18.10.2004 - 31.03.2005
1.1. Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING" und des Rahmenkonzeptes "Nanotechnologie erobert Märkte" und als Teil der Leitinnovation " NanoMikroChem - Innovative chemische Nanotechnologien sowie Prozess- und Mikroverfahrenstechnologien" FuE-Projekte zum Thema "Chemische Nanotechnologien für neue Werkstoffe und Produkte" zu fördern.
Die Projekte sollen entscheidend zum Verständnis von Nanostrukturbildung und -wirkung beitragen. Ihre Ergebnisse sollen zu neuen Innovationslösungen mit hoher Breitenwirksamkeit führen. Die Voraussetzungen für die Anwendung der neuen Technologien sind durch Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in interdisziplinären, strategisch angelegten Verbundprojekten zu schaffen. In den Projektvorschlägen sind insbesondere die Ziele und Möglichkeiten zur Nutzung der Ergebnisse auf dem Gebiet der chemischen Nanotechnologien für Innovationen explizit darzustellen. Die Beiträge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland sowie zur Schonung von Ressourcen und Umwelt sind auszuweisen.
Es sollen Technologie und Disziplin übergreifende, integrierte Vorhaben entlang der Wertschöpfungskette unterstützt werden, die ein hohes wirtschaftliches Potenzial besitzen und die mit optimaler Hebelwirkung Wachstum und Beschäftigung fördern.
Die Nanotechnologie ist ein Schlüsseltechnologiefeld des 21. Jahrhunderts mit weit reichender Bedeutung für Industrie, Wissenschaft und Gesellschaft. Das BMBF unterstützt durch das Rahmenkonzept "Nanotechnologie erobert Märkte" Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf diesem Gebiet.
Mit der auf spezifische chemische Schwerpunkte ausgerichteten Fördermaßnahme NanoChem sollen existierende Aktivitäten des BMBF gezielt ergänzt und erweitert werden. Das Thema erfüllt wesentliche Kriterien des im Oktober 2003 veröffentlichten BMBF-Rahmenprogramms WING. Es besitzt eine große Hebelwirkung sowohl für innovative Anwendungen in der Industrie als auch für die Deckung des gesellschaftlichen Bedarfs und für eine nachhaltige Verbesserung der Umweltsituation. Darüber hinaus sollen mit der Fördermaßnahme wichtige Ziele der in WING formulierten interdisziplinären Handlungsfelder "Nanotechnologische Werkstoffkonzepte", "Stoffe und Reaktionen" und "Schichten und Grenzflächen" umgesetzt werden.
1.2. Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Es werden industrielle Verbundprojekte der anwendungsorientierten Grundlagenforschung gefördert, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern, um wissenschaftliche Ergebnisse in Anwendungen umzusetzen. Kooperationen von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen mit akademischen Partnern sind besonders erwünscht. In Ausnahmefällen können auch visionäre Forscherverbünde der Grundlagenforschung mit Anwendungsbezug gefördert werden.
Die innerhalb dieser Bekanntmachung geförderten Arbeiten sollen zum grundlegenden Verständnis der Chemie von Nanostrukturbildung und -wirkung beitragen. Darüber hinaus soll der Transfer in die industrielle Anwendung klar erkennbar sein. Rein empirische Ansätze und Vorhaben zur Optimierung bestehender Systeme und Verfahren werden nicht gefördert. Im Fokus der Arbeiten sollen deshalb die chemische Neuentwicklung bzw. Modifizierung von Nanopartikeln und der Einsatz dieser Nanopartikel in Systemen zur Generierung neuer Werkstoff- und Produkt-Eigenschaften liegen. Rein physikalische Herangehensweisen (z. B. Lithographie) sind nicht Gegenstand der Förderung.
Die Forschungsarbeiten sollen zu einem der folgenden Themengebiete durchgeführt werden und zu Anwendungslösungen führen:
Im Rahmen der Bekanntmachung werden im Wesentlichen Arbeiten zu den vorstehend aufgeführten Themengebieten gefördert. Darüber hinaus können im Einzelfall sehr innovative Vorschläge zu anderen Themenfeldern eingereicht werden.
Übergreifende Aspekte der geplanten Arbeiten und demzufolge Bestandteil der Vorschläge sind Charakterisierung und Identifizierung, theoretische Beschreibung und Modellierung und neue verfahrenstechnische Ansätze. Im Hinblick auf die angestrebte technische Anwendung sollen robuste und reproduzierbare Labormethoden und Technikumsverfahren entwickelt werden. Die untersuchten Systeme, Methoden bzw. Verfahren sind so auszuwählen, dass in einer späteren Einführung in die industrielle Praxis eine Reduktion der Kosten hin zu einer rentablen Produktion möglich ist.
