06.08.2004 - 08.11.2004
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Durchführung von Klausurwochen im Bereich ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte der modernen Lebenswissenschaften (siehe hierzu Punkt 2) an dafür geeigneten deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen (im Folgenden "Einrichtungen" genannt) weiterhin zu fördern. Mit dieser Maßnahme wird die laufende Projektförderung zu ethischen, sozialen und rechtlichen Aspekten der Molekularen Medizin und der Biotechnologie unterstützt und erweitert.
Die Förderung soll dazu beitragen, den Gedanken der Nachwuchsförderung im genannten Bereich zu stärken. Ziel der Förderung ist vor allem die Unterstützung des interdisziplinären Arbeitens und der transdisziplinären Kommunikation. Geförderte Einrichtungen sollen durch die Durchführung der Klausurwochen besonders qualifizierten, jungen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen auf postdoktoralem Niveau die Möglichkeit zur intensiven, interdisziplinären, themenbezogenen Arbeit in der Gruppe, zur weiteren Profilbildung und zur zusätzlichen Qualifikation bieten.
1.2 Rechtsgrundlagen
Das BMBF gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen als Projektförderung.
Ein Anspruch der antragstellenden Einrichtung auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung einer ein- bis dreiwöchigen Veranstaltung zu einem aktuellen, bioethisch relevanten Thema, das aus dem breiten Spektrum der modernen Lebenswissenschaften gewählt werden kann. Mögliche Bereiche sind zum Beispiel die molekulare Medizin, die Biotechnologie sowie deren aktuelle und mögliche Anwendungen in den verschiedensten Bereichen. Bei Fragen zur Thematik wird empfohlen, mit dem hier zuständigen Projektträger im DLR (siehe unter Nr. 7.1) Kontakt aufzunehmen. Die Klausurwochen sollen durch eine Einrichtung durchgeführt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung und ihrer infrastrukturellen Gegebenheiten optimale Voraussetzungen für die fachliche und organisatorische Durchführung der Klausurwochen besitzt.
Bis zu 15 besonders qualifizierte, möglichst post-doktorale, am interdisziplinären Dialog interessierte Wissenschaftler insbesondere aus den Bereichen der Medizin, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Philosophie, Theologie oder Rechtswissenschaften sollen auf den Klausurwochen die Möglichkeit erhalten, sich zur intensiven, fokussierten Bearbeitung und zur interdisziplinären Diskussion des o. g. Themenbereiches aus ihrem täglichen Arbeitsumfeld zurückziehen zu können. Es sollen methodische und diskursive Fähigkeiten sowie interdisziplinäres Arbeiten weiterentwickelt werden.
Das Förderangebot richtet sich an Einrichtungen, die bereits über interdisziplinäre Forschungserfahrung auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften (siehe hierzu Punkt 2) verfügen und die den deutschen und europaweiten Nachwuchs und die interdisziplinäre Kommunikation im o. g. Gebiet aktiv unterstützen wollen. Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und der Wilhelm-Gottfried-Leibniz-Gemeinschaft können nur unter bestimmten Voraussetzungen projektfinanziert werden. Einrichtungen müssen die für die Durchführung der Klausurwochen notwendige Infrastruktur (Bibliothek, Tagungsräume, Unterbringungsmöglichkeiten, usw.) bereitstellen können.
Für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Klausurwochen (siehe hierzu unter Nr. 5.2) durch ausgewiesene Einrichtungen werden Zuwendungen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zusätzlichen zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100% finanziert werden können.
Zuwendungsfähig ist grundsätzlich der Aufwand für
5.1 Qualifikationsnachweis
Die aufnehmende Einrichtung muss nachweisen, dass sie
5.2 Planung, Durchführung und Nachbereitung der Klausurwochen durch die ausgewählte Einrichtung
Die geförderten Einrichtungen haben die Verantwortung für die Durchführung der Klausurwochen gemäß den nachstehenden Rahmenbedingungen und dem darauf basierenden Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan zu übernehmen. Die Durchführung der Klausurwochen soll möglichst innerhalb der vorlesungsfreien Zeit erfolgen.
Die geförderten Einrichtungen haben im Rahmen der Zuwendung die folgenden Schritte durchzuführen:
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgaben (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF den
Projektträger des BMBF im DLR
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn
0228-3821-210 (Sekretariat)
0228-3821-257
beauftragt. Ansprechpartner ist Herr Dr. M. von Witsch (Tel -209, matthias.vonwitsch@dlr.de)
Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Nutzung des elektronischen Antragsystems "easy" wird empfohlen.
Weitere Informationen und Erläuterungen sind beim Projektträger erhältlich.
7.2 Vorlage von Projektskizzen mit einer vorläufigen Vorhabenbeschreibung
Das Förderverfahren ist 2-stufig es findet aber nur ein externer, fachlicher Begutachtungsschritt statt.
Zunächst sind dem Projektträger bis 08.11.2004
Projektskizzen mit einer vorläufigen Vorhabenbeschreibung vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet oder unvollständig eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird dringend empfohlen, vor der Vorlage mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Die Projektskizzen sollen auch in elektronischer Form (auf Datenträger oder E-Mail-Anhang) vorgelegt werden. Eine alleinige Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Die zugehörigen vorläufigen Vorhabenbeschreibungen, die im Umfang 10 Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12) nicht überschreiten sollen, sind im Original mit 20 Kopien vorzulegen (ungebunden).
Die Vorhabenbeschreibungen sollen das Vorhaben möglichst umfassend darstellen. Sie müssen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:
Aus der Vorlage von Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die Projektskizzen werden in einem einstufigen externen Begutachtungsverfahren einem unabhängigen Gutachterkreis zur Bewertung vorgelegt. Das Votum ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Förderentscheidung. Kriterien der Bewertung sind vor allem
Die Interessenten werden über das Ergebnis der Prüfung schriftlich informiert.
Nach positiver Bewertung werden die Einrichtungen in einer zweiten Verfahrensstufe zur Vorlage eines förmlichen Förderantrages aufgefordert. Über diese Anträge wird vom Projektträger nach eingehender Prüfung entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 23.07.2004
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Roesler
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)