31.01.2013 - 30.09.2014
Vom 8. Januar 2013
Die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technologie und Innovation (Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit, WTZ) zwischen Deutschland und Russland besitzt eine über zwanzigjährige Tradition, der mit der "Initiative über die strategische Partnerschaft Russlands und Deutschlands auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation" im Jahr 2005 ein zusätzlicher Impuls verliehen wurde. Die enge Kooperation zwischen beiden Ländern gewinnt durch die herausgehobene Rolle Russlands im Rahmen der Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union, wie sie in der Strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Russland zum Ausdruck kommt, noch weiter an Bedeutung. Zunehmend spielen die aufstrebenden innovativen Regionen in Russland eine Rolle für die deutsch-russischen Kooperation.
Ziele der Fördermaßnahmen sind vor diesem Hintergrund die Exploration und Vorbereitung von Kooperationen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung, die Vernetzung von Forschungsvorhaben sowie die Entwicklung nachhaltiger Forschungspartnerschaften, vor allem auch mit Partnern in den russischen innovativen Regionen (u. a. Tomsk, Nowosibirsk, Irkutsk, Kaluga, Republik Tatarstan, Republik Mordwinien, Krasnojarsk, Perm, Republik Baschkortostan, Lipezk, Samara, Uljanowsk)1 Vorzugsweise werden anwendungsnahe Vorhaben sowie Maßnahmen mit Industriebeteiligung (vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen, KMU2) unterstützt.
Hiermit soll auch eine Grundlage für weiterführende Projektanträge in aktuellen Förderprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), in den thematischen Prioritäten des Forschungsrahmenprogramms der EU sowie in anderen forschungsrelevanten EU-Programmen geschaffen werden. Darüber hinaus können Beteiligungen an Projekten russischer Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen angestrebt werden, die thematisch den russischen Föderalen Zielprogrammen zuzuordnen sind.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Schwerpunkte der Förderung sind:
Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:
Darüber hinaus können auch Anträge zu anderen thematischen Schwerpunkten der BMBF-Fachprogramme und der EU-Forschungsprogramme unterstützt werden.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten für Reisen, für den projektbezogenen wissenschaftlichen Expertenaustausch und für Expertentreffen sowie thematische Projektplanungsworkshops. In begründeten Einzelfällen können weitere Sachausgaben/-kosten (z. B. Veranstaltungskosten, besondere Kleingeräte für Machbarkeitsstudien, die nicht der Grundausstattung der Labors zuzurechnen sind) erstattet werden.
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro (IB) beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartner beim IB:
Dr. Jörn Grünewald
(Bereiche: Biotechnologie, Optische Technologien, Nanotechnologie [inkl. Materialforschung], Physikalische Grundlagenforschung [z. B. Beschleunigerbasierte Photonenquellen], Produktionstechnologien, physikalisch-chemische Technologien, Geistes- und Sozialwissenschaften)
E-Mail: joern.gruenewald@dlr.de
Telefon: +49-2 28-38 21 14 57
Telefax: +49-2 28-38 21 14 00
Maria Josten
(Bereiche: Meeres- und Polarforschung, IKT, Gesundheitsforschung, Geowissenschaften, Umwelttechnologien/Nachhaltigkeit, Erneuerbare Energien)
E-Mail: maria.josten@dlr.de
Telefon: +49-2 28-38 21 14 15
Telefax: +49-2 28-38 21 14 00
Administrative Ansprechpartnerin beim IB:
Andrea Kröll
E-Mail: andrea.kroell@dlr.de
Telefon: +49-2 28-38 21 14 13
Telefax: +49-2 28-38 21 14 00
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen vorzugsweise in deutscher, in Ausnahmefällen auch in englischer Sprache
bis spätestens 30. September 2014
über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/WTZ_RUSSLAND) einzureichen. Im Falle einer Einreichung der Projektskizze in englischer Sprache ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache erforderlich.
Förderanträge können kontinuierlich eingereicht werden.
Gliederung der Projektskizze:
Die Projektbeschreibung (Part B) kann als Dokument (word- oder pdf-Dokument) in pt-outline hochgeladen werden.
Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Institutionen von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" des BMBF zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block abgerufen werden.
Der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag ist postalisch an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist) zu senden:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Andrea Kröll
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: andrea.kroell@dlr.de
Telefon: +49-2 28-38 21 14 13
Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: +49-2 28-38 21 17 34
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden in der Regel anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Die Förderung der positiv bewerteten und bewilligten Projekte kann voraussichtlich nach folgendem Zeitplan erfolgen:
Bestandteil für Zuwendungen auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. für Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).
Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von den Nummern 7 und 8 der BNBest-BMBF98 bzw. den Nummern 12 und 13 der NKBF98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrechten der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 8. Januar 2013
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Michael Schlicht
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/21197.php)
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)