26.10.2004 - 29.04.2005
1.1 Zuwendungszweck
Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zielt hinsichtlich der Flächen- und Bodenressourcen mit einer Doppelstrategie darauf ab, einerseits die Flächeninanspruchnahme durch neue Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 ha pro Tag im Jahr 2020 zu vermindern und andererseits auf eine qualitative Verbesserung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke hin zu wirken. Die Forschung ist aufgefordert, sich an der Einleitung einer Trendwende zu beteiligen.
Hierzu beabsichtigt das BMBF, im Rahmen des Programms "Forschung für die Nachhaltigkeit" (vgl. Aktionsfeld 2.1 Urbane Räume:Flächenmanagement und megaurbane Agglomerationen ) mit dem Förderschwerpunkt "REFINA" die Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu fördern, mit deren Hilfe unterschiedliche Ziele, wie Umwelt- und Naturschutz, wirtschaftliches Wachstum aber auch sozialgerechte Wohnungsversorgung, städtebauliche Qualität und Mobilität besser in Einklang gebracht werden können. Eingeschlossen sind neben ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen, wie Gleichberechtigung, Partizipation und Bildung, auch städtebauliche Qualitäten.
Relevante Interessengruppen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft sollen von Anfang an eingebunden werden, so dass die behandelten Fragestellungen in enger Zusammenarbeit mit der Praxis bearbeitet werden.
In förderpolitischer Hinsicht wird vor allem Wert gelegt auf eine fachübergreifende Zusammenarbeit von Wissenschaftseinrichtungen, Kommunen und Unternehmen in Form integrierter Verbundprojekte und damit auf eine Bündelung von Kompetenzen und Kapazitäten sowie die Schaffung von Kompetenznetzwerken zur Steigerung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der deutschen Forschung.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben werden nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2.1 Förderschwerpunkte
Wesentliches Ziel der Fördermaßnahme ist die Erarbeitung und Umsetzung von beispielhaften fachdisziplinenübergreifenden Planungs- bzw. Managementkonzepten sowie von innovativen Strategien für die Verminderung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement. Diese sollen für urbane wie auch ländlich-verdichtete Räume mit hoher Zu- oder Abwanderung erarbeitet werden, in denen eine Weichenstellung hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung erforderlich sein wird. Darüber hinaus wird auch die Entwicklung zentrumsnaher oder peripherer Räume berücksichtigt.
Gegenstand der Förderung sind die nachfolgend dargestellten drei Schwerpunktbereiche:
2.2 Fach- und projektübergreifende Aspekte
Die zur Förderung vorgesehenen Projekte sollen handlungsorientiert (d. h. nicht primär erkenntnisorientiert) ausgerichtet sein und exemplarisch in ausgewählten Modellkonzepten des Schwerpunktbereichs I erprobt werden. Als Ergebnis der Forschungsarbeiten werden Beiträge zur Lösung von Problemen erwartet, die für die zukünftige Entwicklung der untersuchten urbanen und z. T. ländlichen Räume von hoher Bedeutung sind und sie auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung voran bringen. Projekte, deren Ergebnisse beispielhaft auf andere Räume übertragbar sind, werden prioritär behandelt.
Die Forschungsergebnisse zu den oben genannten Themenfeldern sollen in einer Art und Weise aufbereitet und integriert werden, dass eine direkte Umsetzung der Erkenntnisse vor Ort möglich ist. Die oben beschriebenen Ziele können nur unter Einbindung aller relevanten Disziplinen und Zielgruppen in die Projekte erreicht werden. Daher ist ein transdisziplinäres Zusammenwirken aller Akteursgruppen unerlässlich.
Die Arbeiten werden mit anderen beteiligten Bundesressorts durch einen Begleitkreis unterstützt, um so die Nutzung der bereits vorhandenen Ergebnisse der Ressortforschung zu sichern und eine Abstimmung mit den künftigen Ressortarbeiten zu erreichen. Gleichzeitig soll damit eine schnellere Umsetzung der Ergebnisse bei der Politikgestaltung sowie im Rahmen der koordinierten, ressortübergreifenden Fachöffentlichkeitsarbeit erreicht werden.
