21.02.2013 - 30.04.2013
Vom 4. Februar 2013
In der internationalen Zusammenarbeit Innovationspotentiale zu erschließen, ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Die Chancen für deutsche Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu sein, steigen, wenn sie sich international vernetzen.
Der Donauraum bietet ein großes Potential für die Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung (FuE). Die Förderung der multilateralen Zusammenarbeit ist einer der zentralen Ansatzpunkte der Donauraumstrategie der Europäischen Union, die einen Rahmen darstellt für Verbesserungen bei der sozioökonomischen Entwicklung, der Wettbewerbsfähigkeit, dem Umweltmanagement und dem ressourceneffizienten Wachstum des Donauraums. So verweist die EU-Kommission in der am 24. Juni 2011 verabschiedeten Strategie auf die aussichtsreichen Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten im Donauraum, deren internationale Potenziale noch weiter auszuschöpfen sind.
Das vorliegende Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll deutsche Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen darin unterstützen, sich mit exzellenten Forschern in Donauanrainerstaaten1 zu vernetzen, um gemeinsam Kooperationsstrategien und Projekte zu entwickeln. Es fördert eine stärkere Vernetzung zwischen den führenden innovativen Regionen am Oberlauf und in Entwicklung begriffenen Regionen am Unterlauf des Flusses und trägt damit zur erfolgreichen Umsetzung der Donauraumstrategie bei. Die Internationalisierung bereits bestehender nationaler Kompetenznetze soll auf diese Weise weiter vorangetrieben werden.
Um Technologietransfer und Innovation zu fördern, wird eine internationale Verzahnung entlang der gesamten Wertschöpfungskette angestrebt. Eine Beteiligung von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), an den FuE-Netzwerken ist daher ausdrücklich gewünscht.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung ist der Auf- und Ausbau von FuE-Netzwerken bzw. deren Internationalisierung mit Partnern aus Donauanrainerstaaten zu den Bedarfsfeldern der Hightech-Strategie der Bundesregierung (Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Sicherheit, Mobilität, Kommunikation) und zu Schlüsseltechnologien, die auf diese Bedarfsfelder ausgerichtet sind, sowie den entsprechenden Themenbereichen des EU-Forschungsrahmenprogramms bzw. von Horizont 2020 ( Informationen zur Hightech-Strategie der Bundesregierung sind über das BMBF-Portal www.hightech-strategie.de erhältlich; Informationen zum EU-Forschungsrahmenprogramm bzw. Horizont 2020 unter http://www.forschungsrahmenprogramm.de). Netzwerkbildung in den genannten Themenbereichen unterstützt die Ziele der EU-Donauraumstrategie. Kooperationen in den Bereichen Klima/Energie und Mobilität bilden Ansatzpunkte für Maßnahmen im Hinblick auf die thematische Säule "Anbindung des Donauraums", Kooperationen im Bereich Kommunikation und in den Schlüsseltechnologien beziehen sich auf die Säule "Schaffung von Wohlstand", mit einer Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit eröffnen sich Aktivitäten hinsichtlich der Säule "Stärkung des Donauraums". Für den Auf- bzw. Ausbau interdisziplinär zusammengesetzter Netzwerke sind innovative Konzepte gefordert.
Die Förderung findet in zwei Förderphasen statt, die nacheinander durchlaufen werden:
- Förderphase 1:
Auf- bzw. Ausbau des Netzwerkes
Die erste Förderphase kann bis zu zwölf Monate dauern und dient der Bildung des neuen FuE-Netzwerkes bzw. der Erweiterung eines bereits bestehenden FuE-Netzwerkes um Partner aus den Donauanrainerstaaten (die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Österreich, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn sowie die Nicht-EU-Staaten Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Moldau, Montenegro, Serbien und Ukraine). Ziel ist es, nachhaltige Netzwerkstrukturen aufzubauen. Daher soll am Ende dieser Phase eine schriftliche Vereinbarung über die Art und Weise der Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerkes z.B. in Form eines Memorandum of Understanding (MoU) von den Netzwerkteilnehmern unterzeichnet werden.
- Förderphase 2:
Anbahnung konkreter FuE-Projekte
In einer zweiten Förderphase von bis zu zwölf Monaten wird die Anbahnung konkreter gemeinsamer Projekte unterstützt. In dieser Phase soll von den Netzwerkpartnern ein Projektantrag zu den unter Nummer 2 genannten Themen ausgearbeitet und eingereicht bzw. ein FuE-Auftrag von öffentlichen und/oder privaten Auftraggebern, vorzugsweise KMU, akquiriert werden.
