30.11.2012 - 15.02.2013
Vom 21. November 2012
Das Ziel dieser gemeinsamen deutsch-tunesischen Bekanntmachung ist die Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung und die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Tunesien und Deutschland in den Bereichen Wissenschaft und Forschung.
Diese gemeinsame Bekanntmachung basiert auf dem Memorandum of Understanding (MoU) zur Zusammenarbeit im Bereich von Wissenschaft und Technologie zwischen Deutschland und Tunesien vom 10. September 1998.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF1-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Mittels dieser Bekanntmachung soll der Ausbau bzw. die Vertiefung der wissenschaftlichen bilateralen Kooperation zwischen deutschen und tunesischen Einrichtungen gefördert werden. Im Kern geht es um die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Tunesien durch die Unterstützung von
Ferner wird die Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge im Rahmen europäischer Forschungsrahmenprogramme unterstützt.
Antragstellungen werden entgegengenommen aus den nachfolgend genannten Forschungsgebieten
Auf die Beteiligung von gewerblichen Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU2) wird besonders Wert gelegt.
Auf deutscher Seite:
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere (KMU).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Auf tunesischer Seite:
Antragsberechtigt sind tunesische Forschungsinstitute oder -zentren und Universitäten (mit der Möglichkeit der Vergesellschaftung von KMU).
Auf deutscher Seite:
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE3-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte mit Antragstellern aus den neuen Ländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Die auf deutscher Seite zur Förderung beantragte Höchstsumme darf bei
Auf tunesischer Seite:
Fördermittel können im Rahmen der Projektförderung als nichtrückzahlbare Zuschüsse gezahlt werden.
Die auf tunesischer Seite beantragte Höchstfördersumme darf bei
Auf deutscher Seite können folgende Aufwendungen bezuschusst werden:
Die An- und Abreisekosten (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
Für die Bereitstellung von Tagegeldern für deutsche Experten im Ausland ist grundsätzlich der ausländische Projektpartner zuständig.
Tagegelder und projektbezogene Inlandsreisekosten: Der Aufenthalt in Deutschland wird in der Regel für eine Dauer von maximal drei Monaten jährlich vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 Euro/Tag bzw. 2 300 Euro/Monat bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
Die An- und Abreisekosten bis zum und vom Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land übernommen.
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Sachkosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Nummer 5.2) gezahlt.
Die Gewährung von vorhabensbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.
Vorhabensbezogene Kosten für studentisches, administratives und/oder wissenschaftliches Personal können bezuschusst werden.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:
Auf tunesischer Seite:
Auf tunesischer Seite können folgende Aufwendungen bezuschusst werden:
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Tunesien werden Sachkosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Tunesien, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld gezahlt.
Auf deutscher Seite:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Stephan Epe
E-Mail: Stephan.Epe@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-19 04
Telefax: 02 28-38 21-14 90
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Lydia Bartuli
E-Mail: Lydia.Bartuli@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-18 28
Telefax: 02 28-38 21-14 90
Auf tunesischer Seite:
Ministry of Higher Education and Scientific Research (General Directorate for Scientific Research)
Anschrift: Avenue Ouled Haffouz - 1030 Tunis, Tunisia.
Telefon: +2 16 71 83 53 51
Telefax: +2 16 71 83 53 51
E-Mail: awatefsoltane@gmail.com; awtef.soltane@mes.rnu.tn
Auf deutscher Seite ist das Förderverfahren zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe ist zunächst eine Projektskizze in englischer Sprache bis spätestens 15. Februar 2013 über das elektronische Skizzentool PT-Outline - (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/STC_TUNGER_2012) - einzureichen.
Eine Zusammenfassung in deutscher Sprache ist unbedingt beizufügen.
Die rechtsverbindlich unterschriebene Projektskizze ist dem Internationalen Büro bis spätestens 28. Februar 2013 zuzusenden (es gilt das Datum des Poststempels). Bitte geben Sie auf allen zusätzlichen Dokumenten die nach der elektronischen Einreichung über PT-Outline vergebene Projekt-Identifikationsnummer (Projekt-ID) an.
Die Projektskizze besteht aus zwei Teilen:
Teil A:Angaben in PT-Outline für administrative Zwecke.Teil B:Eine individuelle, auf die Bekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung in englischer Sprache mit folgender Gliederung:
Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 15 Seiten nicht überschreiten (Arial 11, 1,5 Zeilenabstand, 2 cm Seitenrand, ohne Publikationsverzeichnis und andere Anhänge).
In der zweiten Verfahrensstufe werden diejenigen Institutionen mit positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert - ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator -, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" des BMBF zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Der Antrag ist (unter Beachtung der Vorlagefrist!) an folgende Adresse zu senden:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Stephan Epe und Lydia Bartuli
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur Antragstellung über PT-Outline wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: Martina.Lauterbach@dlr.de
Telefon: +49 (0) 2 28 38 21-17 34
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Auf tunesischer Seite:
Auf tunesischer Seite ist das Förderverfahren zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe:
Anträge sind:
Vorlage:
In der zweiten Verfahrensstufe:
Die eingegangenen Projektskizzen werden von unabhängigen und externen Gutachtern sowohl auf der deutschen als auch auf der tunesischen Seite bewertet. Dabei gelten folgende Kriterien für
Auf der Grundlage dieser Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Nur Anträge, über deren Förderung von beiden Seiten positiv entschieden wurde, sind zur Förderung zugelassen.
Die Antragsteller werden über das Ergebnis des Auswahlverfahrens schriftlich informiert.
Bestandteil eines Zuwendungsvertrags auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsverträgen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).
Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von den Nummern 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. den Nummern 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Zuwendungsvertrag zu vereinbaren.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 21. November 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Webers
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/20716.php)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)