Um eine Doppelförderung zu vermeiden, werden Arbeiten zu den in den Bekanntmachung "Nanobiotechnologie", "Mikroverfahrenstechnik" und in der Leitinnovation "NanoMobil" genannten Schwerpunkten nicht berücksichtigt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Einrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Um die Anwendungsorientierung während der Projektdurchführung zu gewährleisten, werden Projektvorschläge mit industrieller Federführung bevorzugt behandelt. Das gilt ebenso für Verbundprojekte, an denen kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind. Als Ausnahme können auch industriell begleitete Institutsverbünde mit grundlagenorientierten FuE-Zielen und visionärem wirtschaftlichen Entwicklungspotenzial zugelassen werden.
Es werden Verbundprojekte von übergeordneter Bedeutung in der industriellen Forschung gefördert. Sie müssen gekennzeichnet sein durch:
Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, die keine innovative, breitenwirksame industrielle Verwertung der Ergebnisse erwarten lassen, Projekte, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen, Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen und Einzelvorhaben.
Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom BMBF vorgegebenen Kriterien, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110), nachgewiesen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, dass Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für die Nutzung von Erfindungs- oder Patentanteilen, die auf den Arbeiten von Partnern außerhalb der gewerblichen Wirtschaft beruhen, ein marktübliches Entgelt zahlen, das den Zuwendungsbedarf des empfangenden Partners entsprechend mindert.
Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (z.B. KOR, CHIN, ISR, POL) gebildet werden.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen die Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind im Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.
Die Zuwendungen können zur Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren angelegt.
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird - über die angemessene Beteiligung an den Kosten des eigenen Vorhabens hinaus - abhängig vom Grad der Anwendungsnähe eine finanzielle Beteiligung an den verbundspezifischen Aufwendungen der Partner außerhalb der gewerblichen Wirtschaft erwartet.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können. Bemessungsgrundlage bei Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die mit maximal 80% gefördert werden können.
Bei der Bemessung der Förderquoten ist - unabhängig von den BMBF-Grundsätzen - der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu beachten.
Die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide:
7.1 7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich (PTJ) - Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartnerin: Dr. Eva Gerhard-Abozari
02461/61-8705;
e.gerhard-abozari@fz-juelich.de
7.2. Vorlage von Projektskizzen
Das Förderverfahren ist zweistufig.
Zunächst ist beim Projektträger bis 31.3.2005 vom Koordinator eines Verbundprojekts eine Projektskizze für alle Verbundpartner mit einer gemeinsam von allen Partnern ausgearbeiteten beurteilungsfähigen Vorhabenbeschreibung in dreifacher Ausfertigung per Post (Anlage: Diskette, möglichst mit "easy"-Dateien) einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eingänge per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
Die Vorhabensbeschreibungen sollen wie folgt gegliedert werden:
I. Ziele
II. Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige Arbeiten und Qualifikation der Verbundpartner
III. Beschreibung des Arbeitsplanes
IV. Verwertungsplan und Aspekte der Nachhaltigkeit
V. Notwendigkeit der Zuwendung
Insgesamt soll der Umfang der Vorhabensbeschreibung maximal 20 Seiten betragen. Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.
Aus der Vorlage der Vorhabensbeschreibung können keine Rechtsansprüche auf eine Förderung des Vorhabens abgeleitet werden.
7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Das BMBF und der Projektträger werden durch unabhängige Gutachter fachlich bei der Auswahl der zu fördernden Projekte beraten. Das Votum des Gutachtergremiums dient als Entscheidungsgrundlage und trägt empfehlenden Charakter.
Bei der Bewertung der Projekte, die auf Basis der Projektskizzen erfolgt, werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Die Koordinatoren werden über das Begutachtungsergebnis schriftlich informiert.
Bei positiver Bewertung werden die Partner eines Verbundprojekts in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Vorhaben zu fördern, stehen die Förderanträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte werden im Sinne der Vermeidung von Parallelförderung bei den Förderentscheidungen berücksichtigt.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Gegen Ende der Laufzeit der Fördermaßnahme wird vom BMBF ein themenspezifisches Statusseminar veranstaltet, um im Rahmen eines (in der Regel) nicht öffentlichen Forums Gelegenheit zu geben, Ergebnisse zu präsentieren sowie Probleme und Lösungsansätze auf einer breiteren Plattform zu diskutieren.
Die Teilnahme aller geförderten Partner der Verbundprojekte wird erwartet.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, im August 2004
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Gisela Helbig
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)