01.07.2005 - 15.09.2005

Bekanntmachung

des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für gemeinsame Projekte im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jahres 2005/2006

Ausschreibungstext

Wollen Sie eine Jugendbegegnung in Masuren veranstalten? Oder deutsche und polnische Künstler in einem Workshop zusammenbringen? Eine Sommerschule für deutsche und polnische Nachwuchswissenschaftler veranstalten? Das deutsch-polnische Miteinander lebt von der Vielfalt der Begegnungen der Bürger aus beiden Ländern!

1. Was wird gefördert?

Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördern im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jahres kleinere und mittlere Projekte aus den Bereichen Kultur und Jugend sowie Bildung und Forschung. Gefördert werden Projekte wie Workshops, Seminare und andere Veranstaltungen, die einen spezifischen Beitrag zum Deutsch-Polnischen Jahr leisten und von Januar bis Mai 2006 durchgeführt werden.

2. Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, private Initiatoren sowie Wirtschaftsunternehmen mit Sitz in Deutschland.

3. Wie wird gefördert?

Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördern die ausgewählten Projekte mit bis zu 50% der Projektgesamtkosten, höchstens jedoch mit 10.000 €. Eine Förderung über den angegebenen Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen.

4. Voraussetzungen für die Förderung

  • Das Projekt leistet einen deutlichen Beitrag zur Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit.
  • Ein polnischer Projektpartner ist an der Vorbereitung und Durchführung der geplanten Aktivitäten beteiligt.
  • Das Projekt wird schwerpunktmäßig in Polen durchgeführt
  • Das Projekt findet im Zeitraum Januar bis Mai 2006 statt. Im Bereich Forschung kann in begründeten Fällen der Beginn des Projektes vor Januar 2006 liegen.

Die Anträge werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

  • Deutlicher Beitrag zur Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit
  • Erfolgsaussicht
  • Nutzen für die beteiligten Partner
  • Originalität der Projektidee
  • Integration junger Akteure
  • Folgeaktivitäten
  • Sichtbarkeit/Öffentlichkeitswirksamkeit/aktive Medienarbeit

Anmerkung:
Nicht gefördert werden Projekte, die zu den regelmäßigen Aufgaben des Antragstellers gehören.

5. Verfahren

Anträge können bis zum 15.September 2005 eingereicht werden (s. Antragsformular). Über die Vergabe der Förderung wird im Oktober 2005 eine Jury entscheiden. Über die Förderentscheidung wird zeitnah informiert.

Die im Regelfall zu verwendendenden Antragsunterlagen auf Access-Basis finden sie hier.
Bei technischen Problemen mit Access verwenden sie bitte das Formular im Wordformat, dieses kann hier heruntergeladen werden.

 

Bitte schicken Sie die Antragsunterlagen per Email (Betreff: "Ausschreibung im Rahmen des Deutsch-Polnischen Jahres") und per Post an

Internationales Büro
Dr. Stephanie Splett-Rudolph
Königswinterer Strasse 522-524
53227 Bonn
0228-4492 454
stephanie.splett@dlr.de

Internationales Büro
Pamela Schütte
Königswinterer Strasse 522-524
53227 Bonn
0228-4492 462
pamela.schuette@dlr.de

 

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(URL: http://www.bmbf.de/en/furtherance/4772.php)