19.10.2004 - 09.02.2005
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, den Aufbau selbstständiger Nachwuchsforschergruppen im Bereich ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte der modernen Lebenswissenschaften zu fördern. Mit dieser Maßnahme wird die laufende Projektförderung zu ethischen, sozialen und rechtlichen Aspekten der Molekularen Medizin unterstützt und erweitert.
Ziel der Förderung ist vor allem die nachhaltige, strukturelle Verankerung der Forschung im genannten Bereich an deutschen Universitäten und verwandten Forschungseinrichtungen (im Folgenden "Einrichtungen" genannt). Die Förderung soll auch dazu beitragen, den Gedanken der Nachwuchsförderung im genannten Themenbereich an der jeweiligen Einrichtung zu stärken. Die Übernahme der Leitung von Nachwuchsgruppen an Einrichtungen, die bereits in relevanten Forschungsgebieten ausgewiesen sind, soll besonders qualifizierten, interdisziplinär arbeitenden jungen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und Profilbildung geben.
1.2 Rechtsgrundlagen
Das BMBF gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien in Verbindung mit den BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen als Projektförderung.
Ein Anspruch der antragstellenden Einrichtung auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden sollen interdisziplinäre Nachwuchsforschergruppen unter der Leitung jeweils einer bzw. eines exzellenten Nachwuchswissenschaftlerin/Nachwuchswissenschaftlers mit abgeschlossener Promotion. Der zu bearbeitende Themenkomplex kann aus dem breiten Spektrum der modernen Lebenswissenschaften gewählt werden. Mögliche Bereiche sind zum Beispiel die molekulare Medizin, die Biotechnologie sowie deren aktuelle und mögliche Anwendungen in den verschiedensten Bereichen. Bei Fragen zur Thematik wird empfohlen mit dem zuständigen Projektträger im DLR (siehe Nr. 7.1) Kontakt aufzunehmen. Die Nachwuchsgruppen sollen an solchen Einrichtungen etabliert werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausrichtung und ihrer strukturellen Gegebenheiten eine optimale fachliche und organisatorische Einbettung der Nachwuchsgruppe sicherstellen können und die darüber hinaus durch die Zusicherung der Weiterführung der Nachwuchsgruppe nach Ablauf der BMBF-Förderung gewährleisten, dass die von der Fördermaßnahme angestrebte Nachhaltigkeit erreicht wird.
Das Förderangebot richtet sich in erster Linie an die aufnehmenden Einrichtungen, die bereits über interdisziplinäre Forschungserfahrung auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der Molekularen Medizin und Biotechnologie verfügen und eine Weiterentwicklung und langfristige Bestandssicherung ihrer entsprechenden Forschungskapazitäten und Forschungsstrukturen anstreben.
Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und der Wilhelm-Gottfried-Leibniz-Gemeinschaft, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Für die Einrichtung von Nachwuchsgruppen an ausgewiesenen Einrichtungen werden Zuwendungen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung gewährt.
Der Förderzeitraum beträgt maximal fünf Jahre. Nach Ablauf einer ersten Förderphase von maximal drei Jahren entscheidet das Ergebnis einer Zwischenevaluation über die Weiterförderung von bis zu 2 Jahren.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft die zusätzlichen zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100% finanziert werden können. Bei der Bemessung der Förderquoten ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.
Die Förderung umfasst für die ersten 3 Jahre eine Personalstelle mit Vergütung bis BAT Ib für den/die Nachwuchsgruppenleiter/in, eine Doktorandenstelle (0,5 Bat IIa) und eine Stelle für wissenschaftliches Hilfspersonal sowie Sach- und Reiseaufwendungen bis zu 10.000 € pro Jahr.
Nach positiver Zwischenprüfung können für die folgenden zwei Jahre neben der Nachwuchsgruppenleiterstelle bis zu zwei Doktorandenstellen und bis zu zwei Stellen für wissenschaftliches Hilfspersonal sowie Sach- und Reiseaufwendungen bis zu 20.000 € /Jahr gefördert werden. Wechsel der Stellenbesetzung während des Förderzeitraums sind grundsätzlich möglich.
Die aufnehmende Einrichtung muss verbindlich erklären, dass sie
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgaben (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil der Zuwendungsbescheide auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den
Projektträger des BMBF im DLR
Gesundheitsforschung
Südstraße 125
53175 Bonn
0228/3821-210 (Sekretariat)
0228/3821-257
beauftragt. Ansprechpartner ist Herr Dr. Peter Südbeck (0228/3821-216; peter.suedbeck@dlr.de)
Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragsystems "easy" dringend empfohlen.
Weitere Informationen und Erläuterungen sind beim Projektträger erhältlich.
7.2 Vorlage von Projektskizzen
Das Verfahren ist 2-stufig. Zunächst sind dem Projektträger zur Einrichtung einer Nachwuchsforschergruppe bis 09.02.2005 Projektskizzen in Schriftform (Original mit 20 Kopien, ungebunden) vorzulegen. Eine Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird dringend empfohlen, vor der Vorlage einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Der Umfang der Projektskizzen darf 10 Seiten, zuzüglich ggf. Literaturverzeichnis, nicht überschreiten. Die Skizzen müssen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:
7.3 Auswahl und Entscheidungsverfahren
Die vorgelegten Skizzen werden einem unabhängigen Gutachterkreis zur Bewertung vorgelegt. Das Votum ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Kriterien der Bewertung sind vor allem
Die Interessenten werden über das Ergebnis der Prüfung schriftlich informiert.
Nach positiver Bewertung können Einrichtungen nach Aufforderung in einer 2. Verfahrensstufe einen förmlichen Förderantrag vorlegen. Dieser Antrag muss auch zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:
Über die förmlichen Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 11.10.2004
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Roesler
English version of this page
(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/3142.php)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)