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14.03.2013

Bekanntmachung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Wissenschaftlichen Vorprojekten zur "Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel"

Vom 7. März 2013

Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des Forschungsprogramms "IKT 2020 - Forschung für Innovationen" im Rahmen der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung und in Umsetzung der Forschungsagenda der Bundesregierung für den demografischen Wandel "Das Alter hat Zukunft". Sie stellt zugleich einen Beitrag zur Umsetzung der Demografiestrategie der Bundesregierung "Jedes Alter zählt" sowie zum Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)-Wissenschaftsjahr 2013 "Die demografische Chance" dar.

Mit der Bekanntmachung wird die Entwicklung von konzeptionellen Ansätzen und Perspektiven gefördert, die dazu beitragen, den neuen BMBF-Förderschwerpunkt "Mensch-Technik-Interaktion (MTI) für den demografischen Wandel" zu erschließen und die Grundlagen für weitere praxis- und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben in diesem Bereich zu erweitern.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das BMBF fördert die Entwicklung innovativer Technologien mit dem Ziel, einen Beitrag zur Bewältigung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen zu leisten. Lösungen aus dem Bereich der "Mensch-Technik-Interaktion", welche die Herausforderungen und Chancen adressieren, die mit einer sich demografisch wandelnden Gesellschaft verbunden sind, kommt dabei eine besondere Rolle zu.

Für die weitere Entwicklung des neuen BMBF-Förderschwerpunktes "Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel" ist es notwendig, das komplexe Wechselspiel aus wissenschaftlich-technischer und gesellschaftlicher Entwicklung zu erfassen und zu strukturieren. Eine vorbereitende Grundlagenforschung für einen aktiven Umgang mit dieser gesellschaftlichen Herausforderung und den Lösungspotenzialen der MTI kann wichtige Impulse für die zielgerichtete Entwicklung dieses technologischen Themenfeldes geben.

Nähere Informationen zum Thema "Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel" sowie eine Darstellung weiterer Aktivitäten des BMBF in diesem Förderfeld sind unter www.mtidw.de zu finden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF wird wissenschaftliche Forschungsvorhaben fördern, die

  1. neue und realistische Anwendungsszenarien im Bereich der "Mensch-Technik-Interaktion" entwickeln und so Wege für die Weiterentwicklung des Förderschwerpunktes aufzeigen,
  2. bestehende Hinderungsgründe ausräumen oder grundlegende Wissenslücken füllen,
  3. den Reifegrad von Forschungsthemen erhöhen, oder
  4. die notwendigen Grundlagen für eine möglicherweise anschließende anwendungs- und praxisorientierte Forschung im Verbund mit Umsetzungspartnern und Anwendern schaffen.

Die Forschungsvorhaben sollen, wie in Nummer 1.1 beschrieben, dazu beitragen, noch ungenutzte Potenziale der MTI mit Blick auf konkrete gesellschaftliche Herausforderungen wie insbesondere den demografischen Wandel zu heben und das Forschungsfeld im Hinblick auf diese Herausforderungen auszurichten und weiterzuentwickeln. Die Forschungsvorhaben können sich sowohl auf technische als auch auf möglicherweise relevante nicht-technische Aspekte (z. B. gesellschaftlicher, rechtlicher, ethische Art) der MTI beziehen.

Die Förderfähigkeit ist an folgende Kriterien gebunden:

