23.06.2004 - 15.10.2006
vom 15. Juni 2004
1.1 Zuwendungszweck
Angesichts rasch fortschreitender Spezialisierung in arbeitsteiligen Gesundheitssystemen werden zunehmend Allgemeinmediziner als Generalisten benötigt, die auch Entscheidungen über medizinische Zuständigkeiten treffen und die Koordination komplexer Behandlungsverläufe ermöglichen. Besonders bei der Behandlung chronischer und/oder multimorbider Patienten, in der Differenzierung von harmlosen Befindensstörungen und ernsten Verläufen sowie in der Anpassung medizinischer Maßnahmen an die subjektiven Vorstellungen, Erwartungen und Befürchtungen des Kranken kommt der Allgemeinmedizin eine besondere Rolle zu. Die ganzheitliche Herangehensweise des Allgemeinmediziners und seine Langzeitbetreuung des Patienten unter Einschluss des familiären und Gemeinde-Kontextes eröffnet auch die Chance zu einer nachhaltigen, individuell angepassten und damit effektiveren Gesundheitsförderung und Prävention.
Die kompetente Wahrnehmung dieser komplexen Aufgabenstellung eines Allgemeinmediziners bedarf über die Realisierung der primärmedizinischen Orientierung des Gesundheitssystems und des primärmedizinischen Versorgungssektors hinaus auch der Etablierung und Stärkung der Forschung in entsprechend ausgerichteten Forschungseinrichtungen.
Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 1999 im Rahmen des Regierungsprogramms "Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen" einen Schwerpunkt zur Förderung der Forschung in der Allgemeinmedizin eingerichtet. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Fördermaßnahme haben gezeigt, dass eine Flankierung durch eine gezielte Nachwuchsförderung für junge Allgemeinmediziner mit einer Forschungsperspektive erforderlich ist.
Ziel dieser ergänzenden Fördermaßnahme ist es, Nachwuchswissenschaftler(n)(innen) in der Allgemeinmedizin durch die Förderung von Forschungsprojekten die Möglichkeit zu geben, Forschungskompetenz in ihrem Fach zu erwerben, ihre wissenschaftliche Qualifikation voranzutreiben und selbständiges wissenschaftliches Arbeiten zu ermöglichen. Damit sollen sie auch bessere Karrierechancen in der Forschung erlangen.
1.2 Rechtsgrundlagen
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung durch Zuwendung gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Fördermaßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die zur Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen.
Gefördert werden sollen Forschungsprojekte, die von Nachwuchswissenschaftler(n)(innen) in der Allgemeinmedizin konzipiert und durchgeführt werden. Die Themen der Forschungsprojekte müssen eine hohe Relevanz für die Allgemeinmedizin und einen fundierten Forschungsbezug haben. Im Rahmen der Projekte können mehrmonatige Weiterbildungs-/ Forschungsaufenthalte im Ausland durchgeführt werden, wenn sie einen direkten Bezug zur Bearbeitung der Projektthemen haben. So kann es z. B. durch den Auslandsaufenthalt möglich sein, Fragestellungen des Projektes in inhaltlicher und/oder methodischer Sicht aufzuarbeiten und zu vertiefen sowie eine größere Nähe zum internationalen Forschungsgeschehen und dessen Standards zu gewinnen. Auslandsaufenthalte sind zeitlich sinnvoll in die Laufzeit der Projekte zu integrieren.
In drei Förderzyklen sollen zunächst bis zu jeweils 6 Forschungsprojekte mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten gefördert werden. Über eine mögliche Weiterführung der Fördermaßnahme wird auf der Grundlage des Evaluationsergebnisses dieser ersten drei Förderzyklen entschieden werden.
Für die im Rahmen der Projekte beteiligten Nachwuchswissenschaftler(innen) besteht die Möglichkeit einer fachlichen Beratung/Betreuung, die durch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) vermittelt wird.
Die Publikation der Ergebnisse in einer wissenschaftlichen Zeitschrift mit unabhängigem Gutachtersystem wird erwartet.
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, die über eine Einrichtung für Allgemeinmedizin oder zumindest über einen Lehrbeauftragten für Allgemeinmedizin und eine entsprechende Grundausstattung für das beantragte Forschungsprojekt verfügen.
Die beteiligten Nachwuchswissenschaftler(innen) müssen ein abgeschlossenes Medizinstudium mit abgeschlossener Promotion besitzen und den Abschluss einer allgemeinmedizinischen Facharzt-Ausbildung anstreben. Sie sollten nicht älter als 35 Jahre sein.
Antragsteller müssen sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem 6. EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie müssen vor einer Antragstellung beim BMBF prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Sofern eine Antragstellung beim BMBF erfolgt, ist das Ergebnis der Prüfung darzustellen. Weiterhin müssen Antragsteller prüfen, inwieweit ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen. Informationen zur EU-Förderung im 6. Forschungsrahmenprogramm können unter abgerufen werden.
Zuwendungen werden auf dem Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis zu maximal 100% gefördert werden.
Grundsätzlich zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben, in Ausnahmefällen auch Investitionen. Personalausgaben können für eine halbe bis volle BAT IIa-Stelle eines/einer Nachwuchswissenschaftler(s) (nur in begründeten Ausnahmefällen auch BAT Ib) sowie Beschäftigungsentgelte für studentische Hilfskräfte angesetzt werden. Sachausgaben und ggf. Investitionen können bis zur Höhe von insgesamt 10.000 Euro angesetzt werden.
Bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderungen von Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR für das BMBF
Gesundheitsforschung
0228-3821-210
0228-3821-257
Südstraße 125
53175 Bonn
http://www.pt-dlr.de/
beauftragt.
Es wird empfohlen, zur Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet abgerufen werden.
Auf Anforderung stellt auch der Projektträger die Unterlagen zur Verfügung. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) wird hingewiesen.
7.2 Vorlage von Projektskizzen
Das Förderverfahren ist 2-stufig. Zunächst sind bis zu jeweils folgenden Stichtagen Projektskizzen beim Projektträger einzureichen:
Die jeweilige Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet oder unvollständig eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.
Der Umfang der Projektskizzen soll insgesamt 10 Seiten (DIN A4-Format, 1,5-zeilig) nicht überschreiten. Die Projektskizzen sind in deutscher Sprache (10-fach) mit einer zusätzlichen Kopiervorlage einzureichen. Eine Vorlage per Fax oder E-mail ist nicht möglich.
Projektskizzen sollen unter Nutzung von "easy" elektronisch mit einer zusätzlichen vorläufigenVorhabenbeschreibung erstellt werden.
Diese Vorhabenbeschreibung soll insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
Es wird dringend empfohlen, vor der Vorlage mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die vorgelegten Projektskizzen werden unter Hinzuziehung eines externen Gutachtergremiums bewertet. Diese Bewertung ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Förderung. Dabei werden u. a. die folgenden Kriterien zu Grunde gelegt:
Die Interessenten werden in einer 2. Verfahrensstufe über das Ergebnis der Prüfung der Projektskizzen schriftlich informiert und bei positiver Bewertung aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Über die vorgelegten förmlichen Anträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Der beabsichtige Förderbeginn nach der ersten Vorlagefrist ist frühestens im Frühjahr 2005.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 15. Juni 2004
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Hausdorf
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/2596.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)