel. Bei der spektralen Abstrahlcharakteristik sollten z. B. die Eigenschaften des menschlichen Auges berücksichtigt werden (direktes/indirektes Licht, Blendung, etc.).
Die Wahrnehmung und die Wirkung von Licht auf den Menschen ist hier ein weiteres aktuelles Forschungsfeld. Durch die neuen Möglichkeiten der Individualisierung der Beleuchtung müssen Wahrnehmung und Wirkung, auch in Abhängigkeit von Parametern wie dem Alter, dem circadianen Rhythmus oder spezieller Umgebungen (wie z. B. Krankenhaus oder Schule), untersucht werden.
Bisher existieren kaum Lösungen, die eine energieeffiziente und intelligente Steuerung ermöglichen und dabei den Nutzer in ausreichendem Maße berücksichtigen.
Ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Arbeiten von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu den oben genannten Aspekten entlang der Wertschöpfungskette wird gewünscht. Die Fördermaßnahme zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Eine überwiegend inländische Verwertung der Projektergebnisse ist daher Voraussetzung.
Die Arbeiten sollen auf konkrete Anwendungen ausgerichtet sein und in einen Systemdemonstrator münden. Ausgenommen davon sind Projekte, die sich im Schwerpunkt mit der Wahrnehmung und Wirkung von Licht beschäftigen, hier steht die Erarbeitung von Messmethoden und Kennzahlen im Vordergrund. Der jeweiligen Problemstellung entsprechend kann dabei der Schwerpunkt eines Projekts auf unterschiedliche Aspekte gelegt werden.
Die Schwerpunkte der Förderung im Bereich des optischen Systems liegen beispielhaft in den folgenden Feldern und ihrer Vernetzung:
Die Schwerpunkte der Förderung im Bereich von elektronischen und Steuerungsaspekten des Systems liegen beispielhaft in den folgenden Feldern und ihrer Vernetzung:
Weiterhin können Forschungsarbeiten zur Wahrnehmung und Wirkung von Licht auf den Menschen gefördert werden. Schwerpunkte der Förderung liegen Einsatz- bzw. Lebensbereich-spezifisch auf der physiologischen Wirkung, wie Konzentrationsfähigkeit (Schule, Büro, Produktionshallen etc.) bzw. auf der Steigerung von Wohlbefinden/Entspannung (Wohn-/Schlafräume, Krankenhaus, Arztpraxen etc.):
Hierbei ist medizinische Kompetenz einzubeziehen.
Alle Verbünde sollen zielgerichtet auf die Erschließung neuer Marktpotenuiale für intelligente Beleuchtungssysteme ausgerichtet sein.
Die Förderung zielt ab auf FuE-Verbundprojekte, die von Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist in Ausnahmefällen für den Themenkomplex "Wahrnehmung und Wirkung" möglich. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 01101, entnommen werden. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - wird vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung2.
Es wird grundsätzlich erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen industrieller Verbundprojekte entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Bei den anwendungsorientierten Verbundvorhaben wird eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von 50% an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojektes angestrebt. Diese gilt zuzüglich ggf. zu gewährender Boni für KMU sowie ggf. in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Die Projektskizzen sind einzureichen bei den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Projektträgern:
VDI Technologiezentrum GmbH
- Projektträger -
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger -
Steinplatz 1
10623 Berlin
Die Projektträger sind außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung.
Ansprechpartner Bereich Optik/Wahrnehmung:
VDI Technologiezentrum GmbH
Dr. Christian Flüchter
Tel.: 02 11 / 62 14 - 261
Fax: 02 11 / 62 14 - 484
E-Mail: fluechter@vdi.de
Ansprechpartner Bereich Elektronik/Ansteuerung:
VDI/VDE-IT GmbH
Jürgen Berger
Tel.: 030 / 31 00 78 - 150
Fax: 030 / 31 00 78 - 141
E-Mail: juergen.berger@vdivde-it.de
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger bis spätestens 12.04.2013 Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein. Eine kommentierte Mustergliederung zur Erstellung der Skizzen finden Sie unter www.photonikforschung.de/skizzen/ . Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender, beispielhafter Gliederung enthalten:
Deckblatt mit Angaben zum Verbundkoordinator
Tabelle "Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner"
Tabelle "Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner"
0 Zusammenfassung des Projektvorschlags
(maximal eine Seite: Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)
1 Ziele
2 Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik
3 Arbeitsplan
4 Verwertungsplan
Wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, Investitionsentscheidungen
5 Notwendigkeit der Förderung
Warum kann das Vorhaben von den Verbundpartnern ohne öffentliche Förderung nicht durchgeführt werden?
Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. Ziffer 4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen (s. unter Nr. 7.2.1) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen: www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 09.11.2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen Dr. Ulrich Katenkamp
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)