  • Das vorgeschlagene Vorhaben muss den Zielen und Anforderungen dieser Richtlinien entsprechen (insbesondere auch den Ausführungen in den Nummern 1.1 und 7.3).
  • Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere forschungsorientierte Organisationen/Einrichtungen mit einschlägigem Know-how im Bereich "Mensch-Technik-Interaktion; Demogra­fischer Wandel".
  • Es soll sich um ein Einzelvorhaben handeln. Maximal können zwei Partner ein gemeinsames Vorhaben vorschlagen.
  • Die Laufzeit des Vorhabens soll im Regelfall ein Jahr betragen, es können allerdings in Ausnahmefällen auch bis zu maximal zwei Jahre beantragt werden.
  • Im Vorhaben sollen substanzielle Vorschläge zum Thema gemacht bzw. eine neue Ausrichtung dargelegt werden. Je nach Größe des Projektteams und Umfang der Arbeiten können die veranschlagten Projektkosten bzw. -ausgaben zwischen 100 000 € und maximal 300 000 € liegen.
  • Im Rahmen des Vorhabens ist bereits frühzeitig der Dialog mit weiteren Akteuren aufzunehmen, um die Anschlussfähigkeit der Forschungsarbeiten zu demonstrieren. Dies muss in der Konzeption ersichtlich und nachvollziehbar werden.
  • Ein Teilergebnis jedes Vorhabens ist die Erstellung eines Visionenpapiers, das die nächsten wünschenswerten Schritte sowie Entwicklungs- und Anwendungspotenziale des vorgeschlagenen Themengebiets aufzeigt.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, aber auch andere Akteure im Themenfeld "Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel", z. B. Organisationen aus dem caritativen Bereich. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

In der Regel handelt es sich um Einzelvorhaben. Bei interdisziplinär gelagerten Forschungsfragen kann maximal ein weiterer Partner berücksichtigt werden. In diesem Fall ist einer der Partner als Koordinator zu benennen. Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Projekten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen.

Von den Antragstellern wird außerdem die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Vorhaben erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit er­wartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und einer Kontaktaufnahme mit Unternehmen zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Projekten sollen deshalb möglichst auch frühzeitig Unternehmen oder Anwender beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse in einer späteren Phase in Richtung einer breiten Anwendung weiterentwickeln wollen und können. Diese Beteiligung kann beispielsweise die Form einer beratenden Aktivität für das Forschungsprojekt annehmen.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische euro­päische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Falls ausnahmsweise zwei Partner ein gemeinsames Vorhaben vorschlagen, haben sie ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Projekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219) entnommen werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für potenzielle Antragsteller (siehe unter Nummer 3) sind die zuwendungsfähigen projektbe­zogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE*-Beihilfen berücksichtigen.

Die Förderdauer soll in der Regel ein Jahr betragen. In Ausnahmefällen können bis zu maximal zwei Jahre beantragt werden.

Je nach Größe des Projektteams und Umfang der Arbeiten können die veranschlagten Projektkosten bzw. -ausgaben zwischen 100 000 € und maximal 300 000 € liegen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Ansprechpartner ist:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger "Demografischer Wandel; Mensch-Technik-Interaktion"
Steinplatz 1
10623 Berlin

Internet: www.mtidw.de/grundsatzfragen/WVP

Die Vordrucke für Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse www.mtidw.de/foerderung abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

jederzeit nach Inkrafttreten dieser Förderrichtlinien

Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter www.mtidw.de/grundsatzfragen/WVP in deutscher Sprache vorzulegen.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten (mindestens 10-Punkt Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Darin sollen die Ziele des Projektes und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz im Kontext des Themenfeldes der "Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel" erläutert werden.

Ein Gliederungsvorschlag für die Projektskizze ist unter www.mtidw.de/grundsatzfragen/WVP zu finden. Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Sondierung neuer Themen und Weiterentwicklung neuartiger Forschungsfragen für die Mensch-Technik-Interaktion mit einer Ausrichtung auf gesellschaftliche Herausforderungen; oder Forschung zu Grundsatzfragen des demografischen Wandels und seiner Implikationen.
  • Gesellschaftliche Relevanz, Potenzial des Vorhabens zur Schaffung geeigneter Grundlagen für eine anschließende verwertungsorientierte Verbundförderung.
  • Qualifikation und Kompetenz der Beteiligten in Bezug auf das skizzierte Vorhaben.
  • Qualität der eingereichten Projektskizze.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Infor­mationen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (https://foerderportal.bund.de/easy/).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 7. März 2013

Bundesministerium  für Bildung und Forschung
Im Auftrag
A. Eickmeyer-Hehn



*FuE = Forschung und Entwicklung

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