Für die Sicherstellung einer effektiven Zusammenarbeit der Verbundprojekte und einer zeitnahen Ableitung verallgemeinerungsfähiger Forschungsergebnisse wird vom BMBF eine projekt- und fachübergreifende wissenschaftliche Begleitung des Förderschwerpunktes eingerichtet. Hierfür können ebenfalls Interessensbekundungen und Projektvorschläge eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU -, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Umwelt- und Naturschutzverbände, Nicht-Regierungsorganisationen und vergleichbare Institutionen. Fachliche Beiträge von vom BMBF institutionell geförderten Forschungseinrichtungen (insbesondere HZ, FhG, MPG, Blaue Liste-Einrichtungen) sind ausdrücklich erwünscht. Eine zusätzliche Projektförderung zu Gunsten dieser Forschungseinrichtungen ist allerdings grundsätzlich nur möglich, wenn ihre Mitwirkung nicht aus der institutionellen Förderung finanziert werden kann, für den Erfolg des Projekts aber essentiell ist.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Antragsteller sollen themenbezogen einen integrativen Verbund bilden. Die Partner eines "Verbundprojekts" haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - zu entnehmen sind.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Große Verbundprojekte können optional in mehreren Phasen gefördert werden, wobei die erste Phase (bis maximal 1,5 Jahre) eine Einstiegsphase darstellt, in der die in den gemäß Nr. 7.2 eingereichten Projektskizzen dargelegten Konzepte mit den Verbundpartnern ausgearbeitet und zur Umsetzung in den folgenden Durchführungsphasen (maximal 3 Jahre) vorbereitet werden können. In dieser Phase werden vor allem Reisekosten, Konzeptarbeiten und die Durchführung von Workshops gefördert.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF
für die Schwerpunktbereiche I sowie II A und B den
Projektträger Jülich (PTJ)
Bereich Umwelt
Wallstr. 17-22
10179 Berlin
E-Mail: u.wittmann@fz-juelich.de
und für den Schwerpunktbereich II C und D sowie Schwerpunktbereich III den
Projektträger GSF
Kühbachstraße 11
81543 München
E-Mail: balzer@gsf.de
beauftragt.
Ansprechpartner sind beim PTJ Herr U. Wittmann (+49-030-20199476, +49-030-20199430) und beim PT GSF Frau Ingrid Balzer (+49089/651088-56, 089/651088-54).
Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.
Bestandteil dieser Bekanntmachung ist ein Hintergrundmaterial mit weiteren Erläuterungen zu den Schwerpunktbereichen dieser Förderinitiative. Dieses und weitere Informationen können ebenfalls bei den Projektträgern (Ansprechpartner s. o.) angefordert oder unter http://www.fz-juelich.de/ bzw. http://www.gsf.de/ abgerufen werden.
Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (auch für Projektskizzen) wird dringend empfohlen.
7.2 Interessensbekundungen und Vorlage von Projektskizzen
Zur Unterstützung des Innovationsprozesses und Bündelung der Forschungsanstrengungen werden vom BMBF zunächst in Zusammenwirken mit den beteiligten Bundesressorts und den Bundesländern zu den Schwerpunktbereichen I, II und III jeweils spezielle Informationsveranstaltungen/Workshops durchgeführt, die der wissenschaftlichen Standortbestimmung und der potenziellen Kontaktaufnahme zur Vorbereitung von Verbundprojektskizzen dienen.
Interessierte können im Vorfeld der Tagungen Interessensbekundungen beim Projektträger einreichen, die dann allen Tagungsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Die Interessensbekundungen sollten nicht mehr als eine DIN A4-Seite umfassen und folgende Inhalte aufweisen:
Die Interessensbekundungen sind für die Schwerpunktbereiche I und II beim Projektträger Jülich
bis zum 15.11.2004 und für den Schwerpunktbereich III beim Projektträger GSF bis zum 17.01.2005 einzureichen.
Die Einreichung von Interessensbekundungen sowie die Teilnahme an den vorgesehenen Workshops sind nicht zwingend und wirken sich in keiner Weise auf die Förderung aus.
Nach dem Interessenbekundungsverfahren ist ein zweistufiges Förderverfahren vorgesehen. Zunächst ist dazu dem zuständigen Projektträger für die Schwerpunktbereiche I und II bis spätestens 31.01. 2005 und für den Schwerpunktbereich III bis spätestens 29.4.2005 für jeweils ein Projekt bzw. Verbundprojekt vom Koordinator eine gemeinsame aussagefähige Projektskizze vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen sollen möglichst unter Nutzung von "easy" in elektronischer Form vorgelegt werden.
Zusätzlich ist eine Vorlage in Schriftform im Umfang von max. 12 Seiten (Ausschlusskriterium) gemäß nachfolgender Gliederung und eine englischsprachige Zusammenfassung (eine Seite) erforderlich.
Aus der Vorlage einer Projektskizze können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden.
7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden (unter Beteiligung externer Fachleute aus dem In- und Ausland) nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird.
In Einzelfällen wird sich die Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrages zunächst nur auf eine max. 1,5-jährige Einstiegsphase (vor allem für Konzeptarbeit, Reisen u. a.) beziehen. Diese Einstiegsphase dient der Vorbereitung des in der Projektskizze beschriebenen Projektkonzepts für die Umsetzungsphase, insbesondere auch im Hinblick auf die Organisation der Zusammenarbeit der beteiligten Partner.
Verbundprojekte mit Einstiegsphase werden einer weiteren Begutachtung unterzogen, die über die Förderung der nachfolgenden Umsetzungsphase entscheidet. Laufende Projekte können durch einen vom BMBF berufenen unabhängigen Fachbeirat begleitet werden.
Nach der Umsetzungsphase von maximal 3 Jahren wird - je nach Vorhabensumfang - über eine ggf. weitere Förderung entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 11.10.2004
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Jürgen Heidborn
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/3162.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)