26.02.2013 - 30.04.2013
Vom 6. Februar 2013
In der internationalen Zusammenarbeit Innovationspotentiale zu erschließen, ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Die Chancen für deutsche Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu sein, steigen, wenn sie sich international vernetzen.
Der Ostseeraum bietet ein großes Potential für die Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung (FuE). In wichtigen Zukunftsthemen sind Akteure aus dieser Region weltweit führend. Es bestehen bereits vielfältige grenzüberschreitende Initiativen von verschiedenen Ländern rund um die Ostsee, die für eine Beteiligung deutscher Forscher sehr attraktiv sind.
Das vorliegende Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll diese daher unterstützen, sich mit exzellenten Forschern in Ostseeanrainerstaaten zu vernetzen, um gemeinsam Kooperationsstrategien zu entwickeln und erfolgreich an FuE-Projekten zu arbeiten. Die Internationalisierung bereits bestehender nationaler Kompetenznetze soll auf diese Weise weiter vorangetrieben werden.
Um Technologietransfer und Innovation besonders zu fördern, wird eine internationale Verzahnung entlang der gesamten Wertschöpfungskette angestrebt. Eine Beteiligung von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) , an den FuE-Netzwerken ist daher ausdrücklich erwünscht.
Bei der Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse wird es immer wichtiger, die Bedürfnisse der zukünftigen Nutzer einzubeziehen. Hier bieten insbesondere die nordischen Staaten im Hinblick auf "User Driven Innovation" oder "Open Innovation" interessante Konzepte, von denen deutsche Unternehmen profitieren können.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung ist der Auf- und Ausbau von FuE-Netzwerken bzw. deren Internationalisierung mit Partnern aus Ostseeanrainerstaaten (entsprechend den unter Nummer 4.1 genannten Bedingungen) zu den Bedarfsfeldern der Hightech-Strategie der Bundesregierung (Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Sicherheit, Mobilität, Kommunikation) und den Schlüsseltechnologien, die auf diese Bedarfsfelder ausgerichtet sind, sowie den entsprechenden Themenbereichen des EU-Forschungsrahmenprogramms bzw. von Horizont 2020 (Informationen zur Hightech-Strategie sind verfügbar unter http://www.hightech-strategie.de, Informationen zum EU-Forschungsrahmenprogramm unter http://www.forschungsrahmenprogramm.de).
Innovative Konzepte zum Auf- bzw. Ausbau interdisziplinär zusammengesetzter Netzwerke werden begrüßt.
Der Förderzeitraum kann bis zu 24 Monate betragen, er besteht aus zwei Förderphasen von jeweils bis zu zwölf Monaten, die nacheinander durchlaufen werden.
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance der Anträge im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.
An dem Auf- bzw. Ausbau des FuE-Netzwerkes müssen mindestens drei Partner beteiligt sein:
Ein deutscher Partner und zusätzlich mindestens ein Partner aus:
Partner aus Russland können zusätzlich einbezogen werden.
Der deutsche Partner hat seinem Förderantrag mindestens eine Absichtserklärung ("Letter of Intent") zur Zusammenarbeit von einer ausländischen Einrichtung der unter I. und II. genannten Länder beizufügen.
Spätestens zehn Monate nach Laufzeitbeginn ist ein Zwischenbericht einzureichen, anhand dessen der Zuwendungsgeber beurteilt, inwiefern die zuvor in der Projektskizze definierten Zielvereinbarungen für die erste Förderphase erfüllt worden sind. Der Bericht soll eine schriftliche Vereinbarung über die Art und Weise der Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerkes z. B. in Form eines Memorandum of Understanding (MoU) enthalten, die von den Netzwerkteilnehmern unterzeichnet worden ist.
Zusätzlich ist eine Planung für die zweite Förderphase vorzulegen. Hierzu müssen konkrete Förder- oder Finanzierungsmöglichkeiten für ein gemeinsames Forschungsprojekt innerhalb des Netzwerkes überzeugend dargestellt werden. Das kann z. B. eine konkrete Ausschreibung innerhalb eines EU-Förderprogramms, eines nationalen Förderprogramms (Bund o. a.) oder regionalen Förderprogramms oder eine Ausschreibung eines anderen Ostseeanrainerstaates sein, an der sich das Netzwerk beteiligen möchte, oder ein Auftrag aus der Industrie, der von den Netzwerkpartnern gemeinsam akquiriert werden soll. In diesem Fall soll eine Interessensbekundung der potenziellen Industriepartner vorliegen, die ein generelles Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem FuE-Netzwerk und an der potentiellen Vergabe eines FuE-Auftrags bestätigt.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Es kann eine maximale Förderung in der Höhe von € 80.000 für den Gesamtförderzeitraum beantragt werden. Hiervon können in der ersten Förderphase bis maximal € 50.000 bewilligt werden. Wenn alle zuvor in der Projektskizze definierten Zielvereinbarungen für die erste Förderphase erfüllt worden sind, können für den restlichen Förderzeitraum die übrigen Gelder in Höhe von maximal € 30.000 freigegeben werden. Hochschulen und Universitätskliniken erhalten auf die genannten Fördersummen einen 20 %igen Zuschlag (Projektpauschale).
Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Fachlicher Ansprechpartner (nordische Länder) beim Internationalen Büro:
Dr. Hans-Peter Niller
E-Mail: hans-peter.niller@dlr.de
Telefon: +49 228 3821 1468
Fachlicher Ansprechpartner (baltische Länder und Polen) beim Internationalen Büro:
Dr. Michael Lange
E-Mail: michael.lange@dlr.de
Telefon: +49 228 3821 1485
Administrative Ansprechpartnerinnen beim Internationalen Büro:
Agnieszka Wuppermann (nordische Länder und baltische Länder)
E-Mail: agnieszka.wuppermann@dlr.de
Telefon: +49 228 3821 1507
Maija Buddrich (Polen)
Email: maija.buddrich@dlr.de
Telefon: +49 228 3821 1467
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens 30. April 2013 über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/BalticNet3) einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus PT-Outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden.
Falls die Projektskizze in englischer Sprache erstellt wird, ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.
Gliederung der Projektskizze:
Teil A.) Angaben für administrative Zwecke. Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst.
Teil B.) eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung
Die Projektbeschreibung (Teil B) kann als Dokument (zip-Archiv oder pdf-Dokument) in PT-Outline hochgeladen werden.
Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Begutachtung des Projekts. Die zur Projektskizze zugehörige Projektbeschreibung (Teil B) sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte ca. zehn Seiten umfassen und in deutscher oder englischer Sprache formuliert werden.
In der zweiten Verfahrensstufe werden der/die Antragsteller von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block
abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Anträge sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Der Antrag ist an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
- Dr. Michael Lange / Agnieszka Wuppermann -
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: Martina.Lauterbach@dlr.de
Telefon: +49 (0) 228 3821 1734
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter anhand der folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Prüfung der Projektskizze über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
Es ist vorgesehen, die geförderten Maßnahmen zu evaluieren. Die Teilnahme der Antragsteller an jeweils einem Workshop zum Kick-off und zur Evaluierung nach Abschluss der ersten Förderphase sowie nach Beendigung des gesamten Förderzeitraums wird vorausgesetzt.
Bestandteil einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).
Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Ziffer 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. Ziffer 12 und 13 der NKBF 98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 6. Februar 2013
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Erika Rost
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/21309.php)
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)