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)).*
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance der Anträge im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.
An dem Auf- bzw. Ausbau des FuE-Netzwerkes müssen entsprechend der Zielsetzung der Förderung der Vernetzung zwischen Institutionen in Regionen des Donauoberlaufs und des Donauunterlaufs mindestens drei Partner beteiligt sein:
Partner aus Österreich können aus Mitteln dieses Programms grundsätzlich nicht gefördert werden.
Der deutsche Partner hat seinem Förderantrag mindestens eine Absichtserklärung ("letter of intent") zur Zusammenarbeit von einer ausländischen Einrichtung der unter den Buchstaben b und c genannten Länder beizufügen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt in Förderphase 1 maximal 50.000 €, in Förderphase 2 wird die Anbahnung konkreter gemeinsamer Projekte mit maximal 30.000 € unterstützt. Hochschulen und Universitätskliniken können zusätzliche Mittel (Projektpauschale) in Höhe von 20 % der gesamten Projektausgaben erhalten.
Folgende Aufwendungen können während der Förderphasen 1 und 2 bezuschusst werden:
Voraussetzung für die Antragstellung zur Förderung in der Phase 2 ist der Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an Förderphase 1, die durch einen Bericht über die erreichten Ergebnisse inklusive der zwischen den Netzwerkpartnern geschlossenen Vereinbarung nachzuweisen ist. Damit eine weitere Förderung in Phase 2 möglich ist, ist eine konkrete Weiterfinanzierungsmöglichkeit des Netzwerkes überzeugend darzustellen. Das kann z.B. eine konkrete Ausschreibung innerhalb eines EU-Förderprogramms, eines nationalen Förderprogramms (Bund o.a.) oder regionalen Förderprogramms sowie eine Ausschreibung eines anderen Donauanrainerstaates sein, an der sich das Netzwerk beteiligen möchte. Dies können auch FuE-Aufträge privater und/oder öffentlicher Auftraggeber sein, die von den Netzwerkpartnern gemeinsam akquiriert werden sollen. In diesem Fall ist dem Antrag eine Interessensbekundung der potentiellen Partner beizufügen, die ein generelles Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem FuE-Netzwerk und an einer potentiellen Vergabe von FuE-Aufträgen bestätigt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Ralf Hagedorn
E-Mail: Ralf.Hagedorn@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-14 92
Telefax: 02 28-38 21-14 90
Ralf Hanatschek
E-Mail: Ralf.Hanatschek@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-14 82
Telefax: 02 28-38 21-14 90
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Derya Manda
E-Mail: Derya.Manda@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-18 96
Telefax: 02 28-38 21-14 90
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens 30. April 2013 über das elektronische Skizzentool PT-Outline (http://www.ptoutline.de/IWINDOR) einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus pt-outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden.
Gliederung der Projektskizze:
Die Projektbeschreibung (Teil B) kann als Dokument (zip-Archiv oder pdf-Dokument) in pt-outline hochgeladen werden.
Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert - ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator -, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen oder unmittelbar beim Internationalen Büro angefordert werden.
Der Antrag ist an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Dr. Ralf Hagedorn / Derya Manda
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: Martina.Lauterbach@dlr.de
Telefon: 02 28 38 21-17 34
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Der hier eingereichte Förderantrag bezieht sich ausschließlich auf Förderphase 1.
Für die Förderphase 2 ist ein gesonderter Anschlussantrag zu stellen. Im Hinblick auf eine unmittelbar anschließende Fortführung ist dieser Antrag mindestens drei Monate vor Ende der Förderphase 1 vorzulegen. Informationen zum Antrag für Förderphase 2 finden sich unter http://www.bmbf.de/pubRD/IWINDOR_Phase2.pdf oder werden auf Anfrage durch das Internationale Büro des BMBF zugesandt.
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Bestandteil einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).
Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Ziffer 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. Ziffer 12 und 13 der NKBF 98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren.
Es ist vorgesehen, die geförderten Maßnahmen zu evaluieren. Die Teilnahme der Antragsteller an jeweils einem Workshop zum Kick-off und zur Evaluierung nach Förderphase 1 bzw. 2 wird vorausgesetzt.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 4. Februar 2013
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Erika Rost
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/21286.php)
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)