Die Förderung wirtschaftsorientierter Nachwuchsforschungsgruppen im Programm "InnoProfile" soll modellhaft neue Wege beschreiten zur Optimierung der technologie- und branchenspezifischen Zusammenarbeit der öffentlich finanzierten Forschung mit solchen Unternehmen, die das wirtschaftliche Kompetenzprofil ihrer Region prägen, deren Markt- und Technologieentwicklung ein besonderes Potenzial aufweisen und die wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfung in der Region sind bzw. werden können. Zugleich sollen Fachkräfte für Wissenschaft und Wirtschaft gewonnen werden, die die künftigen wirtschaftlichen und technologischen Prozesse in der Region mitgestalten.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Fördermaßnahme zielt auf die Stärkung der Innovationsfähigkeit der Wirtschaft in ostdeutschen Regionen, insbesondere durch die Etablierung und Weiterentwicklung von regionalen Technologieplattformen und durch qualifiziertes Personal an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Förderung soll zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch wirtschaftliches Wachstum in den Unternehmen der Region und die Aus- und Neugründung von Unternehmen beitragen.
Gefördert werden sollen in vier aufeinander folgenden Jahren jeweils ca. zehn neue Forschungsprojekte von wirtschaftsorientierten Nachwuchsforschungsgruppen.
Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweige beschränkt. Vielmehr ist die thematische Fokussierung des Forschungsprojektes Aufgabe des Antragstellers, der sich dabei jedoch an einem wirtschaftlichen Schwerpunkt der Region orientieren muss, in welcher er seinen Sitz hat.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Einrichtungen der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, der Hermann von Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft mit Sitz in den Neuen Ländern und in Berlin (Ost).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Für die ausgewählten Forschungsgruppen werden Zuwendungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf dem Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt.
Bemessungsgrundlage für Forschungsprojekte sind die zuwendungsfähigen zusätzlichen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen zusätzlichen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.
Zuwendungsfähig sind pro Vorhaben - je nach technischem Aufwand - die Ausgaben/Kosten auf der Grundlage der Standardrichtlinien für die Projektförderung des BMBF, und zwar mit folgenden Besonderheiten:
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Projektträger Jülich (PTJ) des BMBF und Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beauftragt:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Außenstelle Berlin
Wallstraße 18
10179 Berlin
030/201 99 415
030201 99 412
innoprofile@unternehmen-region.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
http://www.unternehmen-region.de/ abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm.
Die Auswahl der Forschungsprojekte, die im Rahmen dieser Maßnahme gefördert werden sollen, erfolgt in einem themenoffenen Wettbewerb.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe soll eine Skizze zur Konzeption einer wirtschaftsorientierten Nachwuchsforschungsgruppe eingereicht werden. Die Projektskizze soll maximal 20 Seiten umfassen (einseitig beschrieben, Schriftgrad 12, einzeiliger Abstand).
In der Projektskizze sollten die folgenden Gliederungspunkte adressiert werden:
Weitere Darstellungen, die über den geforderten Umfang der Skizze hinausgehen, können nicht berücksichtigt werden.
Projektvorschläge können ab sofort über das zuständige Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium des Sitzlandes des Antragstellers beim Projektträger unter dem Stichwort "InnoProfile" eingereicht werden (Eine zwischen den für Wissenschaft und Wirtschaft zuständigen Landesressorts abgestimmte Stellungnahme kann beigefügt werden).
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Projektvorschläge mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Hinweise sind dort erhältlich.
Die erste Bewilligungsrunde erfolgt 2005. In dieser ersten Runde soll die Auswahl von 20 Projekten erfolgen, von denen 10 Projekte noch 2005 und weitere 10 Projekte zum 1. Januar 2006 starten sollen.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter neben der fachlichen Qualität der Vorhaben und der Berücksichtigung der vorgegebenen Gliederung nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten nach der Auswahlsitzung innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung sind die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Die förmlichen Antragsvordrucke sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über das Internet abgerufen werden http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" hingewiesen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 09. Juni 2005
Bundesministerium für Bildung und Forschung / LS 25
Im Auftrag
Hans-Peter Hiepe
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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/4600.php)
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Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. (URL: https://foerderportal.bund.de/easy)
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Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche, vertiefende Informationen. (URL: http://db.bmwa.bund.de/)