14.03.2013
Vom 7. März 2013
Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des Forschungsprogramms "IKT 2020 - Forschung für Innovationen" im Rahmen der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung und in Umsetzung der Forschungsagenda der Bundesregierung für den demografischen Wandel "Das Alter hat Zukunft". Sie stellt zugleich einen Beitrag zur Umsetzung der Demografiestrategie der Bundesregierung "Jedes Alter zählt" sowie zum Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)-Wissenschaftsjahr 2013 "Die demografische Chance" dar.
Mit der Bekanntmachung wird die Entwicklung von konzeptionellen Ansätzen und Perspektiven gefördert, die dazu beitragen, den neuen BMBF-Förderschwerpunkt "Mensch-Technik-Interaktion (MTI) für den demografischen Wandel" zu erschließen und die Grundlagen für weitere praxis- und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben in diesem Bereich zu erweitern.
Das BMBF fördert die Entwicklung innovativer Technologien mit dem Ziel, einen Beitrag zur Bewältigung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen zu leisten. Lösungen aus dem Bereich der "Mensch-Technik-Interaktion", welche die Herausforderungen und Chancen adressieren, die mit einer sich demografisch wandelnden Gesellschaft verbunden sind, kommt dabei eine besondere Rolle zu.
Für die weitere Entwicklung des neuen BMBF-Förderschwerpunktes "Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel" ist es notwendig, das komplexe Wechselspiel aus wissenschaftlich-technischer und gesellschaftlicher Entwicklung zu erfassen und zu strukturieren. Eine vorbereitende Grundlagenforschung für einen aktiven Umgang mit dieser gesellschaftlichen Herausforderung und den Lösungspotenzialen der MTI kann wichtige Impulse für die zielgerichtete Entwicklung dieses technologischen Themenfeldes geben.
Nähere Informationen zum Thema "Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel" sowie eine Darstellung weiterer Aktivitäten des BMBF in diesem Förderfeld sind unter www.mtidw.de zu finden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Das BMBF wird wissenschaftliche Forschungsvorhaben fördern, die
Die Forschungsvorhaben sollen, wie in Nummer 1.1 beschrieben, dazu beitragen, noch ungenutzte Potenziale der MTI mit Blick auf konkrete gesellschaftliche Herausforderungen wie insbesondere den demografischen Wandel zu heben und das Forschungsfeld im Hinblick auf diese Herausforderungen auszurichten und weiterzuentwickeln. Die Forschungsvorhaben können sich sowohl auf technische als auch auf möglicherweise relevante nicht-technische Aspekte (z. B. gesellschaftlicher, rechtlicher, ethische Art) der MTI beziehen.
Die Förderfähigkeit ist an folgende Kriterien gebunden:
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, aber auch andere Akteure im Themenfeld "Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel", z. B. Organisationen aus dem caritativen Bereich. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
In der Regel handelt es sich um Einzelvorhaben. Bei interdisziplinär gelagerten Forschungsfragen kann maximal ein weiterer Partner berücksichtigt werden. In diesem Fall ist einer der Partner als Koordinator zu benennen. Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Projekten zu beteiligen.
Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen.
Von den Antragstellern wird außerdem die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Vorhaben erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.
Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und einer Kontaktaufnahme mit Unternehmen zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Projekten sollen deshalb möglichst auch frühzeitig Unternehmen oder Anwender beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse in einer späteren Phase in Richtung einer breiten Anwendung weiterentwickeln wollen und können. Diese Beteiligung kann beispielsweise die Form einer beratenden Aktivität für das Forschungsprojekt annehmen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Falls ausnahmsweise zwei Partner ein gemeinsames Vorhaben vorschlagen, haben sie ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Projekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219) entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für potenzielle Antragsteller (siehe unter Nummer 3) sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE*-Beihilfen berücksichtigen.
Die Förderdauer soll in der Regel ein Jahr betragen. In Ausnahmefällen können bis zu maximal zwei Jahre beantragt werden.
Je nach Größe des Projektteams und Umfang der Arbeiten können die veranschlagten Projektkosten bzw. -ausgaben zwischen 100 000 € und maximal 300 000 € liegen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Ansprechpartner ist:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger "Demografischer Wandel; Mensch-Technik-Interaktion"
Steinplatz 1
10623 Berlin
Internet: www.mtidw.de/grundsatzfragen/WVP
Die Vordrucke für Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse www.mtidw.de/foerderung abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
jederzeit nach Inkrafttreten dieser Förderrichtlinien
Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter www.mtidw.de/grundsatzfragen/WVP in deutscher Sprache vorzulegen.
Projektskizzen dürfen einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten (mindestens 10-Punkt Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Darin sollen die Ziele des Projektes und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz im Kontext des Themenfeldes der "Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel" erläutert werden.
Ein Gliederungsvorschlag für die Projektskizze ist unter www.mtidw.de/grundsatzfragen/WVP zu finden. Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.
Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (https://foerderportal.bund.de/easy/).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 7. März 2013
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
A. Eickmeyer-Hehn
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(URL: http://www.foerderinfo.bund.de/)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)